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Schwerin hat entschieden:
Spielplatz an der Kieler Straße bleibt erhalten

Die Schweriner haben entschieden: Der Spielplatz und der Park an der Kieler Straße bleiben erhalten. Beim Bürgerentscheid sprach sich die Mehrheit gegen den Verkauf der Fläche und eine Bebauung aus.

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  • Veröffentlicht Januar 25, 2026
Punkt 18 Uhr begann die Auszäh­lung der Stim­men. Foto: Dario Rochow

Der Spielplatz und der Park an der Kiel­er Straße in Schw­erin bleiben erhal­ten. Beim Bürg­er­entscheid haben sich die Schw­er­iner mehrheitlich gegen den Verkauf der Fläche aus­ge­sprochen. Stand 18 Uhr hat­ten ins­ge­samt 36.106 Bürg­er ihre Stimme abgegeben. Um 19.15 Uhr war klar, das notwendi­ge Quo­rum ist erre­icht: 22.076 Schw­er­iner stimmten für den Erhalt des Spielplatzes. 19.631 Bürg­er hät­ten mit JA stim­men müssen.

Stadtvertretung muss sich der Entscheidung beugen

Damit ver­bucht die Bürg­erini­tia­tive zum Erhalt des Stadt­teil­parks Lankow einen klaren Erfolg und set­zt sich gegen die Pläne der Stadtvertre­tung durch, die Fläche an einen Investor zu veräußern.

Bis heute um 18.00 Uhr kon­nten die Wahlberechtigten auss­chließlich per Briefwahl darüber abstim­men, ob der Spielplatz mit Park erhal­ten bleibt oder für eine Bebau­ung freigegeben wird. Die Stadtvertre­tung hat­te den Verkauf im ver­gan­genen Som­mer beschlossen. Geplant war ein rund 18 Mil­lio­nen Euro teures Gebäude mit Woh­nun­gen, Geschäften und Arzt­prax­en. Gegen diese Pläne regte sich früh Wider­stand aus der Bürg­er­schaft. Mehr als 4.000 Unter­schriften sam­melte eine Bürg­erini­tia­tive für den Erhalt der Grün- und Spielfläche im Stadt­teil Lankow,  genug, um einen Bürg­er­entscheid her­beizuführen.

Mit dem nun vor­liegen­den Ergeb­nis fol­gt die Mehrheit der Abstim­menden dieser Forderung. Der Entscheid ist für die Stadt verbindlich. Der Verkauf der Fläche ist damit vom Tisch, der Spielplatz bleibt beste­hen.

Unter­stützung erhielt die Bürg­erini­tia­tive auch von über­re­gionaler Seite. Das Deutsche Kinder­hil­f­swerk hat­te sich im Vor­feld des Bürg­er­entschei­ds deut­lich gegen den Verkauf der Fläche posi­tion­iert und zu ein­er Beteili­gung aufgerufen. Der Vere­in ver­wies auf die Bedeu­tung von Spiel- und Grün­flächen für eine kindgerechte Stad­ten­twick­lung sowie auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Bere­its zuvor hat­te das Deutsche Kinder­hil­f­swerk den geplanten Verkauf gegenüber der Kom­mu­nalauf­sicht kri­tisiert. Nach Ein­schätzung des Vere­ins sei die Entschei­dung ohne eine aus­re­ichende Beteili­gung von Kindern und Jugendlichen sowie ohne eine Prü­fung des Kindeswohls getrof­fen wor­den – ein möglich­er Ver­stoß gegen das Kinder- und Jugend­beteili­gungs­ge­setz in Meck­len­burg-Vor­pom­mern.

Ende eines monatelangen Tauziehens

Spielplätze seien ein zen­traler Bestandteil lebendi­ger Stadt­teile, so die Argu­men­ta­tion der Kri­tik­er der Bebau­ungspläne. Spie­len fördere die soziale, motorische und kog­ni­tive Entwick­lung von Kindern und sei zudem als Recht in der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion ver­ankert.

Mit dem pos­i­tiv­en Aus­gang des Bürg­er­entschei­ds endet eine monate­lange, teils emo­tion­al geführte Debat­te um die Zukun­ft des Are­als an der Kiel­er Straße. Für die Bürg­erini­tia­tive ist das Ergeb­nis ein deut­lich­es Sig­nal – und für die Stadt Schw­erin eine klare Vor­gabe für das weit­ere Vorge­hen.