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Entscheidung hinter verschlossenen Türen zum Spielplatz Lankow:
Stadt verkauft Fläche an Investor – Bürgerbegehren angekündigt

Der Verkauf des Spielplatzgrundstücks an der Kieler Straße ist beschlossen. Ein mögliches Bürgerbegehren könnte den Vorgang noch einmal aufrollen – die Entscheidung liegt dann bei den Schwerinern.

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  • Veröffentlicht Juli 18, 2025
Spielplatzverkauf Lankow
Das Grund­stück auf dem der Spielplatz Kiel­er Straße ste­ht, soll verkauft wer­den. Foto: Dario Rochow

 

Die Entschei­dung fiel unter Auss­chluss der Öffentlichkeit: Der Spielplatz an der Kiel­er Straße in Lankow wurde am let­zten Mon­tag von der Stadtvertre­tung mehrheitlich für den Verkauf an die Quar­ta GmbH & Co. KG freigegeben. Damit kann das Unternehmen nun entsprechende Bauanträge stellen. Vor Ort sollen Flächen für Einzel­han­del und Gesund­heits­di­en­stleis­tun­gen entste­hen. Die Ver­wal­tung sieht in dem Verkauf eine „stad­ten­twick­lungspoli­tisch sin­nvolle Maß­nahme“ – doch Proteste lassen nicht nach.

Verkauf ein jahrelanges Streitthema

Der Kon­flikt um das Gelände zieht sich bere­its seit mehreren Jahren durch die Stadt­poli­tik. Bere­its im Novem­ber 2020 hat­te der Haup­tauss­chuss dem Verkauf unter der Auflage zuges­timmt, dass der Investor als Aus­gle­ich einen neuen Spielplatz an der Julius-Polentz-Straße erricht­en sollte. Doch dazu kam es nicht. Der vorge­se­hene Stan­dort wurde ander­weit­ig ver­plant – dort entste­ht nun eine Schule. Seit­dem suchte die Stadt nach alter­na­tiv­en Lösun­gen. In der kon­sti­tu­ieren­den Sitzung der neuen Stadtvertre­tung im Som­mer 2024 scheit­erten sowohl SPD als auch CDU mit eige­nen Anträ­gen zur Zukun­ft des Grund­stücks: Die SPD wollte das Vorhaben stop­pen, da es mit dem Inte­gri­erten Stad­ten­twick­lungskonzept für Lankow kol­li­diere. Dieses sieht den Erhalt des Spielplatzes in sein­er jet­zi­gen Form vor. Auch eine Elternini­tia­tive sprach sich für den Verbleib der Fläche als Grün- und Spiel­raum aus. Die CDU hinge­gen forderte eine erneute Bestä­ti­gung des Verkaufs­beschlusses, um die wirtschaftliche Entwick­lung im Stadt­teil voranzutreiben.

Nach langem Still­stand wurde nun der Verkauf beschlossen – und mit ihm ein neuer Kom­pro­missvorschlag der Ver­wal­tung. Anstelle des bish­eri­gen großen Spielplatzes sollen drei kleinere Spielflächen entste­hen: hin­ter der Sparkasse in der Kiel­er Straße, auf einem Grund­stück in der Gade­busch­er Straße und auf einem Teil­stück des bish­eri­gen Are­als. Die voll­ständi­ge Her­stel­lung dieser Ersatzflächen übern­immt die Käuferin. Die genaue Aus­gestal­tung erfol­gt in Abstim­mung mit der Öffentlichkeit und der Stadtwirtschaftlichen Dien­stleis­tun­gen Schw­erin (SDS), die die Flächen später betreibt. Ein entsprechen­der Ver­trag mit der Stadt soll die Umset­zung regeln. Dieser Vorschlag fand vor der Behand­lung in der Stadtvertre­tung am Mon­tag die Zus­tim­mung der Mehrheit der Lankow­er Ort­steil­vertre­tung. In einem Beteili­gungsver­fahren sollen Kinder und Jugendliche ihre Wün­sche zur Gestal­tung der neuen Plätze äußern.

Rechtsaufsicht sieht Verstoß aber keine Rechtswidrigkeit

Gegen den Verkauf läuft seit Monat­en vor allem die Aktion Stadt- und Kul­turschutz (ASK) Sturm. Sie sieht vor allem die geset­zlich geregel­ten Beteili­gungsrechte von Kindern und Jugendlichen ver­let­zt. Der frak­tion­slose Stadtvertreter Stephan Mar­ti­ni, der die Wäh­ler­gruppe in der Stadtvertre­tung ver­tritt, hat­te daher eine Bean­stan­dung bei der kom­mu­nalen Recht­sauf­sicht Meck­len­burg Vor­pom­mern ein­gere­icht.  Die zen­trale Frage: Wurde der vorgeschriebene Beteili­gung­sprozess für Kinder und Jugendliche tat­säch­lich über­gan­gen?

Die Antwort des Min­is­teri­ums für Inneres, Bau und Dig­i­tal­isierung Meck­len­burg-Vor­pom­mern, die noch während der Stadtvertreter­sitzung am Mon­tag bei Mar­ti­ni eing­ing und der Redak­tion vor­liegt, ist ein­deutig, aber zugle­ich ernüchternd. Ja, es habe keine aktive Beteili­gung von Kindern und Jugendlichen im Vor­feld der Entschei­dung gegeben. Ja, dies sei ein Ver­stoß gegen das Kinder- und Jugend­beteili­gungs­ge­setz M‑V (§ 2 Abs. 2 KiJuBG). Nein, das mache den Beschluss jedoch nicht automa­tisch rechtswidrig.

Das Min­is­teri­um führt aus, dass eine angemessene Beteili­gung ein aktives Tätig­w­er­den der Stadt voraus­set­zt – mit geziel­ter Infor­ma­tion und Dialo­gange­boten für Kinder und Jugendliche. Dass dies unterblieben sei, sei rechtlich beden­klich. Doch weil das Gesetz keine unmit­tel­baren Rechts­fol­gen für eine unter­lassene Beteili­gung vor­sieht, könne die Recht­sauf­sicht nicht ein­schre­it­en. Die Empfehlung an die Stadt: kün­ftig anders han­deln.

Die Schw­er­iner Stadtver­wal­tung sieht den Verkauf den­noch auf rechtlich sicherem Boden. In ein­er inter­nen Stel­lung­nahme ver­weist sie darauf, dass das Grund­stück nie formell als Spielplatz gewid­met wurde – weshalb auch keine Entwid­mung notwendig. Die Fläche sei zwar als Spielplatz genutzt wor­den, rechtlich aber „nur ver­wal­tet“ wor­den, nicht förm­lich fest­gelegt.

Lankow für weitere ärztliche Kassenpraxen gesperrt?

Doch die Kri­tik der ASK reißt nicht ab. Die Aktion­s­gruppe Stadt und Kul­turschutz (ASK) bemän­gelt, dass die Ersatzflächen nicht nur deut­lich klein­er seien – ins­ge­samt knapp 3.900 Quadrat­meter gegenüber den ursprünglichen 5.000 Quadrat­metern, son­dern auch in ihrer Qual­ität frag­würdig. So sei eine der Flächen in Pri­vatbe­sitz, Fußwege wür­den in die Flächen­berech­nung ein­be­zo­gen.

Auch am Nutzen des Pro­jek­tes gibt es Zweifel: Die Kassenärztliche Vere­ini­gung hat, laut Angaben der ASK, den Bere­ich nördlich­es Schw­erin für weit­ere Kassen­prax­en ges­per­rt. Eine Nieder­las­sung von Haus- oder Fachärzten mit kassenärztlich­er Zulas­sung sei dort, so das Argu­ment der ASK, daher nicht möglich – es sei denn, es han­delt sich um Pri­vat­prax­en. Das würde jedoch große Teile der Lankow­er Bevölkerung von der Nutzung auss­chließen.

Dem wider­spricht eine Sprecherin der Kassenärztlichen Vere­ini­gung. „In Bezug auf das Schw­er­iner Stadt­ge­bi­et gibt es keine geson­derte Bedarf­s­pla­nung und mithin auch keine geson­derten Zulas­sungs­beschränkun­gen für einzelne Stadt­teile”, heißt es auf SNO-Anfrage. Für die hausärztliche und kinderärztliche Ver­sorgung bilde das gesamte Stadt­ge­bi­et einen ein­heitlichen Pla­nungs­bere­ich, in Bezug auf die fachärztliche Grund­ver­sorgung werde Schw­erin zusam­men mit dem Umland (Nord­west­meck­len­burg und Wis­mar) betra­chtet.

Die ASK möchte nicht aufgeben und den Verkauf doch noch ver­hin­dern. Auf „Face­book” kündigte Stephan Mar­ti­ni ein Bürg­er­begehren an. In sechs Wochen müssten 4.000 Unter­schriften zusam­menkom­men.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

 

Sobald die Unter­schriften ein­gere­icht sind, prüft die Stadtver­wal­tung, ob alle rechtlichen und for­malen Voraus­set­zun­gen erfüllt sind: Ist das The­ma zuläs­sig? Sind genug gültige Unter­schriften vorhan­den? Stimmt der Kos­ten­deck­ungsvorschlag?

Ist das alles gegeben, geht der Antrag an die Stadtvertre­tung. Diese hat dann zwei Möglichkeit­en: Sie kann dem Anliegen direkt entsprechen – oder es kommt zum Bürg­er­entscheid. Dabei dür­fen alle Wahlberechtigten abstim­men. Wird die Frage mit „Ja“ beant­wortet und stim­men min­destens 25 Prozent der Wahlberechtigten zu, ist das Ergeb­nis bindend – genau wie ein Beschluss der Stadtvertre­tung. Dann muss der Spielplatz – oder jede andere im Bürg­er­entscheid behan­delte Angele­gen­heit – so behan­delt wer­den, wie es der Wille der Mehrheit vor­sieht.