Entscheidung hinter verschlossenen Türen zum Spielplatz Lankow:
Stadt verkauft Fläche an Investor – Bürgerbegehren angekündigt
Der Verkauf des Spielplatzgrundstücks an der Kieler Straße ist beschlossen. Ein mögliches Bürgerbegehren könnte den Vorgang noch einmal aufrollen – die Entscheidung liegt dann bei den Schwerinern.

Die Entscheidung fiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Der Spielplatz an der Kieler Straße in Lankow wurde am letzten Montag von der Stadtvertretung mehrheitlich für den Verkauf an die Quarta GmbH & Co. KG freigegeben. Damit kann das Unternehmen nun entsprechende Bauanträge stellen. Vor Ort sollen Flächen für Einzelhandel und Gesundheitsdienstleistungen entstehen. Die Verwaltung sieht in dem Verkauf eine „stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Maßnahme“ – doch Proteste lassen nicht nach.
Verkauf ein jahrelanges Streitthema
Der Konflikt um das Gelände zieht sich bereits seit mehreren Jahren durch die Stadtpolitik. Bereits im November 2020 hatte der Hauptausschuss dem Verkauf unter der Auflage zugestimmt, dass der Investor als Ausgleich einen neuen Spielplatz an der Julius-Polentz-Straße errichten sollte. Doch dazu kam es nicht. Der vorgesehene Standort wurde anderweitig verplant – dort entsteht nun eine Schule. Seitdem suchte die Stadt nach alternativen Lösungen. In der konstituierenden Sitzung der neuen Stadtvertretung im Sommer 2024 scheiterten sowohl SPD als auch CDU mit eigenen Anträgen zur Zukunft des Grundstücks: Die SPD wollte das Vorhaben stoppen, da es mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für Lankow kollidiere. Dieses sieht den Erhalt des Spielplatzes in seiner jetzigen Form vor. Auch eine Elterninitiative sprach sich für den Verbleib der Fläche als Grün- und Spielraum aus. Die CDU hingegen forderte eine erneute Bestätigung des Verkaufsbeschlusses, um die wirtschaftliche Entwicklung im Stadtteil voranzutreiben.
Nach langem Stillstand wurde nun der Verkauf beschlossen – und mit ihm ein neuer Kompromissvorschlag der Verwaltung. Anstelle des bisherigen großen Spielplatzes sollen drei kleinere Spielflächen entstehen: hinter der Sparkasse in der Kieler Straße, auf einem Grundstück in der Gadebuscher Straße und auf einem Teilstück des bisherigen Areals. Die vollständige Herstellung dieser Ersatzflächen übernimmt die Käuferin. Die genaue Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit der Öffentlichkeit und der Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS), die die Flächen später betreibt. Ein entsprechender Vertrag mit der Stadt soll die Umsetzung regeln. Dieser Vorschlag fand vor der Behandlung in der Stadtvertretung am Montag die Zustimmung der Mehrheit der Lankower Ortsteilvertretung. In einem Beteiligungsverfahren sollen Kinder und Jugendliche ihre Wünsche zur Gestaltung der neuen Plätze äußern.
Rechtsaufsicht sieht Verstoß aber keine Rechtswidrigkeit
Gegen den Verkauf läuft seit Monaten vor allem die Aktion Stadt- und Kulturschutz (ASK) Sturm. Sie sieht vor allem die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt. Der fraktionslose Stadtvertreter Stephan Martini, der die Wählergruppe in der Stadtvertretung vertritt, hatte daher eine Beanstandung bei der kommunalen Rechtsaufsicht Mecklenburg Vorpommern eingereicht. Die zentrale Frage: Wurde der vorgeschriebene Beteiligungsprozess für Kinder und Jugendliche tatsächlich übergangen?
Die Antwort des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, die noch während der Stadtvertretersitzung am Montag bei Martini einging und der Redaktion vorliegt, ist eindeutig, aber zugleich ernüchternd. Ja, es habe keine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Vorfeld der Entscheidung gegeben. Ja, dies sei ein Verstoß gegen das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M‑V (§ 2 Abs. 2 KiJuBG). Nein, das mache den Beschluss jedoch nicht automatisch rechtswidrig.
Das Ministerium führt aus, dass eine angemessene Beteiligung ein aktives Tätigwerden der Stadt voraussetzt – mit gezielter Information und Dialogangeboten für Kinder und Jugendliche. Dass dies unterblieben sei, sei rechtlich bedenklich. Doch weil das Gesetz keine unmittelbaren Rechtsfolgen für eine unterlassene Beteiligung vorsieht, könne die Rechtsaufsicht nicht einschreiten. Die Empfehlung an die Stadt: künftig anders handeln.
Die Schweriner Stadtverwaltung sieht den Verkauf dennoch auf rechtlich sicherem Boden. In einer internen Stellungnahme verweist sie darauf, dass das Grundstück nie formell als Spielplatz gewidmet wurde – weshalb auch keine Entwidmung notwendig. Die Fläche sei zwar als Spielplatz genutzt worden, rechtlich aber „nur verwaltet“ worden, nicht förmlich festgelegt.
Lankow für weitere ärztliche Kassenpraxen gesperrt?
Doch die Kritik der ASK reißt nicht ab. Die Aktionsgruppe Stadt und Kulturschutz (ASK) bemängelt, dass die Ersatzflächen nicht nur deutlich kleiner seien – insgesamt knapp 3.900 Quadratmeter gegenüber den ursprünglichen 5.000 Quadratmetern, sondern auch in ihrer Qualität fragwürdig. So sei eine der Flächen in Privatbesitz, Fußwege würden in die Flächenberechnung einbezogen.
Auch am Nutzen des Projektes gibt es Zweifel: Die Kassenärztliche Vereinigung hat, laut Angaben der ASK, den Bereich nördliches Schwerin für weitere Kassenpraxen gesperrt. Eine Niederlassung von Haus- oder Fachärzten mit kassenärztlicher Zulassung sei dort, so das Argument der ASK, daher nicht möglich – es sei denn, es handelt sich um Privatpraxen. Das würde jedoch große Teile der Lankower Bevölkerung von der Nutzung ausschließen.
Dem widerspricht eine Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung. „In Bezug auf das Schweriner Stadtgebiet gibt es keine gesonderte Bedarfsplanung und mithin auch keine gesonderten Zulassungsbeschränkungen für einzelne Stadtteile”, heißt es auf SNO-Anfrage. Für die hausärztliche und kinderärztliche Versorgung bilde das gesamte Stadtgebiet einen einheitlichen Planungsbereich, in Bezug auf die fachärztliche Grundversorgung werde Schwerin zusammen mit dem Umland (Nordwestmecklenburg und Wismar) betrachtet.
Die ASK möchte nicht aufgeben und den Verkauf doch noch verhindern. Auf „Facebook” kündigte Stephan Martini ein Bürgerbegehren an. In sechs Wochen müssten 4.000 Unterschriften zusammenkommen.
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Sobald die Unterschriften eingereicht sind, prüft die Stadtverwaltung, ob alle rechtlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind: Ist das Thema zulässig? Sind genug gültige Unterschriften vorhanden? Stimmt der Kostendeckungsvorschlag?
Ist das alles gegeben, geht der Antrag an die Stadtvertretung. Diese hat dann zwei Möglichkeiten: Sie kann dem Anliegen direkt entsprechen – oder es kommt zum Bürgerentscheid. Dabei dürfen alle Wahlberechtigten abstimmen. Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet und stimmen mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten zu, ist das Ergebnis bindend – genau wie ein Beschluss der Stadtvertretung. Dann muss der Spielplatz – oder jede andere im Bürgerentscheid behandelte Angelegenheit – so behandelt werden, wie es der Wille der Mehrheit vorsieht.



