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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Landesrechnungshof-Präsident

(sr). Bisher hat der Präsident des Landesrechnungshofes, Tillmann Schweisfurth alles von sich gewiesen. Die Schweriner Staatsanwaltschaft sieht die Tatvorwürfe Untreue und Betrung gegen ihn nun hinreichend begründet. Sie hat heute

  • Veröffentlicht Februar 11, 2014

Ginge es nach der Schweriner Staatsanwaltschaft, dann stünde Landesrechnungshofpräsident Schweisfurth bald wegen Untreue und Betrug vor Gericht
Ginge es nach der Schweriner Staatsanwaltschaft, dann stünde Landesrechnungshofpräsident Schweisfurth bald wegen Untreue und Betrug vor Gericht

(sr). Bisher hat der Präsident des Landesrechnungshofes, Tillmann Schweisfurth alles von sich gewiesen. Die Schweriner Staatsanwaltschaft sieht die Tatvorwürfe Untreue und Betrung gegen ihn nun hinreichend begründet. Sie hat heute deshalb Anklage beim Landgericht erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute Anklage gegen den Präsidenten des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, Tillmann Schweisfurth, erhoben. Die Ankläger werfen dem oberstes Kassenprüfer des Landes Untreue in mehreren Fällen und Betrug vor.

500 Arbeitsstunden auf Steuerzahlers Kosten für die Privatbelange des Präsidente?

 Insgesamt mehr 500 Arbeitsstunden sollen 6 Mitarbeiter des Landesrechnungshofes in ihrer Arbeitszeit für eine Lehrtätigkeit des Landesrechnungshofpräsidenten Schweisfurth aufgewendet haben. Dem Landeshaushalt soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ein Schaden von 14.000 EURO entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass Schweisfurth die Dienste seiner Mitarbeiter deshalb in Anspruch genommen hat, damit er eine Honorarprofessur an der Universität Rostock erlangen konnte.

Teure Hotelunterkunft auf Landeskosten während Ausübung der Nebentätigkeit?

Anlässlich eines mehrtägigen Seminars in Potsdam im Januar 2011 nahm Schweisfurth als einziger Teilnehmer Unterkunft in einem renommierten Hotel, obwohl der Veranstalter Zimmer, auch für den Landesrechnungshofpräsidenten, in einer deutlich günstigeren Unterkunft reserviert hatte und die Kostenübernahme gesichert war. Ihm wurden daraufhin 185,80 Euro erstattet, obwohl es sich bei der von ihm als Dienstreise bezeichneten Reise um eine Reise im Rahmen seiner Nebentätigkeit handelte und er auf die Erstattung durch den Landesrechnunghof keinen Anspruch hatte.

Kind von Schule abholen lassen?

Außerdem habe Schweisfurth sein Kind mehrmals von seinem Fahrer im Dienstauto von der Schule abholen lassen. Das sei durch die Dienstwagenrichtlinien nicht gedeckt. Keines der Fahrten soll im Fahrtenbuch des Dienstfahrzeuges erfasst sein.

Schweisfurth selber ist im Moment für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, da er sich im Urlaub befindet. In der Vergangenheit hatte er aber immer wieder die Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei, laut Landesrechnungshofpräsident, „unangemessen“ und „unverhältnismäßig“.

 

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der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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