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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schweriner Arzt

Nachdem am Freitag ein Corona-Fall in einer Arztpraxxis bekannt wurde, hat nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.

  • Veröffentlicht Mai 5, 2021

Wie die Schweriner Staatsanwaltschaft heute mitteilte, hat sie wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes gegen das Infektionsgesetz gegen den Schweriner Arzt Dr. Peter Bossow ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

Die Behörde beruft sich vor allem auf Informationen aus dem Gesundheitsamt, die jetzt zum Ermittlungsverfahren geführt haben soll. Hintergrund sind Hinweise, wonach innerhalb der Praxis des Arztes wiederholt von medizinischem Personal gegen die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, verstoßen worden sein soll.

 

Am Freitag war Corona-Fall bekannt geworden 

Am vergangenen Freitag war bekannt geworden, dass es in der Arztpraxis bei einer Beschäftigten eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wurde. Die Stadt verfügte daraufhin eine Quarantäne-Verfügung und forderte die Patienten, die sich in der Zeit vom 21. bis zum 28. April länger als 10 Minuten in der Praxis aufgehalten hatten, auf, sich auf das Virus testen zu lassen. Insgesamt waren es 237 Patienten, 175 Schwerinerinnen und Schweriner und 62 Frauen und Männer aus den Kreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg. Bisher konnte noch keine Ansteckung nachgewiesen werden. Die Arztpraxis ist inzwischen geschlossen. Die Schweriner Staatsanwaltschaft weißt auf die Unschuldsvermutung hin. 

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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