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Staatsanwaltschaft Schwerin erhebt nach Vergewaltigung Anklage

Schwerin, 11.07.2017 (red/pm). Nach der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens hat nun die Staatsanwaltschaft Schwerin bei der Jugendkammer des Landgerichts Schwerin Anklage erhoben. 

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  • Veröffentlicht Juli 11, 2017

Schw­erin, 11.07.2017 (red/pm). Nach der Verge­wal­ti­gung eines 13-jähri­gen Mäd­chens hat nun die Staat­san­waltschaft Schw­erin bei der Jugend­kam­mer des Landgerichts  Anklage erhoben. 

Die Staat­san­waltschaft Schw­erin

Im Mai diesen Jahres wurde in der Nähe von Wis­mar verge­waltigt. Wenig später kon­nten die Verdächti­gen in Lübeck festgenom­men wer­den. Die Staat­san­waltschaft Schw­erin hat nun die 19 und 31 Jahre alten türkischen Staat­sange­höri­gen wegen Verge­wal­ti­gung zur Jugend­kam­mer des Landgerichts Schw­erin angeklagt.

Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, das 13 Jahre alte Mäd­chen in den Abend­stun­den des 19.05.2017 zu Hause aufge­sucht und das Kind gegen seinen erkennbaren Willen sex­uell miss­braucht zu haben. Nach dem Ergeb­nis der Ermit­tlun­gen geht die Staat­san­waltschaft davon aus, dass das Mäd­chen den 19-jähri­gen Angeschuldigten vor der Tat über einen soge­nan­nten Mes­sen­ger-Dienst ken­nen­gel­ernt und zu sich nach Hause ein­ge­laden hat­te. Dabei hat­te das Mäd­chen angegeben, bere­its 15 Jahre alt zu sein. Der 19-jährige Angeschuldigte hat ein­vernehm­liche sex­uelle Hand­lun­gen eingeräumt; der 31 Jahre alte Angeschuldigte bestre­it­et die Tat.  Bei­de befind­en sich seit dem 21.05.2017 in Unter­suchung­shaft.

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Im Hin­blick auf die schutzwürdi­gen Belange des geschädigten Kindes bit­tet die Staat­san­waltschaft um Ver­ständ­nis dafür, dass auch weit­er­hin keine Einzel­heit­en zum Tat­geschehen mit­geteilt wer­den kön­nen.