Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl wegen Messerangriffs in Schwerin
Schwerin, 10.11.2017 (pm/red). Wegen versuchten Totschlags hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 22-jährigen Syrer Haftbefehl erwirkt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Schwerin am 01.11.2017 gegen einen 22
Schwerin, 10.11.2017 (pm/red). Wegen versuchten Totschlags hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 22-jährigen Syrer Haftbefehl erwirkt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Schwerin am 01.11.2017 gegen einen 22 Jahre alten Mann aus Syrien einen Haftbefehl wegen Verdachts des versuchten Totschlags erlassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 28.10.2017 gegen 15:15 Uhr in Schwerin-Lankow im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung einem 23-jährigen Landsmann mehrere Messerstiche, unter anderem in den Oberkörper, versetzt zu haben, wodurch dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitten hat. Der Geschädigte musste noch am Tattag notoperiert werden. Er befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Der Tatverdächtige war zunächst flüchtig. Er hat sich diese Woche gestellt und befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Dem Mann droht nun eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren. Allerdings kann das Gericht ein milderes Urteil fällen, da der Totschlag nicht vollendet wurde.