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Intown: Stadt hilft nun konkret bei neuer Wohnraumsuche

Schwerin, 07.07. 2017 (red/pm). Um den Mietern in den Intown-Blocks im Mueßer Holz und in Krebsförden schell zu helfen, hat Oberbürgermeister Rico Badenschier und die Verwaltungsspitze nun eine eindeutige Entscheidung

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  • Veröffentlicht Juli 8, 2017
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Schw­erin, 07.07. 2017 (red/er). Um den Mietern in den Intown-Blocks im Mueßer Holz und in Kreb­s­för­den schell zu helfen, hat Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er und die Ver­wal­tungsspitze nun eine ein­deutige Entschei­dung getrof­fen. SPD und LINKE stre­it­en über Ver­ant­wor­tun­gen beim Woh­nungsverkauf an Intown.

Von Ste­fan Rochow

Die Blöcke die Intown im ver­gan­genen Jahr gekauft hat, sind in einem schlecht­en Zus­tand. Foto: Schw­erin-Lokal

Wer in den Intown-Blocks in ein­er unzu­mut­baren Woh­nung lebt, dem soll das Job­cen­ter nun schnell beim Umzug helfen. Diese Entschei­dung fällte gestern Schw­erins Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD), nach­dem in der Ver­gan­gen­heit immer wieder Fälle bekan­nt gewor­den sind, in denen Mietern durch das Job­cen­ter der Umzug ver­weigert wurde.

Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er

„Die Stadt sieht sich für diese Mieterin­nen und Mieter in der Ver­ant­wor­tung, wenn die Miet­zahlun­gen für die betr­e­f­fend­en Woh­nun­gen vom Job­cen­ter geleis­tet wer­den. Deshalb haben wir nach ein­er unbürokratis­chen Lösung gesucht. Ein Umzug soll nicht daran scheit­ern, dass die neue Woh­nung etwas teur­er ist als die Gren­zw­erte dies vorse­hen“, so Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er.

Konkret wurde fest­gelegt, die Richtlin­ie zu den Leis­tun­gen für Unterkun­ft für Bezieherin­nen und Bezieher von Leis­tun­gen nach dem SGB II (Hartz 4) zu erweit­ern. Danach wird das Job­cen­ter einem Umzug in eine neue Woh­nung in Einzelfällen auch dann unter­stützen, wenn die Betrof­fe­nen aus unzu­mut­baren Wohn­ver­hält­nis­sen in eine teurere Woh­nung ziehen als das nach Maß­gabe der entsprechen­den Richtlin­ie angemessen ist.

Ziehen diese Mieter in die teurere Woh­nung um, wer­den die Kosten für die neue Unterkun­ft  nach den Maß­gaben der beste­hen­den Unterkun­ft­srichtlin­ie über­nom­men. Das Job­cen­ter zahlt dann die Unterkun­ft­skosten für die neue Woh­nung bis zur Höhe der Angemessen­heits­gren­ze nach der Unterkun­ft­srichtlin­ie und übern­immt in diesen Einzelfällen auch Aufwen­dun­gen für den Woh­nungswech­sel wie Woh­nungs­beschaf­fungs- und Umzugskosten oder Mietkau­tion. Diese Regelung gilt eben­so für Bezieher von Sozialleis­tun­gen nach dem SGB XII. Die WGS hat bere­its sig­nal­isiert, dass sie betrof­fe­nen Mieterin­nen und Mietern im Rah­men ihrer Möglichkeit­en Wohn­raum zur Ver­fü­gung stellen will. Mehrkosten, soll­ten diese über der Angemessen­heits­gren­ze liegen, wird der betrof­fene Mieter aus sein­er eige­nen Tasche bezahlen müssen.

 

WGS verzichtet auf Mietkaution

 

In der Auss­chuss­sitzung des Auss­chuss für Bil­dung, Sport und Soziales am Don­ner­stag hat der WGS-Geschäfts­führer Thomas Köchig die Zusage gemacht, dass die WGS auf Mietkau­tio­nen verzicht­en wollen Das gilt für Mieter, die schon vor dem Verkauf län­gere Zeit in den Blocks gewohnt und keine Mietschulden haben. Für Thomas Köchig haben solche Mieter gezeigt, dass sie zuver­läs­sige Part­ner sind. Daher würde die WGS hier Ent­ge­genkom­men zeigen, so Köchig im Auss­chuss. Für die Betrof­fe­nen ist das eine konkrete Hil­fe.

 

Hätte die Linke den Wohnungsverkauf stoppen können?

 

SPD-Frak­tionsvor­sitzen­der Chris­t­ian Masch

Die Entschei­dung von Ober­bürg­er­meis­ter Dr. Baden­schi­er, dass das Job­cen­ter den Mietern beim Umzug helfen wird, wenn sie in unzu­mut­baren Woh­nun­gen leben, begrüßt die SPD-Rathaus­frak­tion. „Damit wird der Scher­ben­haufen zusam­mengekehrt, den der WGS-Woh­nungsverkauf unter maßge­blich­er Beteili­gung der abgewählten Ober­bürg­er­meis­terin Gramkow und des Vize-WGS-Auf­sicht­sratschefs Holter in den Stadt­teilen Mueßer Holz und in Kreb­s­för­den verur­sacht hat,“ sagt der Vor­sitzende der SPD-Rathaus­frak­tion Chris­t­ian Masch.

Ende des Jahres 2015 hat die städtis­che Woh­nungs­ge­sellschaft WGS rund 1.100 Woh­nun­gen in den Stadt­teilen Mueßer Holz und Kreb­s­för­den an den pri­vat­en Investor Intown verkauft. Eine Ini­tia­tive des heuti­gen Ober­bürg­er­meis­ters Dr. Rico Baden­schi­er zur Ver­hin­derung des Verkaufs scheit­erte damals an der Ver­wal­tungsspitze und der WGS. Seit­dem häufen sich die Mieterbeschw­er­den und Berichte über unzu­mut­bare Wohn­ver­hält­nisse. „Die Fol­gen der Woh­nung­spri­vatisierung wer­den immer offen­sichtlich­er. Alle Beteiligten hät­ten wis­sen kön­nen, wer die Häuser kauft: Ein gewin­nori­en­tiertes Pri­vatun­ternehmen mit Vorgeschichte. Das Geschäftsmod­ell solch­er Unternehmen ist hin­länglich bekan­nt. In Sachen Miete wird das gemacht, was möglich ist, bess­er: was das Job­cen­ter erstat­tet. Deshalb hat­te die SPD-Frak­tion davor gewarnt, dass die Woh­nung­spri­vatisierung nicht nur die Mieter trifft, son­dern auch die Sozialka­sse belas­ten wird. Das nun aus­gerech­net die Linke dies nach alle­dem heute beklagt, ist ein durch­sichtiges Ablenkungs­man­över. Denn eins ist Fakt: Die Linke hätte die Woh­nung­spri­vatisierung stop­pen kön­nen, wenn sie es gewollt hätte.“ so Masch weit­er.

 

Hat sich der SPD-Fraktionsvorsitzende gegenüber der WGS  schadensersatzpflichtig gemacht?

 

Ste­fan Schmidt (Die Linke)

Gegen diesen Vor­wurf wehrt sich nun die ange­sproch­ene Frak­tion.  Deren Stadtvertreter Ste­fan Schmidt (DIE LINKE) wirft Masch nun Real­itätsver­weigerung vor. Er blende die tat­säch­liche Sit­u­a­tion damals aus. „Dazu gehört ins­beson­dere, dass das Unternehmen, wie der Auf­sicht­sratsvor­sitzende Daniel Mes­lin (SPD) auf der gestri­gen Sitzung des Auss­chuss­es für Bil­dung, Sport und Soziales richtig erk­lärte, durch grobe Fehlentschei­dun­gen, die in den ersten 15 Jahren nach der Wende, unter dem dama­li­gen SPD-Ober­bürg­er­meis­ter Johannes Kwaschik getrof­fen und der WGS aufge­bürdet wur­den, in die Sit­u­a­tion gekom­men ist, diese Verkäufe umset­zen zu müssen.”, so Schmidt. Eine Entschei­dung gegen den Verkauf damals hätte die Insol­venz der kom­mu­nalen Woh­nungs­ge­sellschaft bedeutet. Für viele Mieter aber auch für die Lan­deshaupt­stadt als Bür­gen für viele WGS-Kred­ite wäre das Risiko ohne Zweifel höher gewe­sen, hätte die WGS abgewick­elt wer­den müssen.

 

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„Auch wenn Masch sich in der Ver­gan­gen­heit öffentlich darüber beklagt, dass maßge­bliche Infor­ma­tio­nen bei dem Verkauf der Immo­bilien durch die Geschäfts­führung nicht gegeben wur­den, ver­schweigt er, dass er in Beratun­gen des Auf­sicht­srates, dessen Mit­glied er sein­erzeit war, durch Abwe­sen­heit glänzte und sich die aus sein­er Sicht notwendi­gen Infor­ma­tio­nen jed­erzeit hätte zuar­beit­en lassen kön­nen, was er jedoch unter­lassen hat.”, so Schmidt weit­er.

Wenn Herr Masch nun immer wieder öffentlich erk­läre, dass er – und möglicher­weise auch der amtierende OB Baden­schi­er – bere­its zum Zeit­punkt der Verkauf­sentschei­dung Ken­nt­nisse über das Ver­hal­ten und die Geschäftsmod­elle des Käufers Intown auf dem Woh­nungs­markt gehabt hat und diese in den Sitzun­gen des Auf­sicht­srates jedoch nach­weis­lich nicht the­ma­tisiert hat, wäre es aus  Sicht Schmidts dur­chaus nachvol­lziehbar, wenn WGS und GBV ern­sthaft darüber nach­denken wür­den, in Anbe­tra­cht, ins­beson­dere des zwis­chen­zeitlich ent­stande­nen Imageschadens bei der WGS, über Schadenser­satzansprüche wegen der Ver­let­zung sein­er Pflicht­en als Auf­sicht­sratsmit­glied nachzu­denken.

„Durch­sichtige Ablenkungs­man­över” waren und sind vielmehr die Ini­tia­tiv­en der SPD sowohl im dama­li­gen begin­nen­den Ober­bürg­er­meis­ter­wahlkampf, als auch heute. „DIE LINKE ste­ht zu der von ihr damals getrof­fe­nen Entschei­dung, mit dem Verkauf der in Rede ste­hen­den Immo­bilien den Fortbe­stand der kom­mu­nalen Woh­nungs­ge­sellschaft sicherzustellen und wird sich ger­ade deshalb auch dafür ein­set­zen, dass jet­zi­gen und zukün­fti­gen Mietern men­schen­würdi­ge Wohnbe­din­gun­gen ermöglicht wer­den und gel­tendes Miet- und Sozial­recht bei allen, auch pri­vat­en, Ver­mi­etern einge­hal­ten wird.”, betont Schmidt.