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Stadt regelt Straßenmusik neu

Seit Wochenbeginn ist die Straßenmusik in Schwerin neu geregelt worden.

  • Veröffentlicht Mai 16, 2019
Symbolbild

Die Landeshauptstadt hat die Regelungen zu Straßenmusik angepasst und die 200-Meter-Abstandsregelung wieder aufgehoben. Erlaubt ist die Darbietung von Straßenkunst und Straßenmusik in der Schweriner Fußgängerzone nunmehr  zwischen 10 und 19 Uhr.

Gespielt werden kann überall. Festgelegt wurden unabhängig vom Standort jeweils einstündige Spielzeiten zwischen denen einstündige Ruhezeiten eingelegt werden müssen.

Gespielt werden darf von:

10 bis 11 Uhr

12 bis 13 Uhr

14 bis 15 Uhr

16 bis 17 Uhr

18 bis 19 Uhr.

Während der Ruhezeiten ist in der Innenstadt keine Straßenmusik zulässig. Auch das bisher geltende Verbot elektroakustischer Verstärkung gilt nicht mehr. Stattdessen wurde ein Schallpegel festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Dieser liegt bei 80 Dezibel in einem Umkreis von 5 Metern vom Spielort. Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes verteilen derzeit Handzettel an Straßenmusiker, um über die neuen Regelungen zu informieren, die zu Wochenbeginn mit der Änderung der Straßen- und Grünflächensatzung in Kraft getreten sind.

Begrüßt wird die neue Regelung aus den Reihen der CDU. „Rechtzeitig zum Saisonbeginn haben wir nun die neue Satzung, die insbesondere wegen der Änderungen zum Thema Straßenmusik in der Innenstadt auf positive Auswirkungen für die Anwohner und Anlieger hoffen lässt.“, sagt Stadtvertreterin Silvia Rabethge.  Die neue Regelungen ist für Rabethge  fair. „Wenn sich die Musikerinnen und Musiker daran halten, ist ein gedeihliches Zusammenleben und –arbeiten in der Innenstadt möglich.“, sagt die CDU-Politikerin. 

Vom Ordnungsamt erwartet Rabethge nun die konsequente Kontrolle der Umsetzung der neuen Regelung. Immer wieder war es in Vergangenheit zu Beschwerden seitens der Geschäftstreibenden in der Innenstadt über die Straßenmusiker gekommen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

1 Comment

  • Neue Satzung – nahezu keine Wirkung!

    Ein Dirk Schäfer hält ganz lautstark nichts von der neuen Satzung, tut dieses nahezu täglich via aggressivem Gegröle für jedermann gut hörbar kund.
    So wird gegen die CDU skandiert („Wer Scheiße wählt, bekommt auch nur Scheiße“).
    Es wird provoziert und Personen verbal angegangen. Durch lautes Pfeifen meldet sich „The King – mich interessiert die Gesellschaft NULL“ dann an.

    Überpünktlich wird mit der Musik begonnen, mitten in den Ruhezeiten gespielt oder einfach durchgespielt.
    Leittragender ist wie immer der Bürger bzw Geschäftstreibende.

    Nur der KOD lässt sich wie in den letzten Jahren kaum bis gar nicht blicken und alles ist wie immer! Auch eine Messung der festgesetzten Schallpegelgrenze von 80 dB (gemäß Bundesrecht sind 60-65 dB nur erlaubt) wird nicht durchgeführt. Jüngst wurden Gewerbetreibende dazu angehalten, mit den Musikern selber zu sprechen, sofern die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, besten Dank für – NICHTS Schwerin!

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