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Schwerin verschickt Grundsteuerbescheide:
Stadt verliert 1,2 Millionen Euro

Schwerin verschickt Grundsteuerbescheide für 2025. Aufgrund einer Lastenverschiebung entgehen der Stadt Einnahmen von mindestens 1,2 Mio. Euro

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  • Veröffentlicht Januar 29, 2025
Finanzdezernent Silvio Horn betont, dass Schwerin dadurch 1,2 Millionen euro an einnahmen verliert. Foto: Symbolbild
Finanzdez­er­nent Sil­vio Horn betont, dass Schw­erin dadurch 1,2 Mil­lio­nen euro an ein­nah­men ver­liert. Foto: Sym­bol­bild

 

Die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin hat die Grund­s­teuerbeschei­de für das Jahr 2025 erstellt und versendet diese in dieser Woche an die Grund­stück­seigen­tümer. Die Frist für die Abschlagszahlung endet Mitte Feb­ru­ar.

Grund­lage der Beschei­de ist ein Beschluss der Stadtvertre­tung vom Dezem­ber 2024. Dieser sieht vor, dass der kom­mu­nale Hebe­satz für die Grund­s­teuer B bei 595 Prozent bleibt und nicht – wie ursprünglich geplant – leicht ange­hoben wird.

Die Grund­s­teuer ist eine Abgabe, die Eigen­tümer von Grund­stück­en und Immo­bilien an die Kom­mune zahlen müssen. Sie stellt eine wichtige Ein­nah­me­quelle für Städte und Gemein­den dar und wird zur Finanzierung öffentlich­er Auf­gaben wie Infra­struk­tur, Bil­dung oder Ver­wal­tung ver­wen­det. Die Höhe der Grund­s­teuer hängt von der Bew­er­tung des Grund­stücks sowie vom Hebe­satz der jew­eili­gen Kom­mune ab.

Die Höhe der Steuer ergibt sich auss­chließlich aus den Neube­w­er­tun­gen der Grund­stücke durch das Finan­zamt. Die Stadtver­wal­tung weist darauf hin, dass Fra­gen zur Bew­er­tung direkt an das Finan­zamt zu richt­en sind.

Die Reform der Grund­s­teuer, die bun­desweit zum 1. Jan­u­ar 2025 in Kraft trat, führt zu verän­derten Belas­tun­gen. Vor allem gewerblich genutzte Grund­stücke prof­i­tieren von ein­er Las­ten­ver­schiebung, während andere Eigen­tümer teils höhere Zahlun­gen leis­ten müssen.

Finanzdez­er­nent Sil­vio Horn betont, dass Schw­erin durch die unverän­derte Hebe­satzregelung min­destens 1,2 Mil­lio­nen Euro an Steuere­in­nah­men ver­liert. Die Stadtver­wal­tung hat­te eine mod­er­ate Anhebung vorgeschla­gen, die jedoch von der Stadtvertre­tung abgelehnt wurde.

 

 

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