Schwerin verschickt Grundsteuerbescheide:
Stadt verliert 1,2 Millionen Euro
Schwerin verschickt Grundsteuerbescheide für 2025. Aufgrund einer Lastenverschiebung entgehen der Stadt Einnahmen von mindestens 1,2 Mio. Euro

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 erstellt und versendet diese in dieser Woche an die Grundstückseigentümer. Die Frist für die Abschlagszahlung endet Mitte Februar.
Grundlage der Bescheide ist ein Beschluss der Stadtvertretung vom Dezember 2024. Dieser sieht vor, dass der kommunale Hebesatz für die Grundsteuer B bei 595 Prozent bleibt und nicht – wie ursprünglich geplant – leicht angehoben wird.
Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien an die Kommune zahlen müssen. Sie stellt eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden dar und wird zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung oder Verwaltung verwendet. Die Höhe der Grundsteuer hängt von der Bewertung des Grundstücks sowie vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab.
Die Höhe der Steuer ergibt sich ausschließlich aus den Neubewertungen der Grundstücke durch das Finanzamt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Fragen zur Bewertung direkt an das Finanzamt zu richten sind.
Die Reform der Grundsteuer, die bundesweit zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, führt zu veränderten Belastungen. Vor allem gewerblich genutzte Grundstücke profitieren von einer Lastenverschiebung, während andere Eigentümer teils höhere Zahlungen leisten müssen.
Finanzdezernent Silvio Horn betont, dass Schwerin durch die unveränderte Hebesatzregelung mindestens 1,2 Millionen Euro an Steuereinnahmen verliert. Die Stadtverwaltung hatte eine moderate Anhebung vorgeschlagen, die jedoch von der Stadtvertretung abgelehnt wurde.