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Nach Wertgutachten:
AfD will Beschluss zum Stadthaus-Kauf zurücknehmen

Ein neues Verkehrswertgutachten bringt Bewegung in die Debatte um den Kauf des Schweriner Stadthauses. Nun fordert die AfD-Fraktion, den Beschluss zum 42-Millionen-Euro-Deal aufzuheben und alle Alternativen erneut zu prüfen.

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  • Veröffentlicht Juni 29, 2026
Stadthaus Schwerin
Das Schw­er­iner Stadthaus: Nach einem aktuellen Verkehr­swertgutacht­en ste­ht der geplante Ankauf des Ver­wal­tungs­ge­bäudes erneut auf dem Prüf­s­tand. Die AfD-Frak­tion fordert nun die Aufhe­bung des bish­eri­gen Beschlusses der Stadtvertre­tung. Foto: Ste­fan Rochow

 

Die AfD-Stadt­frak­tion fordert die Aufhe­bung des Beschlusses zum geplanten Ankauf des Schw­er­iner Stadthaus­es. Einen entsprechen­den Dringlichkeit­santrag hat die Frak­tion für die heutige Sitzung der Stadtvertre­tung einge­bracht. Hin­ter­grund ist ein aktuelles Verkehr­swertgutacht­en, das den Wert der Immo­bilie deut­lich niedriger anset­zt als den bis­lang vorge­se­henen Kauf­preis.

Nach Angaben der AfD-Frak­tion bez­if­fert das Gutacht­en den Verkehr­swert des Stadthaus­es auf rund 14,6 Mil­lio­nen Euro. Damit liegt er deut­lich unter dem ursprünglich aus­ge­han­del­ten Kauf­preis von rund 42 Mil­lio­nen Euro. Bere­its nach dem Beschluss der Stadtvertre­tung im Novem­ber ver­gan­genen Jahres hat­te das Innen­min­is­teri­um Nachbesserun­gen beim Wirtschaftlichkeitsver­gle­ich ver­langt.

„Für uns ist das Grund genug, den Beschluss der Stadtvertre­tung zum Ankauf der Immo­bilie für 42 Mil­lio­nen Euro aufheben zu lassen. Ein Fortbeste­hen des getrof­fe­nen Beschlusses ist unter den gegebe­nen Umstän­den nicht mehr vertret­bar“, erk­lärt die Vor­sitzende der AfD-Stadt­frak­tion, Petra Fed­er­au.

Entscheidung erst nach Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Frak­tion fordert, dass die Stadtver­wal­tung die ver­schiede­nen Optio­nen neu bew­ertet. Dazu gehörten neben einem Kauf auch die Möglichkeit­en ein­er Anmi­etung oder eines Neubaus. Das Verkehr­swertgutacht­en könne nach Ansicht der AfD zugle­ich als belast­bare Grund­lage für weit­ere Ver­hand­lun­gen mit dem Eigen­tümer des Stadthaus­es dienen. Erst nach ein­er erneuten Wirtschaftlichkeit­sprü­fung solle die Stadtvertre­tung erneut über die Zukun­ft des Ver­wal­tungs­ge­bäudes entschei­den.

 


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Die Forderung der AfD greift eine Entwick­lung auf, die sich bere­its in der ver­gan­genen Woche abgeze­ich­net hat­te. Wie die Stadtver­wal­tung mit­teilte, hat­te das von Kom­mu­nalauf­sicht und Lan­desrech­nung­shof geforderte Gutacht­en den Verkehr­swert des Stadthaus­es deut­lich niedriger ange­set­zt als den bis­lang disku­tierten Kauf­preis. Die Kom­mu­nalauf­sicht unter­sagte den Erwerb zwar nicht, die Stadt kündigte jedoch an, ihre bish­eri­gen Pla­nun­gen grundle­gend zu über­prüfen.

Gespräche mit Eigentümern des Stadthauses laufen

Nach Angaben des amtieren­den Ober­bürg­er­meis­ters Bernd Not­te­baum (CDU) sollen nun sowohl ein möglich­er Ankauf als auch Alter­na­tiv­en wie ein Neubau oder die Unter­bringung der Ver­wal­tung an einem anderen Stan­dort erneut unter­sucht wer­den. Neben der städtis­chen Gesellschaft für Beteili­gungsver­wal­tung soll dabei auch ein externes Beratungs­büro die Wirtschaftlichkeit der ver­schiede­nen Vari­anten bew­erten. Par­al­lel laufen nach Angaben der Ver­wal­tung weit­er­hin Gespräche mit dem Eigen­tümer des Stadthaus­es.

Ob die Stadtvertre­tung dem Dringlichkeit­santrag der AfD fol­gt, entschei­det sich in ihrer Sitzung am heuti­gen Mon­tag.