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Städtische unbebaute Flächen im Industriepark Schwerin

  Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass vorrangig aus Naturschutzgründen die noch unbebauten städtischen Flächen im Industriepark Schwerin in den Göhrener Tannen nicht betreten und befahren werden dürfen. In den

  • Veröffentlicht Juni 16, 2018
Blick auf Schwerin
Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass vorrangig aus Naturschutzgründen die noch unbebauten städtischen Flächen im Industriepark Schwerin in den Göhrener Tannen nicht betreten und befahren werden dürfen. In den kommenden Tagen werden vor Ort Schilder durch die städtische Liegenschaftsverwaltung (ZGM) aufgebaut, die auf das  Betretungsverbot der Fläche hinweisen. Eine entsprechende Anordnung zur Sperrung kommunaler Offenlandflächen im B-Plangebiet Industriepark Göhrener Tannen wurde am  12. Juni unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Einhaltung dieses Verbotes wird in den nächsten Wochen gezielt kontrolliert.
„Viele der im Industriepark typischen und artenschutzrechtlich geschützten Tieren werden durch frei laufende Hunde und Motocross-Fahrer erheblich gestört oder verletzt“, berichtet der Fachdienstleiter Umwelt Dr. Hauke Behr. „Das ist naturschutzrechtlich verboten und kann im Einzelfall mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden.“

Im Industriepark sind z. B. Neuntöter, Feld- und Heidelerchen, Schwarzkehlchen, Zauneidechsen und Kreuzkröten durch die illegale Nutzung der Flächen gefährdet. „Bei Baumaßnahmen für neue Industrieansiedlungen im Industriepark unternehmen wir große Anstrengungen, um geschützte Arten umzusiedeln“, betont Dr. Hauke Behr. Darüber hinaus ist es ebenfalls nicht erlaubt, die Waldwege nördlich des Fährweges im neuen Landschaftsschutzgebiet Göhrener Tannen Nord zu befahren.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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