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Stallpflicht fällt: H5N8-Gefahr scheint in Schwerin gebannt

(pm/red) Am Mittwoch wird ein Stück Normalität ins Leben der Schweriner Nutzgeflügelhalter zurückkehren. Nachdem am 23.11. das auch für Schwerin zuständige Veterinäramt Ludwigslust-Parchim in einer Aufstallungsverordnung festgelegt hatte, dass Hühner,

  • Veröffentlicht Dezember 15, 2014
Rainer Sturm/pixelio.de
Rainer Sturm/pixelio.de

(pm/red) Am Mittwoch wird ein Stück Normalität ins Leben der Schweriner Nutzgeflügelhalter zurückkehren. Nachdem am 23.11. das auch für Schwerin zuständige Veterinäramt Ludwigslust-Parchim in einer Aufstallungsverordnung festgelegt hatte, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse bis auf Weiteres ausschließlich in geschlossenen Ställen oder gesicherten Gehegen gehalten werden dürfen, scheint die Gefahr einer Ausbreitung von Vogelgrippe zumindest in unseren Breiten gebannt zu sein.

Nachdem es bisher keine weiteren Belege für H5N8 in Nutz- oder Wildbeständen gegeben hat, wird die landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel außerhalb der Risikogebiete zum 17.12.2014 aufgehoben. „Damit erreichen wir für den Großteil des Landes ein Stück weit Normalität zurück. Dennoch ist die Gefahr noch nicht gebannt und ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.

Tritt H5N8 in Deutschland oder Polen auf: Neubewertung

„Sofern es aber zu einem erneuten Nachweis von H5N8 in Deutschland oder in Polen kommt, werden wir die Situation umgehend neu bewerten müssen. Daher werden wir die Situation weiter genau beobachten“, führte Dr. Backhaus aus. Die Aufhebung der Stallpflicht betrifft nicht die Risikogebiete. Zu den Risikogebieten zählen Regionen, die vor allem für Zugvögel als Winterrastplatz genutzt werden. Dies sind vor allem Gebiete an der Küste der Ostsee, der größeren Seen und an Flussgebieten wie das Peenetal. Eine Darstellung und eine Auflistung der zugehörigen Gebiete bzw. Gemeinden finden Sie auf der Homepage des Ministeriums. Auch steht das Bürgertelefon (0385-5886066) in den Geschäftszeiten zwischen 9 und 14 Uhr werktags zur Verfügung.

Wildmonitoring geht weiter

Weltweit hat sich die Lage bisher nicht entspannt. So kam es vermehrt zu Vogelgrippefällen in den Niederlanden, China, Südkorea, Kanada, Indien und Ägypten. „Ich hoffe, dass das Seuchengeschehen bei uns beendet ist. Zur Kontrolle wird das Wildmonitoring weitergehen. Dazu wurden die Jagdzeiten angepasst, so dass bis zum 11. Januar Geflügel noch bejagt werden darf“, so der Minister.

Insgesamt wurden seit dem Seuchenausbruch in Heinrichswalde über 3700 Proben aus Nutz- und Wildbeständen analysiert, wobei über 95 % durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei bearbeitet wurde. Rund 260 Proben stammen aus der Wildpopulation. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auf Hochtouren gearbeitet, um der Ursache des Ausbruchs nachzugehen. Nach wie vor spricht vieles für eine Einschleppung durch Wildvögel, da nach dem Fall bei uns auch in den Niederlanden der Virus in einem Wildvogel nachgewiesen wurde“, stellte der Minister dar.

Schweriner Geflügelbesitzer können in Sachen H5N8 aber erst mal durchatmen. Das ist so weit die positive Nachricht zum Wochenbeginn.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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