Handwerkerbonus vor dem Aus?
Das würde die Abschaffung für Verbraucher in Schwerin bedeuten
Bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis pro Jahr könnten wegfallen. Das Handwerk in Schwerin warnt vor höheren Kosten für Verbraucher und mehr Schwarzarbeit.

Wer in Schwerin einen Handwerker für die Modernisierung der Wohnung, die Sanierung des Hauses oder kleinere Reparaturen beauftragt, kann bislang einen Teil der Kosten über die Steuer zurückholen. Doch genau dieser sogenannte Handwerkerbonus könnte künftig zur Disposition stehen.
Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern schlagen Alarm und warnen vor den Folgen für Verbraucher, Betriebe und den Staat. Hintergrund sind Überlegungen auf Bundesebene, verschiedene Steuervergünstigungen und Förderinstrumente auf den Prüfstand zu stellen.
Seit 2006 können private Haushalte 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen – bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Die Regelung betrifft unter anderem Renovierungen, Modernisierungen und Instandhaltungsarbeiten in Haus oder Wohnung.
Gerade in Schwerin, wo viele Eigentümer und Mieter angesichts steigender Lebenshaltungs‑, Energie- und Wohnkosten ihre Ausgaben genau abwägen müssen, kann die Steuerermäßigung eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen.
Entlastung für Verbraucher in schwierigen Zeiten
Wer etwa das Badezimmer modernisieren, Fenster austauschen oder eine neue Heizungsanlage einbauen lässt, profitiert bislang von der steuerlichen Förderung. Die Kosten für Handwerkerleistungen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, sodass jede Entlastung für private Haushalte an Bedeutung gewonnen hat.
Die Handwerkskammer Schwerin warnt deshalb davor, den Bonus zu streichen. Nach Ansicht der Kammer sorgt die Regelung dafür, dass notwendige Arbeiten überhaupt beauftragt werden und Investitionen nicht auf die lange Bank geschoben werden.
„Wer den Handwerkerbonus streicht, erschwert private Investitionen“, erklärt Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin. Das gelte insbesondere für Maßnahmen, die nicht sofort zwingend notwendig seien, aber langfristig den Wert einer Immobilie sichern oder Energiekosten senken.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit könnten viele Verbraucher geplante Modernisierungen verschieben, wenn der steuerliche Anreiz wegfällt.
Handwerk fürchtet Rückgang bei Aufträgen
Die Diskussion trifft das Handwerk in einer ohnehin angespannten Situation. Viele Betriebe kämpfen weiterhin mit hohen Materialpreisen, steigenden Energiekosten und zunehmenden Personalkosten.
Gleichzeitig setzt die Politik auf das Handwerk, wenn es um die Umsetzung wichtiger Zukunftsaufgaben geht. Dazu zählen energetische Gebäudesanierungen, moderne Heiztechnik, der Ausbau erneuerbarer Energien und barrierefreie Umbauten für eine älter werdende Gesellschaft.
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Nach Einschätzung der Handwerkskammern passt die mögliche Abschaffung des Handwerkerbonus deshalb nicht zu den politischen Zielen. Während auf der einen Seite mehr Investitionen in Klimaschutz und Wohnqualität gefordert werden, könnten auf der anderen Seite finanzielle Anreize für private Auftraggeber wegfallen.
Das würde nicht nur Verbraucher treffen, sondern auch zahlreiche Handwerksbetriebe in Schwerin und Westmecklenburg, die auf private Aufträge angewiesen sind.
Sorge vor mehr Schwarzarbeit
Ein weiteres Argument der Handwerkskammern betrifft die Schwarzarbeit. Der Steuerbonus wurde ursprünglich eingeführt, um legale Handwerkeraufträge attraktiver zu machen und Arbeiten ohne Rechnung einzudämmen.
Fällt die Steuerermäßigung weg, könnte für manche Verbraucher die Versuchung steigen, Arbeiten günstiger und ohne offizielle Rechnung erledigen zu lassen. Dadurch würden seriöse Betriebe benachteiligt, die Steuern zahlen und ihre Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigen.
Nach Ansicht der Handwerksvertreter wäre der finanzielle Schaden für den Staat möglicherweise größer als die Einsparungen, die durch eine Abschaffung erzielt werden sollen. Denn mit jedem Auftrag, der in die Schwarzarbeit abwandert, gehen auch Steuer- und Sozialabgaben verloren.
Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern fordern daher die Bundestagsabgeordneten des Landes sowie die Landesregierung auf, sich für den Erhalt der Steuerermäßigung einzusetzen.
Hintergrund
Der sogenannte Handwerkerbonus gilt für Renovierungs‑, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten Haushalt. Steuerlich anerkannt werden 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Nach Angaben des Handwerks summiert sich die Steuerentlastung bundesweit auf rund 2,5 Milliarden Euro jährlich und sorgt für zusätzliche Aufträge in den Betrieben.





