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Handwerkerbonus vor dem Aus?
Das würde die Abschaffung für Verbraucher in Schwerin bedeuten

Bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis pro Jahr könnten wegfallen. Das Handwerk in Schwerin warnt vor höheren Kosten für Verbraucher und mehr Schwarzarbeit.

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  • Veröffentlicht Juni 8, 2026
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Der Handw­erker­bonus ermöglicht Ver­brauch­ern eine Steuer­erspar­nis von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Nun wird über eine Abschaf­fung disku­tiert. Foto: Gabriel Ale­nius auf Unsplash

 

Wer in Schw­erin einen Handw­erk­er für die Mod­ernisierung der Woh­nung, die Sanierung des Haus­es oder kleinere Repara­turen beauf­tragt, kann bis­lang einen Teil der Kosten über die Steuer zurück­holen. Doch genau dieser soge­nan­nte Handw­erker­bonus kön­nte kün­ftig zur Dis­po­si­tion ste­hen.

Die Handw­erk­skam­mern in Meck­len­burg-Vor­pom­mern schla­gen Alarm und war­nen vor den Fol­gen für Ver­brauch­er, Betriebe und den Staat. Hin­ter­grund sind Über­legun­gen auf Bun­de­sebene, ver­schiedene Steuervergün­s­ti­gun­gen und Förderin­stru­mente auf den Prüf­s­tand zu stellen.

Seit 2006 kön­nen pri­vate Haushalte 20 Prozent der Arbeit­skosten für Handw­erk­er­leis­tun­gen steuer­lich gel­tend machen – bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Die Regelung bet­rifft unter anderem Ren­ovierun­gen, Mod­ernisierun­gen und Instand­hal­tungsar­beit­en in Haus oder Woh­nung.

Ger­ade in Schw­erin, wo viele Eigen­tümer und Mieter angesichts steigen­der Lebenshaltungs‑, Energie- und Wohnkosten ihre Aus­gaben genau abwä­gen müssen, kann die Steuer­ermäßi­gung eine wichtige finanzielle Ent­las­tung darstellen.

Entlastung für Verbraucher in schwierigen Zeiten

Wer etwa das Badez­im­mer mod­ernisieren, Fen­ster aus­tauschen oder eine neue Heizungsan­lage ein­bauen lässt, prof­i­tiert bis­lang von der steuer­lichen Förderung. Die Kosten für Handw­erk­er­leis­tun­gen sind in den ver­gan­genen Jahren deut­lich gestiegen, sodass jede Ent­las­tung für pri­vate Haushalte an Bedeu­tung gewon­nen hat.

Die Handw­erk­skam­mer Schw­erin warnt deshalb davor, den Bonus zu stre­ichen. Nach Ansicht der Kam­mer sorgt die Regelung dafür, dass notwendi­ge Arbeit­en über­haupt beauf­tragt wer­den und Investi­tio­nen nicht auf die lange Bank geschoben wer­den.

„Wer den Handw­erker­bonus stre­icht, erschw­ert pri­vate Investi­tio­nen“, erk­lärt Uwe Lange, Präsi­dent der Handw­erk­skam­mer Schw­erin. Das gelte ins­beson­dere für Maß­nah­men, die nicht sofort zwin­gend notwendig seien, aber langfristig den Wert ein­er Immo­bilie sich­ern oder Energiekosten senken.

Ger­ade in Zeit­en wirtschaftlich­er Unsicher­heit kön­nten viele Ver­brauch­er geplante Mod­ernisierun­gen ver­schieben, wenn der steuer­liche Anreiz wegfällt.

Handwerk fürchtet Rückgang bei Aufträgen

Die Diskus­sion trifft das Handw­erk in ein­er ohne­hin anges­pan­nten Sit­u­a­tion. Viele Betriebe kämpfen weit­er­hin mit hohen Mate­ri­al­preisen, steigen­den Energiekosten und zunehmenden Per­son­alkosten.

Gle­ichzeit­ig set­zt die Poli­tik auf das Handw­erk, wenn es um die Umset­zung wichtiger Zukun­ft­sauf­gaben geht. Dazu zählen ener­getis­che Gebäude­sanierun­gen, mod­erne Heiztech­nik, der Aus­bau erneuer­bar­er Energien und bar­ri­ere­freie Umbaut­en für eine älter wer­dende Gesellschaft.

 


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Nach Ein­schätzung der Handw­erk­skam­mern passt die mögliche Abschaf­fung des Handw­erker­bonus deshalb nicht zu den poli­tis­chen Zie­len. Während auf der einen Seite mehr Investi­tio­nen in Kli­maschutz und Wohn­qual­ität gefordert wer­den, kön­nten auf der anderen Seite finanzielle Anreize für pri­vate Auf­tragge­ber weg­fall­en.

Das würde nicht nur Ver­brauch­er tre­f­fen, son­dern auch zahlre­iche Handw­erks­be­triebe in Schw­erin und West­meck­len­burg, die auf pri­vate Aufträge angewiesen sind.

Sorge vor mehr Schwarzarbeit

Ein weit­eres Argu­ment der Handw­erk­skam­mern bet­rifft die Schwarzarbeit. Der Steuer­bonus wurde ursprünglich einge­führt, um legale Handw­erk­er­aufträge attrak­tiv­er zu machen und Arbeit­en ohne Rech­nung einzudäm­men.

Fällt die Steuer­ermäßi­gung weg, kön­nte für manche Ver­brauch­er die Ver­suchung steigen, Arbeit­en gün­stiger und ohne offizielle Rech­nung erledi­gen zu lassen. Dadurch wür­den ser­iöse Betriebe benachteiligt, die Steuern zahlen und ihre Mitar­beit­er sozialver­sicherungspflichtig beschäfti­gen.

Nach Ansicht der Handw­erksvertreter wäre der finanzielle Schaden für den Staat möglicher­weise größer als die Einsparun­gen, die durch eine Abschaf­fung erzielt wer­den sollen. Denn mit jedem Auf­trag, der in die Schwarzarbeit abwan­dert, gehen auch Steuer- und Sozial­ab­gaben ver­loren.

Die Handw­erk­skam­mern in Meck­len­burg-Vor­pom­mern fordern daher die Bun­destagsab­ge­ord­neten des Lan­des sowie die Lan­desregierung auf, sich für den Erhalt der Steuer­ermäßi­gung einzuset­zen.

 


Hintergrund

Der soge­nan­nte Handw­erker­bonus gilt für Renovierungs‑, Erhal­tungs- und Mod­ernisierungs­maß­nah­men im pri­vat­en Haushalt. Steuer­lich anerkan­nt wer­den 20 Prozent der Arbeit­skosten, max­i­mal 1.200 Euro pro Jahr. Mate­ri­alkosten sind von der Förderung aus­geschlossen. Nach Angaben des Handw­erks sum­miert sich die Steuer­ent­las­tung bun­desweit auf rund 2,5 Mil­liar­den Euro jährlich und sorgt für zusät­zliche Aufträge in den Betrieben.