Fr, 19. April 2024
Close

Beiträge zum Straßenausbau: UB machen neuen Vorstoß zur Abschaffung

Die Fraktion Unabhängige Bürger beantragt zur nächsten Stadtvertretung die ersatzlose Aufhebung der Pflicht für Schweriner Anlieger, Straßenausbaubeiträge leisten zu müssen. Der Oberbürgermeister soll dazu eine Satzungsänderung für Schwerin vorlegen und

  • Veröffentlicht März 5, 2018
Silvio Horn

Die Fraktion Unabhängige Bürger beantragt zur nächsten Stadtvertretung die ersatzlose Aufhebung der Pflicht für Schweriner Anlieger, Straßenausbaubeiträge leisten zu müssen. Der Oberbürgermeister soll dazu eine Satzungsänderung für Schwerin vorlegen und gleichzeitig mit dem Land über Ausgleichszahlungen wegen zu erwartender Einnahmeverluste verhandeln. Hintergrund des erneuten Vorstoßes: Eine auf Initiative der UB-Fraktion im März 2017 durch die Stadtvertretung bereits beschlossene Beauftragung des Oberbürgermeisters, beim Land eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes einzuwerben, war ergebnislos im Sande verlaufen. Das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten zu Möglichkeiten der Abgabenreduzierung bringe keine grundsätzliche Lösung.

 

Beiträge sind Relikt aus alten Zeiten 

 

„Wir wollen jetzt für Schwerin Nägel mit Köpfen machen. Mehrere Fraktionen sagen, dass sich was ändern muss. Deswegen haben wir diesen ungewöhnlichen Antrag eingereicht, mit dem wir bei einer möglichen Beschlussfassung für die Schweriner Bürger einen gebührenrechtlichen Alleingang, ja man kann sogar sagen, den zivilen Ungehorsam wagen“, erklärte Silvio Horn, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen. Egal, wo man hinsähe: Die Pflicht für Anlieger, den Ausbau von Straßen und weiteren Anlagen wie zum Beispiel Straßenbeleuchtung anteilig finanzieren zu müssen, sorge nicht nur für Unmut, sondern zu teils existenzbedrohenden Abgabenlasten. „Es sind in der Regel vierstellige Summen, in der Rogahner Straße teilweise sogar über 50.000 Euro, die einzelne Anlieger zahlen sollen. Solche Lasten für Einzelne sind doch durch nichts zu rechtfertigen, durch kein Gesetz, durch keine Satzung. Ich bin der Meinung, öffentliche Infrastruktur, die von allen Bürgern genutzt wird, muss vom Staat und nicht von den Anliegern bezahlt werden“, so Horn weiter. Diese Regelungen im Landesgesetz und in der städtischen Satzung seien nichts anderes als abgabenrechtlich überholte Relikte aus vergangenen Zeiten, die dringend abgeschafft gehörten. Die Vorschläge im Gutachten von Professor Arndt zur Abmilderung der Gebühren im Einzelfall seien zwar besser als nichts, blieben aber nur Kosmetik an einem grundlegend falschen Konstrukt.

 

Druck auf das Land machen

 

In Schwerin gäbe es bei allen umlagepflichtigen Baumaßnahmen der jüngeren Vergangenheit einen schwelenden Konflikt zwischen zahlungspflichtigen Anliegern und der Verwaltung, der nicht gelöst werden könne. „Wir diskutieren schon seit langem nicht mehr über die bestmögliche Gestaltung von öffentlicher Infrastruktur, sondern nur noch, wie man die wachsende Anzahl von Fragen der berechtigterweise entstehenden Bürgerinitiativen beantworten kann. Der Beigeordnete Nottebaum hat öffentlich erklärt, auch er finde diese Regelung ungerecht. Wenn hier Verwaltung und Stadtvertretung gemeinsam vorangehen, wird der Druck auf das Land wachsen, das Kommunalabgabengesetz zu ändern“, so Horn.

 

 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert