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Streit um Forschung an Hochschulen

Die geplante Friedensklausel im Hochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Streit. Die CDU warnt vor Einschränkungen der Rüstungsforschung, die Regierung widerspricht.

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  • Veröffentlicht Januar 22, 2026
Blick in den Hör­saal ein­er Hochschule. Foto: Foto von Mikael Kris­ten­son auf Unsplash

 

Die geplante Reform des Lan­deshochschulge­set­zes in Meck­len­burg-Vor­pom­mern sorgt für poli­tis­che Kon­tro­ver­sen. Ins­beson­dere die vorge­se­hene Auf­nahme ein­er soge­nan­nten Frieden­sklausel stößt auf Kri­tik. Die Oppo­si­tion befürchtet, dass Hochschulen kün­ftig von Forschung­spro­jek­ten für Rüs­tung­sun­ternehmen Abstand nehmen sollen.

Konkret heißt es im Geset­zen­twurf der rot-roten Lan­desregierung, Hochschulen soll­ten sich in Forschung, Lehre und Weit­er­bil­dung an dem Leit­bild ein­er friedlichen und nach­halti­gen Welt ori­en­tieren. Zudem seien die Auswirkun­gen von Forschungsar­beit­en im Hin­blick auf gesellschaftliche Ver­ant­wor­tung zu reflek­tieren, ins­beson­dere bei Anwen­dun­gen, die das friedliche Miteinan­der beein­trächti­gen kön­nten.

Die wis­senschaft­spoli­tis­che Sprecherin der CDU-Land­tags­frak­tion, Katy Hoffmeis­ter, sieht darin ein wider­sprüch­lich­es Sig­nal. Aus ihrer Sicht passe die Frieden­sklausel nicht zum son­sti­gen Han­deln der Lan­desregierung. Während sich das Land über Rüs­tungsaufträge in Wol­gast und Wis­mar sowie den mil­itärischen Aus­bau in Ros­tock freue, werde Hochschulen nahegelegt, auf rüs­tungsna­he Forschung zu verzicht­en. Ger­ade angesichts der sicher­heit­spoli­tis­chen Lage sei die Vertei­di­gungs­fähigkeit Deutsch­lands von zen­traler Bedeu­tung.

 

Ministerium weist Vorwürfe zurück

Das Wis­senschaftsmin­is­teri­um weist diese Inter­pre­ta­tion zurück. Ein Sprech­er von Wis­senschaftsmin­is­terin Bet­ti­na Mar­tin erk­lärte, die For­mulierung schließe mil­itärische Forschung aus­drück­lich nicht aus. Forschungsergeb­nisse mit mil­itärisch­er Nutzung kön­nten nicht grund­sät­zlich als Miss­brauch bew­ertet wer­den, wenn sie der Vertei­di­gung der staatlichen Sou­veränität und der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung dien­ten.

Diese Klarstel­lung finde sich auch in der Begrün­dung zum Geset­zen­twurf, die Teil der Vor­lage für den Land­tag Meck­len­burg-Vor­pom­mern ist. Die Lan­desregierung ver­weist dabei auf eine Ori­en­tierung am Papi­er des Wis­senschaft­srats mit dem Titel „Wis­senschaft und Sicher­heit in Zeit­en welt­poli­tis­ch­er Umbrüche“, das im ver­gan­genen Jahr unter Beteili­gung der Bun­desregierung und der Wis­senschaftsmin­is­ter der Län­der beschlossen wurde.

Neben der Frieden­sklausel sieht der Geset­zen­twurf weit­ere Verän­derun­gen für die Hochschul­land­schaft im Nor­dosten vor. So sollen Fach­hochschulen kün­ftig unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen ein eigenes Pro­mo­tion­srecht erhal­ten. Zudem ist vorge­se­hen, die stu­den­tis­che Mitwirkung auszubauen. Kün­ftig soll an allen Hochschulen ein stu­den­tis­ch­er Prorek­tor oder eine stu­den­tis­che Prorek­torin verpflich­t­end einge­führt wer­den. Der Geset­zen­twurf soll in der kom­menden Woche in den Land­tag einge­bracht wer­den.