Streit um Forschung an Hochschulen
Die geplante Friedensklausel im Hochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern sorgt für Streit. Die CDU warnt vor Einschränkungen der Rüstungsforschung, die Regierung widerspricht.

Die geplante Reform des Landeshochschulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern sorgt für politische Kontroversen. Insbesondere die vorgesehene Aufnahme einer sogenannten Friedensklausel stößt auf Kritik. Die Opposition befürchtet, dass Hochschulen künftig von Forschungsprojekten für Rüstungsunternehmen Abstand nehmen sollen.
Konkret heißt es im Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung, Hochschulen sollten sich in Forschung, Lehre und Weiterbildung an dem Leitbild einer friedlichen und nachhaltigen Welt orientieren. Zudem seien die Auswirkungen von Forschungsarbeiten im Hinblick auf gesellschaftliche Verantwortung zu reflektieren, insbesondere bei Anwendungen, die das friedliche Miteinander beeinträchtigen könnten.
Die wissenschaftspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katy Hoffmeister, sieht darin ein widersprüchliches Signal. Aus ihrer Sicht passe die Friedensklausel nicht zum sonstigen Handeln der Landesregierung. Während sich das Land über Rüstungsaufträge in Wolgast und Wismar sowie den militärischen Ausbau in Rostock freue, werde Hochschulen nahegelegt, auf rüstungsnahe Forschung zu verzichten. Gerade angesichts der sicherheitspolitischen Lage sei die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands von zentraler Bedeutung.
Ministerium weist Vorwürfe zurück
Das Wissenschaftsministerium weist diese Interpretation zurück. Ein Sprecher von Wissenschaftsministerin Bettina Martin erklärte, die Formulierung schließe militärische Forschung ausdrücklich nicht aus. Forschungsergebnisse mit militärischer Nutzung könnten nicht grundsätzlich als Missbrauch bewertet werden, wenn sie der Verteidigung der staatlichen Souveränität und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienten.
Diese Klarstellung finde sich auch in der Begründung zum Gesetzentwurf, die Teil der Vorlage für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist. Die Landesregierung verweist dabei auf eine Orientierung am Papier des Wissenschaftsrats mit dem Titel „Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche“, das im vergangenen Jahr unter Beteiligung der Bundesregierung und der Wissenschaftsminister der Länder beschlossen wurde.
Neben der Friedensklausel sieht der Gesetzentwurf weitere Veränderungen für die Hochschullandschaft im Nordosten vor. So sollen Fachhochschulen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenes Promotionsrecht erhalten. Zudem ist vorgesehen, die studentische Mitwirkung auszubauen. Künftig soll an allen Hochschulen ein studentischer Prorektor oder eine studentische Prorektorin verpflichtend eingeführt werden. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht werden.



