Wirtschaftsministerium erhebt Vorwürfe:
Subventionsbetrug? Anzeige gegen Tourismusverband
Das Wirtschaftsministerium hat Strafanzeige gegen den Tourismusverband MV erstattet. Der Verdacht: Subventionsbetrug. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.

Das Schweriner Wirtschaftsministerium hat im vergangenen Monat Strafanzeige gegen den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern (TMV) erstattet. Grund dafür sind Unstimmigkeiten bei der Abrechnung, die im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wurden. Wie das Ministerium mitteilte, sei die Anzeige den gesetzlichen Vorgaben entsprechend im Februar 2025 gestellt worden. Zuerst hatte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) über den Vorgang berichtet.
Staatsanwaltschaft prüft Verdachtsmomente
Die Staatsanwaltschaft Schwerin bestätigte den Eingang der Anzeige, die sich gegen Verantwortliche des TMV richtet. Der Verdacht: Subventionsbetrug. Aktuell werde geprüft, ob ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht besteht und Ermittlungen eingeleitet werden müssen.
Der Tourismusverband selbst verweist auf den Jahresbericht des Landesrechnungshofes, der bereits 2024 verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit dem TMV kritisiert hatte. In der Folge habe es mehrere Beratungen unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums gegeben. Dem Vorstand sei mitgeteilt worden, dass eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgte.
Der Verband betont, dass er fast ausschließlich Landesaufgaben wahrnimmt und jährlich rund sechs Millionen Euro an Fördermitteln erhält, inklusive Personalkosten. Laut eigener Aussage sei dem Vorstand bekannt, dass das Wirtschaftsministerium eine eingehende Prüfung des TMV angeordnet habe. Ein erstes Treffen dazu habe bereits im Februar 2025 stattgefunden, doch liege bislang kein offizielles Prüfergebnis vor. Der TMV erklärte auf Anfrage, dass man auf „höchstmögliche Transparenz” setze und hoffe, eventuelle Unklarheiten in konstruktiven Gesprächen ausräumen zu können.
Kritik des Landesrechnungshofes: Hohe Vergütung und fehlende Angaben
Zu den konkreten Vorwürfen äußerte sich das Wirtschaftsministerium bislang nicht im Detail. Allerdings sind aus dem öffentlich zugänglichen Bericht des Landesrechnungshofes vom Juli 2024 mehrere Kritikpunkte bekannt.
So stellte die Behörde fest, dass der TMV-Geschäftsführer seit 2019 eine zu hohe Vergütung erhalten habe. Vorgesehen sei eine Bezahlung nach der Besoldungsgruppe B 2, tatsächlich erfolge jedoch eine Einstufung nach B 5. Das bedeutet eine monatliche Differenz von rund 1.500 Euro. Der Vorstand des TMV, unter Leitung der Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD), hatte diese Einschätzung bereits 2024 zurückgewiesen.
Ein weiterer Kritikpunkt betraf Mieteinnahmen des Verbandes. Seit 2016 hat der TMV seinen Sitz in einem eigenen Geschäftshaus in Rostock, das teilweise an Vertreter der Tourismusbranche vermietet wird. Der Bau wurde zu 90 Prozent aus Landesmitteln gefördert. Dennoch seien in den Förderanträgen für 2019 und 2020 die Mieteinnahmen sowie Mitgliedsbeiträge teilweise mit „0 Euro” angegeben worden. Auch das Wirtschaftsministerium habe auf diesen „offenkundigen Fehler” nicht reagiert, monierte die Präsidentin des Rechnungshofes, Martina Johannsen, damals.
Staatsanwaltschaft prüft Unterlagen
Ob es zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren kommt, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob sich aus den vorliegenden Unterlagen ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht ergibt. Der Tourismusverband MV hofft derweil auf eine Klärung in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium.