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Wirtschaftsministerium erhebt Vorwürfe:
Subventionsbetrug? Anzeige gegen Tourismusverband

Das Wirtschaftsministerium hat Strafanzeige gegen den Tourismusverband MV erstattet. Der Verdacht: Subventionsbetrug. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.

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  • Veröffentlicht März 14, 2025
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Wirtschaftsministerium mv
Das Wirtschaftsmin­is­teri­um hat den Touris­musver­band MV angezeigt. Foto: Von CssnEigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Das Schw­er­iner Wirtschaftsmin­is­teri­um hat im ver­gan­genen Monat Strafanzeige gegen den Touris­musver­band Meck­len­burg-Vor­pom­mern (TMV) erstat­tet. Grund dafür sind Unstim­migkeit­en bei der Abrech­nung, die im Rah­men ein­er Über­prü­fung fest­gestellt wur­den. Wie das Min­is­teri­um mit­teilte, sei die Anzeige den geset­zlichen Vor­gaben entsprechend im Feb­ru­ar 2025 gestellt wor­den. Zuerst hat­te der Nord­deutsche Rund­funk (NDR) über den Vor­gang berichtet.

Staatsanwaltschaft prüft Verdachtsmomente

Die Staat­san­waltschaft Schw­erin bestätigte den Ein­gang der Anzeige, die sich gegen Ver­ant­wortliche des TMV richtet. Der Ver­dacht: Sub­ven­tions­be­trug. Aktuell werde geprüft, ob ein strafrechtlich rel­e­van­ter Anfangsver­dacht beste­ht und Ermit­tlun­gen ein­geleit­et wer­den müssen.

Der Touris­musver­band selb­st ver­weist auf den Jahres­bericht des Lan­desrech­nung­shofes, der bere­its 2024 ver­schiedene Sachver­halte im Zusam­men­hang mit dem TMV kri­tisiert hat­te. In der Folge habe es mehrere Beratun­gen unter Beteili­gung des Wirtschaftsmin­is­teri­ums gegeben. Dem Vor­stand sei mit­geteilt wor­den, dass eine Mel­dung an die Staat­san­waltschaft erfol­gte.

Der Ver­band betont, dass er fast auss­chließlich Lan­desauf­gaben wahrn­immt und jährlich rund sechs Mil­lio­nen Euro an För­der­mit­teln erhält, inklu­sive Per­son­alkosten. Laut eigen­er Aus­sage sei dem Vor­stand bekan­nt, dass das Wirtschaftsmin­is­teri­um eine einge­hende Prü­fung des TMV ange­ord­net habe. Ein erstes Tre­f­fen dazu habe bere­its im Feb­ru­ar 2025 stattge­fun­den, doch liege bis­lang kein offizielles Prüfer­geb­nis vor. Der TMV erk­lärte auf Anfrage, dass man auf „höch­st­mögliche Trans­parenz” set­ze und hoffe, eventuelle Unklarheit­en in kon­struk­tiv­en Gesprächen aus­räu­men zu kön­nen.

Kritik des Landesrechnungshofes: Hohe Vergütung und fehlende Angaben

Zu den konkreten Vor­wür­fen äußerte sich das Wirtschaftsmin­is­teri­um bis­lang nicht im Detail. Allerd­ings sind aus dem öffentlich zugänglichen Bericht des Lan­desrech­nung­shofes vom Juli 2024 mehrere Kri­tikpunk­te bekan­nt.

So stellte die Behörde fest, dass der TMV-Geschäfts­führer seit 2019 eine zu hohe Vergü­tung erhal­ten habe. Vorge­se­hen sei eine Bezahlung nach der Besol­dungs­gruppe B 2, tat­säch­lich erfolge jedoch eine Ein­stu­fung nach B 5. Das bedeutet eine monatliche Dif­ferenz von rund 1.500 Euro. Der Vor­stand des TMV, unter Leitung der Land­tagspräsi­dentin Bir­git Hesse (SPD), hat­te diese Ein­schätzung bere­its 2024 zurück­gewiesen.

Ein weit­er­er Kri­tikpunkt betraf Mietein­nah­men des Ver­ban­des. Seit 2016 hat der TMV seinen Sitz in einem eige­nen Geschäft­shaus in Ros­tock, das teil­weise an Vertreter der Touris­mus­branche ver­mi­etet wird. Der Bau wurde zu 90 Prozent aus Lan­desmit­teln gefördert. Den­noch seien in den Förder­anträ­gen für 2019 und 2020 die Mietein­nah­men sowie Mit­glieds­beiträge teil­weise mit „0 Euro” angegeben wor­den. Auch das Wirtschaftsmin­is­teri­um habe auf diesen „offenkundi­gen Fehler” nicht reagiert, monierte die Präsi­dentin des Rech­nung­shofes, Mar­ti­na Johannsen, damals.

Staatsanwaltschaft prüft Unterlagen

Ob es zu einem offiziellen Ermit­tlungsver­fahren kommt, ist noch unklar. Die Staat­san­waltschaft wird nun prüfen, ob sich aus den vor­liegen­den Unter­la­gen ein strafrechtlich rel­e­van­ter Anfangsver­dacht ergibt. Der Touris­musver­band MV hofft der­weil auf eine Klärung in enger Abstim­mung mit dem Wirtschaftsmin­is­teri­um.

 

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