Sa, 13. Juni 2026
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Audi bei Probefahrt gestohlen:
Tatverdächtige noch in der Nacht gefasst

Bei einer Probefahrt in Schwerin sollen zwei 18-Jährige einen Audi A4 gestohlen haben. Die Polizei fand das Fahrzeug noch in derselben Nacht und nahm die Tatverdächtigen ins Visier.

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  • Veröffentlicht Mai 8, 2026
(Sym­bol­bild)Foto: jl_creativespace auf Pix­abay

 

Nach Angaben der Polizei ist es am Don­ner­stagabend in Schw­erin zu einem mut­maßlichen Autodieb­stahl während ein­er Probe­fahrt gekom­men. Zwei 18-jährige Deutsche ste­hen im Ver­dacht, einen Audi A4 entwen­det zu haben. Das Fahrzeug kon­nte laut Polizei noch in der­sel­ben Nacht sichergestellt wer­den.

Wie die Polizei mit­teilt, hat­te ein 61-jähriger Schw­er­iner seinen Audi zum Verkauf ange­boten. Zwei junge Män­ner hät­ten Inter­esse an dem Wagen bekun­det, woraufhin eine gemein­same Probe­fahrt vere­in­bart wor­den sei. Während der Fahrt sollen die Tatverdächti­gen den Fahrzeughal­ter unter einem Vor­wand dazu gebracht haben, auszusteigen. Anschließend seien sie gegen 21.30 Uhr mit dem Audi davonge­fahren.

Der 61-Jährige alarmierte laut Polizei umge­hend die Beamten. Eine sofort ein­geleit­ete Fah­n­dung blieb zunächst erfol­g­los. Im Ver­lauf der Nacht ent­deck­ten Ein­satzkräfte den Audi schließlich in der Von-Stauf­fen­berg-Straße in Schw­erin. Durch bere­its vor­liegende Hin­weise kon­nten die Polizeibeamten nach eige­nen Angaben zwei Tatverdächtige aus­find­ig machen. Das Fahrzeug wurde zur krim­inal­tech­nis­chen Unter­suchung sichergestellt.

Im Zuge der Ermit­tlun­gen ergaben sich laut Polizei Hin­weise auf weit­ere mögliche Straftat­en. Dem­nach war der Audi bere­its außer Betrieb geset­zt und nicht zuge­lassen. Die bei­den 18-Jähri­gen sollen zur Probe­fahrt gestoh­lene Kennze­ichen mit­ge­bracht haben, die mit Wis­sen des Fahrzeughal­ters am Wagen ange­bracht wor­den seien. Deshalb werde nun auch wegen Kennze­ichen­miss­brauchs sowie eines Ver­stoßes gegen das Pflichtver­sicherungs­ge­setz ermit­telt.

Darüber hin­aus beste­ht nach Angaben der Polizei der Ver­dacht, dass die jun­gen Män­ner nicht im Besitz ein­er gülti­gen Fahrerlaub­nis waren. Zudem soll min­destens ein­er der Tatverdächti­gen unter Alko­hole­in­fluss gefahren sein. Die Ermit­tlun­gen dauern an.

Auch gegen den 61-jähri­gen Fahrzeughal­ter wur­den laut Polizei Ermit­tlungsver­fahren ein­geleit­et. Ihm wer­den unter anderem Ver­stöße gegen das Pflichtver­sicherungs­ge­setz sowie das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis vorge­wor­fen.