Di, 13. Mai 2025
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Schwerin sagt dem Taubenfüttern den Kampf an:
100 Gramm Futter – mehr kann teuer werden

Schwerin zieht die Notbremse: Künftig sind nur noch 100 Gramm Futter pro Person erlaubt – um das massenhafte Taubenfüttern am Pfaffenteich und Schloss einzudämmen. Es drohen hohe Bußgelder.

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  • Veröffentlicht Mai 6, 2025
Taubenfüttern Schwerin
Das Tauben­füt­tern soll in Zukun­ft in Schw­erin eingeschränkt wer­den. (Sym­bol­bild) Foto: Peg­gy und Mar­co Lach­mann-Anke auf Pix­abay

Brot­berge für Tauben und ver­dreck­te Ufer­trep­pen: Die Lan­deshaupt­stadt will dem über­mäßi­gen Füt­tern von Vögeln kün­ftig mit ein­er klaren Ober­gren­ze einen Riegel vorschieben. Max­i­mal 100 Gramm Fut­ter pro Per­son und Tag sollen laut einem neuen Satzungsen­twurf aus der  Stadtver­wal­tung noch erlaubt sein – nicht mehr.

Beson­ders betrof­fen sind dabei die bekan­nten Füt­ter-Hotspots rund um den Pfaf­fen­te­ich und das Schw­er­iner Schloss. Dort brin­gen Vogel­fre­unde mitunter tüten­weise altes Brot mit, was nicht nur spek­takuläre Schwärme von Tauben und Möwen anlockt, son­dern auch deut­liche Spuren hin­ter­lässt: ver­dreck­te Stufen, sink­ende Wasserqual­ität und gestresste Stadtreiniger. Ein Mitar­beit­er der Stadtreini­gung muss die Trep­pen in der Sai­son wöchentlich mit dem Hochdruck­reiniger säu­bern.

Klare Mengenregel statt vager Verbote

Zwar ist das Füt­tern „größer­er Men­gen“ bish­er schon ver­boten, doch was genau als „groß“ gilt, blieb unklar. Die neue 100-Gramm-Regelung soll nun für mehr Klarheit sor­gen – und Diskus­sio­nen zwis­chen Ord­nungskräften und Pas­san­ten vor­beu­gen. „Die Sache wird mit der neuen Satzung deut­lich­er“, sagt Ord­nungs­dez­er­nent Bernd Not­te­baum (CDU) gegenüber der „Ost­see Zeitung”. Und er betont weit­er: „Wir möcht­en nicht dem kleinen Kind, das mit seinen Großel­tern sein Brötchen ver­füt­tert, den Spaß weg­nehmen.“ Deshalb habe man sich bewusst gegen ein Totalver­bot entsch­ieden. Der entsprechende Entwurf der Neureglung in der Satzung wird am Dien­stagabend The­ma im Haup­tauss­chuss der Stadtvertre­tung sein.

Kritik an mangelnder Umsetzbarkeit

Ob das reicht, bezweifeln allerd­ings viele Stadtvertreter. SPD-Frak­tion­schefin Mandy Pfeifer hält Ein­schränkun­gen grund­sät­zlich für sin­nvoll – Tiere dürften nicht die Fut­ter­suche ver­ler­nen. Sie warnt jedoch davor, Regeln zu erlassen, „die nicht umset­zbar sind, son­st macht man sich lächer­lich.“ Ähn­lich äußert sich Arndt Müller (Grüne): Die neue Regel sei gut gemeint, aber kaum kon­trol­lier­bar. Schon jet­zt komme der Kom­mu­nale Ord­nungs­di­enst nicht mit Falsch­park­ern hin­ter­her, so Müller. Er fordert stattdessen ein klares Füt­ter­ver­bot an sen­si­blen Orten wie dem Pfaf­fen­te­ich.

Auch AfD-Frak­tion­schefin Petra Fed­er­au hält die Regelung für unaus­gereift. Das Abwiegen von Brot­tüten sei schlicht absurd.

Bußgeld bis zu 5.000 Euro

Fakt ist: Bei Ver­stößen dro­ht in Extrem­fällen ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro – dieselbe Ober­gren­ze wie in Städten mit stren­geren Füt­terungsver­boten wie Ros­tock oder Stral­sund. Allerd­ings soll diese Ober­gren­ze der Strafe nur in Aus­nah­me­fällen aus­ge­sprochen wer­den. Ob die 100-Gramm-Gren­ze in Schw­erin am Ende wirk­lich Wirkung zeigt, dürfte sich spätestens im kom­menden Som­mer zeigen – wenn die Brot­tüten wieder aus­gepackt wer­den.