Schwerin sagt dem Taubenfüttern den Kampf an:
100 Gramm Futter – mehr kann teuer werden
Schwerin zieht die Notbremse: Künftig sind nur noch 100 Gramm Futter pro Person erlaubt – um das massenhafte Taubenfüttern am Pfaffenteich und Schloss einzudämmen. Es drohen hohe Bußgelder.

Brotberge für Tauben und verdreckte Ufertreppen: Die Landeshauptstadt will dem übermäßigen Füttern von Vögeln künftig mit einer klaren Obergrenze einen Riegel vorschieben. Maximal 100 Gramm Futter pro Person und Tag sollen laut einem neuen Satzungsentwurf aus der Stadtverwaltung noch erlaubt sein – nicht mehr.
Besonders betroffen sind dabei die bekannten Fütter-Hotspots rund um den Pfaffenteich und das Schweriner Schloss. Dort bringen Vogelfreunde mitunter tütenweise altes Brot mit, was nicht nur spektakuläre Schwärme von Tauben und Möwen anlockt, sondern auch deutliche Spuren hinterlässt: verdreckte Stufen, sinkende Wasserqualität und gestresste Stadtreiniger. Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung muss die Treppen in der Saison wöchentlich mit dem Hochdruckreiniger säubern.
Klare Mengenregel statt vager Verbote
Zwar ist das Füttern „größerer Mengen“ bisher schon verboten, doch was genau als „groß“ gilt, blieb unklar. Die neue 100-Gramm-Regelung soll nun für mehr Klarheit sorgen – und Diskussionen zwischen Ordnungskräften und Passanten vorbeugen. „Die Sache wird mit der neuen Satzung deutlicher“, sagt Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum (CDU) gegenüber der „Ostsee Zeitung”. Und er betont weiter: „Wir möchten nicht dem kleinen Kind, das mit seinen Großeltern sein Brötchen verfüttert, den Spaß wegnehmen.“ Deshalb habe man sich bewusst gegen ein Totalverbot entschieden. Der entsprechende Entwurf der Neureglung in der Satzung wird am Dienstagabend Thema im Hauptausschuss der Stadtvertretung sein.
Kritik an mangelnder Umsetzbarkeit
Ob das reicht, bezweifeln allerdings viele Stadtvertreter. SPD-Fraktionschefin Mandy Pfeifer hält Einschränkungen grundsätzlich für sinnvoll – Tiere dürften nicht die Futtersuche verlernen. Sie warnt jedoch davor, Regeln zu erlassen, „die nicht umsetzbar sind, sonst macht man sich lächerlich.“ Ähnlich äußert sich Arndt Müller (Grüne): Die neue Regel sei gut gemeint, aber kaum kontrollierbar. Schon jetzt komme der Kommunale Ordnungsdienst nicht mit Falschparkern hinterher, so Müller. Er fordert stattdessen ein klares Fütterverbot an sensiblen Orten wie dem Pfaffenteich.
Auch AfD-Fraktionschefin Petra Federau hält die Regelung für unausgereift. Das Abwiegen von Brottüten sei schlicht absurd.
Bußgeld bis zu 5.000 Euro
Fakt ist: Bei Verstößen droht in Extremfällen ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro – dieselbe Obergrenze wie in Städten mit strengeren Fütterungsverboten wie Rostock oder Stralsund. Allerdings soll diese Obergrenze der Strafe nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden. Ob die 100-Gramm-Grenze in Schwerin am Ende wirklich Wirkung zeigt, dürfte sich spätestens im kommenden Sommer zeigen – wenn die Brottüten wieder ausgepackt werden.