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Technische Probleme: Zoologischer Garten Schwerin beendet Abonnements für Jahreskarten

Der Zoologische Garten Schwerin sieht sich aufgrund technischer Schwierigkeiten gezwungen, die laufenden Abonnements für Jahreskarten (Einzeljahreskarten sowie Familienjahreskarten) einseitig zu beenden.

  • Veröffentlicht Juni 2, 2023

Der Zoologische Garten Schwerin sieht sich aufgrund technischer Schwierigkeiten gezwungen, die laufenden Abonnements für Jahreskarten (Einzeljahreskarten sowie Familienjahreskarten) einseitig zu beenden.

Eingang des Schweriner Zoos Foto: C. Müller

Die bereits erworbenen Karten behalten ihre Laufzeit und die entsprechenden Gebühren bleiben bestehen. Gäste mit deaktivierten Jahreskarten werden gebeten, sich direkt an der Kasse zu melden.

Der Grund für diese Maßnahme liegt in einem Problem mit der Kassentechnik, das trotz intensiver Bemühungen seitens des Dienstleisters nicht behoben werden konnte. Dies führte unter anderem zu wiederholten Problemen bei der automatisierten Durchführung von SEPA-Lastschriften, die insbesondere bei Abonnements relevant sind. „Es ist uns wichtig, dass unsere Kunden sich auf einen ordentlichen und seriösen Zahlungsverkehr mit uns verlassen können. Diese Störungen sind inakzeptabel“, berichtet Dr. Tim Schikora, Geschäftsführer des Zoologischen Gartens Schwerin. „Daher werden die bestehenden Abonnementsverträge zwischen den Kunden und dem Zoo seitens des Zoos gekündigt, was sich durch die Sperrung der Jahreskarten ausdrückt.“ Betroffene Personen werden persönlich darüber informiert. Es gab zu keiner Zeit fehlerhafte Belastungen der Kundenkonten.

 

Maßnahmen für betroffene Jahreskartenbesitzer: Melden Sie sich an der Tageskasse

Der Zoo bittet alle Jahreskartenbesitzer, sich an der Tageskasse zu melden und dort die Verlängerung aktiv vorzunehmen. Das Personal vor Ort wird gemeinsam mit den Kunden den aktuellen Status überprüfen. Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, wird der Zoo gebeten, eine Kopie der letzten Abbuchung der Jahresgebühr mitzubringen. „Die Sperrung betrifft auch Altkunden, die vom alten Kassensystem auf das neue System umgestellt wurden“, erklärt Claudia Peske, Verwaltungsleitung des Zoos. Bei der Freischaltung der Jahreskarten mit Vertragsabschluss ab 2021 wird auch der Betrag für das kommende Besuchsjahr fällig, es sind jedoch keine Nachzahlungen für das vergangene Kalenderjahr erforderlich.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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