Krötenwanderung beginnt:
Tempolimit an der Rogahner Straße
Krötenwanderung in Schwerin: Ab 4. März gilt auf der Rogahner Straße ein Tempolimit von 30 km/h, um die Amphibien auf ihrem Weg zu den Laichgewässern zu schützen.

Mit den milder werdenden Temperaturen beginnt in Schwerin wieder die alljährliche Krötenwanderung. Besonders im Bereich der Ostorfer Seen an der Rogahner Straße sind die Amphibien in den Abend- und Morgenstunden unterwegs. Um die Tiere auf ihrem Weg zu den Laichgewässern zu schützen, wurden dort spezielle Krötenschutzzäune errichtet.
Ehrenamtliche Helfer kontrollieren die Schutzzäune regelmäßig, um die Kröten sicher über die Straße zu bringen. Doch nicht nur die freiwilligen Naturschützer, sondern auch Autofahrer sind gefragt: Ab Dienstag, dem 4. März 2025, gilt in dem betroffenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Diese Regelung ist täglich zwischen 6:00 und 9:00 Uhr sowie von 18:00 bis 21:00 Uhr in Kraft.
Die Naturschutzbehörde der Stadt Schwerin bittet alle Verkehrsteilnehmer, besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Maßnahme soll helfen, möglichst viele Kröten vor dem Überfahren zu bewahren und ihre Fortpflanzung zu sichern. Das Tempolimit bleibt voraussichtlich bis Ende April bestehen, wenn die Wanderung der Amphibien abgeschlossen ist.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Schutz der Kröten engagieren möchten, können sich bei der Stadtverwaltung oder den lokalen Naturschutzorganisationen melden. Jede helfende Hand ist willkommen!