Mo, 28. April 2025
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Krötenwanderung beginnt:
Tempolimit an der Rogahner Straße

Krötenwanderung in Schwerin: Ab 4. März gilt auf der Rogahner Straße ein Tempolimit von 30 km/h, um die Amphibien auf ihrem Weg zu den Laichgewässern zu schützen.

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  • Veröffentlicht März 1, 2025
Rogahner Straße
Die alljährliche Kröten­wan­derung begin­nt wieder. Foto: san­did auf Pix­abay

Mit den milder wer­den­den Tem­per­a­turen begin­nt in Schw­erin wieder die alljährliche Kröten­wan­derung. Beson­ders im Bere­ich der Ostor­fer Seen an der Rogah­n­er Straße sind die Amphi­bi­en in den Abend- und Mor­gen­stun­den unter­wegs. Um die Tiere auf ihrem Weg zu den Laichgewässern zu schützen, wur­den dort spezielle Kröten­schutz­zäune errichtet.

Ehre­namtliche Helfer kon­trol­lieren die Schutz­zäune regelmäßig, um die Kröten sich­er über die Straße zu brin­gen. Doch nicht nur die frei­willi­gen Naturschützer, son­dern auch Aut­o­fahrer sind gefragt: Ab Dien­stag, dem 4. März 2025, gilt in dem betrof­fe­nen Bere­ich eine Geschwindigkeits­be­gren­zung von 30 km/h. Diese Regelung ist täglich zwis­chen 6:00 und 9:00 Uhr sowie von 18:00 bis 21:00 Uhr in Kraft.

Die Naturschutzbe­hörde der Stadt Schw­erin bit­tet alle Verkehrsteil­nehmer, beson­dere Vor­sicht wal­ten zu lassen. Die Maß­nahme soll helfen, möglichst viele Kröten vor dem Über­fahren zu bewahren und ihre Fortpflanzung zu sich­ern. Das Tem­polim­it bleibt voraus­sichtlich bis Ende April beste­hen, wenn die Wan­derung der Amphi­bi­en abgeschlossen ist.

Bürg­erin­nen und Bürg­er, die sich für den Schutz der Kröten engagieren möcht­en, kön­nen sich bei der Stadtver­wal­tung oder den lokalen Naturschut­zor­gan­i­sa­tio­nen melden. Jede helfende Hand ist willkom­men!

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