Sa, 17. Januar 2026
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Termine bei der Stadt wieder online buchen

Seit dem Cyberangriff auf die Stadtverwaltung vor vielen Monaten waren Online-Terminvereinbarungen nicht mehr möglich. Dies ändert sich nun endlich. Termine für einige Dienstleistungen sind ab sofort wieder online buchbar -

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  • Veröffentlicht März 16, 2022
Für ver­schiedene Dien­stleis­tun­gen der Stadtver­wal­tun­gen sind Ter­min­vere­in­barun­gen wieder online möglich. | Foto: pri­vat

Wer in der let­zten Zeit ver­sucht hat, konkrete Per­so­n­en im Stadthaus zu erre­ichen, dürfte aufat­men: Um Ter­mine für ver­schiedene Dien­stleis­tun­gen zu vere­in­baren, reichen – in eini­gen Fällen schon jet­zt, in anderen schon bald – wieder ein paar Klicks. Langes Warten am Tele­fon lässt sich also umge­hen.

Von dem Cyberan­griff auf die Stadtver­wal­tung im Okto­ber des ver­gan­genen Jahres war bis zulet­zt auch die Online-Ter­min­ver­gabe betrof­fen. Ab sofort aber kön­nen Bürg­erin­nen und Bürg­er wieder für alle Dien­stleis­tun­gen im Bürg­erser­vice, Doku­mentenser­vice und Standesamt unter www.schwerin.de/terminvergabe an sieben Tagen die Woche online Ter­mine zu den Ser­vicezeit­en des Stadthaus­es buchen. In das neue Ter­min­ver­gabesys­tem sind auch Dien­stleis­tun­gen zu Kfz-Angele­gen­heit­en und rund um die Fahrerlaub­nis inte­gri­ert.

 

Diverse Termine wieder online buchbar

Ab dem 21. März kön­nen dann auch online Ter­mine für An- und Ummel­dun­gen in der Aus­län­der­be­hörde gebucht wer­den. Weit­ere Dien­stleis­tun­gen wie beispiel­sweise die Anmel­dung für die Hygien­ebelehrung des Gesund­heit­samtes sollen schrit­tweise das Ange­bot der Online-Ter­min­ver­gabe der Stadtver­wal­tung ver­voll­ständi­gen. „Mit der Ter­minbestä­ti­gung erhält der Bürg­er für die gebuchte Leis­tung eine Infor­ma­tion über alle mitzubrin­gen­den Unter­la­gen, Nach­weise oder Doku­mente“, berichtet die Lei­t­erin des Fach­di­en­stes Bürg­erser­vice Ramona Klein. „Natür­lich kön­nen auch weit­er­hin Ter­mine tele­fonisch über die Hot­lines gebucht und die Fach­bere­iche per E‑Mail kon­tak­tiert wer­den.“

 

Auch zahlreiche Dienstleistungen wieder online beantragbar

Die durch den Cyberan­griff befris­tet ein­gerichteten Ser­vi­cenum­mern für die tele­fonis­che Ter­min­ver­gabe im Bürg­erser­vice (545‑1724 und 545‑1730) sowie im Doku­mentenser­vice (545- 1777 und 545‑1774) ste­hen nicht mehr zur Ver­fü­gung.

Die Erledi­gung wie auch Beantra­gung zahlre­ich­er Dien­stleis­tun­gen der Ver­wal­tung ist bere­its seit ger­aumer Zeit wieder möglich. Ob die Beantra­gung von Meldebescheini­gun­gen, die Ausstel­lung und Ver­längerung von Bewohn­er­parkausweisen oder die Zusendung von Per­so­n­en­stand­surkun­den aus dem Standesamt. Darauf weist die Press­es­telle der Stadt Schw­erin hin.

Die Online-Dien­ste der Ver­wal­tung im Überblick: https://servicekonto.schwerin.de/