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Tötungsdelikt in Gägelow – Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl gegen Ehemann

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am heutigen Tage Haftbefehl gegen einen 52jährigen Mann aus Gägelow wegen des Verdachts des Mordes erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.  

  • Veröffentlicht April 29, 2014
Die Staatsanwaltschaft erließ heute einen Haftbefehl gegen einen  Mann aus Gägelow
Die Staatsanwaltschaft Schwerin erließ heute einen Haftbefehl gegen einen Mann aus Gägelow

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin am heutigen Tage Haftbefehl gegen einen 52jährigen Mann aus Gägelow wegen des Verdachts des Mordes erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

 

Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, in den frühen Morgenstunden des 28.04.2014 seine 50 Jahre alte Ehefrau aus Eifersucht in der ehelichen Wohnung getötet zu haben.

 

Der nicht vorbestrafte Beschuldigte hatte sich unmittelbar nach der Tat bei der Polizei in Wismar gestellt und gegenüber einem Polizeibeamten bekundet, seine Ehefrau die Treppe hinuntergestoßen zu haben.
Die Obduktion des Leichnams hat ergeben, dass der Tod der Frau vor einem möglichen Treppensturz infolge einer körperlichen Auseinandersetzung durch Erdrosseln eingetreten ist.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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