Radfahrer bittet selbst um Alkoholtest:
Polizei stellt 1,75 Promille fest
Ein 23-jähriger Radfahrer bat in Schwerin selbst die Polizei um einen Alkoholtest – mit deutlichem Ergebnis: 1,75 Promille. Jetzt läuft ein Verfahren wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad.

Mit einer ungewöhnlichen Bitte hat ein 23-jähriger Schweriner am Freitagabend die Polizei überrascht: Gegen 19:45 Uhr klopfte der junge Mann an das Fenster eines Streifenwagens, der an der Ampel in der Schelfstraße Ecke Knaudtstraße stand und bat die Beamten um einen Atemalkoholtest.
Der Radfahrer gab an, zuvor auf einer Veranstaltung mehrere alkoholische Getränke konsumiert zu haben. Die Beamten der Polizeiinspektion Schwerin kamen der Bitte nach und ließen ihn pusten. Der freiwillige Test ergab einen Atemalkoholwert von 1,75 Promille – ein klarer Fall von Trunkenheit im Verkehr. Die Polizisten leiteten daraufhin ein Strafverfahren gegen den 23-jährigen deutschen Staatsbürger ein.
Auch wenn der Mann selbst aktiv auf die Polizei zugegangen war, bleibt die Rechtslage eindeutig: Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit. Das Fahren in diese Zustand ist strafbar.



