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UB-Fraktion fordert Ende im Wirrwarr um Befahrensregelung vor Kaninchen- und Ziegelwerder

Im Ergebnis hartnäckiger Bemühungen von Wassersportlern und auch auf politische Intervention der Fraktion UNABHÄNGIGE BÜRGER trat Ende 2017 eine neue Befahrensverordnung für die Inseln Kaninchen- und Ziegelwerder im Schweriner Innensee

  • Veröffentlicht Juni 13, 2018
Silvio Horn

Im Ergebnis hartnäckiger Bemühungen von Wassersportlern und auch auf politische Intervention der Fraktion UNABHÄNGIGE BÜRGER trat Ende 2017 eine neue Befahrensverordnung für die Inseln Kaninchen- und Ziegelwerder im Schweriner Innensee in Kraft. Danach sollte von April bis Oktober das Ankern in bestimmten Buchten vor den Inseln wieder zulässig sein. „Zu unserer großen Verwunderung entsprach aber die Kennzeichnung vor Ort nicht der neuen Befahrensverordnung – kein Wunder, dass Bootsführer verunsichert und verärgert waren. Denn wer sich in Kenntnis der geltenden Rechtslage mit seinem Boot in den eigentlich freigegebenen Flächen aufhielt, wurde sogar noch von der Wasserschutzpolizei mit dem Hinweis auf die Sperrtonnen sanktioniert“, so Fraktionsvorsitzender Silvio Horn.

 

Tonnenlegerboot kann nicht nah genug ans Ufer heranfahren kann

 

Ein Anruf der UB-Fraktion im Wasser- und Schifffahrtsamt ergab nun Aufklärung. „Die richtige Abtonnung – insbesondere der westlichen Bucht vor Kaninchenwerder – scheiterte daran, dass das Tonnenlegerboot nicht nah genug ans Ufer heranfahren kann. Deshalb hat man sich nunmehr dazu entschlossen, die Sperrtonnen wieder auf die ursprünglichen Schutzgebietslinien zu legen. Diese werden kurzfristig mit einer Beschriftung versehen, die bis zum 13.06.18 abgeschlossen sein soll. Hierzu wird dann zusätzlich eine schriftliche Regelung ergehen, zwischen welchen Tonnen das Hindurchfahren erlaubt ist“, erläutert Horn.

Die UB Fraktion hat das Wasser- und Schifffahrtsamt darum gebeten, dass diese Regelungen möglichst breit öffentlich kommuniziert werden, um auch alle Wassersportlerinnen und Wassersportler zu erreichen. Nach Aussagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wurde die Wasserschutzpolizei mit Blick auf die geltende Rechtslage gebeten, von einer Sanktionierung von Wassersportlern abzusehen. Weisungsbefugt sei man gegenüber der Polizei aber nicht. „Wir gehen davon aus, dass dieser Bitte nachgekommen wird und damit dieses ärgerliche Thema nunmehr vom Tisch ist“, so Horn abschließend.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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