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UB möchte Kleingärtner vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien

Schwerin, 07.12.2017 (red/pm). Die Unabhängigen Bürger möchten am kommenden Montag die Hausmüllentsorgungssatzung ändern. Kleingärtner sollen in Zukunft vom Zwangsanschluss an die Hausmüllentsorgung befreit werden. 

  • Veröffentlicht Dezember 8, 2017

Schwerin, 07.12.2017 (red/pm). Die Unabhängigen Bürger möchten am kommenden Montag die Hausmüllentsorgungssatzung ändern. Kleingärtner sollen in Zukunft vom Zwangsanschluss an die Hausmüllentsorgung befreit werden. 

In der nächsten Sitzung der Stadtvertretung wird final über einen Antrag der Unabhängigen Bürger zur Änderung der Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin entschieden. Kleingärten sollen nach Auffassung der UB-Fraktion  befreit werden.

 

Vorschlag würde Rechtssicherheit schaffen

 

„Unser Vorschlag ist eindeutig und würde Rechtssicherheit schaffen: Kein Anschlusszwang für Kleingärten! Zu begründen ist das damit, dass nur so die sachwidrige Doppelveranlagung der betroffenen Bürger ausgeschlossen wird. Denn jeder Kleingärtner ist doch bereits zu Hause pflichtiger Müllentsorger. Zum anderen will die weit überwiegende Mehrheit der Sparten in Schwerin den freiwilligen Anschluss, den die Verwaltung gebetsmühlenartig vorschlägt, gar nicht.“, so Fraktionsvorsitzender Silvio Horn.

Für Horn ist der Zwangsanschluss ein „kostspieliger Rohrkrepierer“, der nahezu 100.000 Euro kosten würde. Das sich Verwaltung und andere Fraktionen gegen die Befreiung vom Anschlusszwang zu befreien, ist für Horn nicht nachvollziebar.

 

Freiwilligkeit keine Lösung

 

Die CDU-Fraktion hatte in einem Ersetzungsantrag zum Antrag der Unabhängigen Bürger beantragt, dass zukünftig der Anschluss nur noch freiwillig erfolgen soll. Dieser Kompromiss, so sieht es im Moment aus, könnte die Mehrheit in der Stadtvertretung finden. Für Silvio Horn ist diese Formulierung keine Lösung. „Die Kleingärtner befürchten zurecht, dass Freiwilligkeit jederzeit gekippt werden kann, während eine Satzungsregelung wie von uns vorgeschlagen dauerhaft Sicherheit bedeutet.“

Auch hinke der immer wieder von der Verwaltung angeführte Gleichheitsgrundsatz zu den Boots- und Wochenendhausbesitzern ein wenig. „Wir haben hier unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen. Da die Nutzung zum dauerhaften Wohnen in der Gartenlaube im Gegensatz zu den Boots- und Wochenendhäusern unzulässig ist, werden hier quasi Äpfel mit Birnen verglichen, die im Ergebnis zu einer Benachteiligung vieler Kleingärtner führt“, so Horn.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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