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Vorwurf Wahlfälschung: UB weisen Vorwürfe gegen Bewerber zurück

Gestern berichtete die SVZ über einen Einspruch gegen die Kommunalwahl. Einem UB-Bewerber wird Wahlfälschung vorgeworfen. Die Wählergemeinschaft stellt sich hinter ihren Bewerber. Sie spricht von einer geschmacklosen öffentlichen Attacke.

  • Veröffentlicht Juni 19, 2019
Die Schweriner Staatsanwaltschaft prüft eine Anzeigen wegen Wahlfälschung
Foto: Gabi Eder / pixelio.de

Hat ein UB-Kandidat zur Stadtvertretung falsche Angaben zu seinem Wohnsitz gemacht? Dieser Artikel der Schweriner Volkszeitung (SVZ) sorgte gestern für Aufregung. So hatte die Tageszeitung berichtet, dass die Stadtvertretung am kommenden Montag über einen Einspruch gegen die Kommunalwahl abstimmen muss. 

Hintergrund des Einspruchs ist, dass der Kandidat der Unabhängigen Bürger (UB), Heiko Schönsee zu Unrecht zur Wahl zugelassen worden sein soll.  Schönsee, so die Vorwürfe, sei zwar in Schwerin gemeldet, wohne aber eigentlich im Schweriner Umland. Der Initiator des Einspruchs beruft sich auf Paragraf 6 des Landes-  und Kommunalwahlgesetzes MV, der für das passive Wahlrecht (also die Wählbarkeit eines Kandidaten) verlangt, dass dieser mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Wahlgebiet hat oder sich gewöhnlich dort aufhält.

 

Neuwahl wird es nicht geben

 

Der stellvertretende Wahlleiter Steffen Liebknecht hat gestern gegenüber der SVZ bestätigt, dass der Einspruch der Stadt vorliegt. Die Wahlbehörde prüfen im Moment diese Angelegenheit. Bis zur Sitzung am 24. Juni, werde den Stadtvertretern eine entsprechende Vorlage vorgelegt werden. Wenn die Stadtvertreter dem Einspruch stattgeben, würde Schönsee von der Nachrücker-Liste gestrichen werden. Damit hätte der Bestattungsunternehmer keine Chance mehr, im Falle eines Mandatverzichtes eines UB-Stadtvertreters, in die Stadtvertretung nachrücken zu können. Eine Wiederholung der Wahl muss aber nicht stattfinden. Das bestätigt auch Steffen Liebknecht gegenüber der SVZ. 

Bei der Schweriner Staatsanwaltschaft ist inzwischen auch eine Strafanzeige eingegangen. Heiko Schönsee wird in der Anzeige Wahlfälschung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft prüft im Moment, ob es für den Verdacht genügend Anhaltspunkte gibt. Wäre das der Fall, dann würde die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. 

In der Berichterstattung gestern hätte man sich daher sicherlich auch eine Stellungnahme des Betroffenen oder der Wählergemeinschaft gewünscht. Die Vorwürfe gegen Heiko Schönsee sind so schwerwiegend, dass es zur journalistischen Sorgfaltspflicht dazugehört hätte, die betreffenden Personen zu befragen. Im gestrigen SVZ-Artikel findet sich kein Hinweis, ob es eine Kontaktaufnahme gegeben hat. 

 

Geschmacklose öffentliche Attacke

 

Die Unabhängigen Bürger (UB) weisen die gegen Schönsee erhobenen Vorwürfe gestern in einer Pressemitteilung zurück. Sie sprechen weiter von einem „befremdlichen Vorgehen“. Der SVZ wirft die Wählergemeinschaft vor, dass die Veröffentlichung „politisch“ motiviert sei,  vor allem aber menschlich inakzeptabel und daher auf das Schärfste zu kritisieren. „Wir verwahren uns gegen die geschmacklose öffentliche Attacke gegen eines unserer Mitglieder.“, so der Vorsitzende der Wählergemeinschaft, Vincent Eickelberg. Heiko Schönsee wohne seit seiner Geburt in Schwerin und habe hier seinen Lebensmittelpunkt. Daher habe er in Schwerin sowohl das aktive, als auch das passive Wahlrecht gehabt. 

Die Kandidatur von Heiko Schönsee ist im Vorfeld, wie bei den anderen 198 Kandidaten auch, vom Gemeindewahlausschuss geprüft worden. Jeder Kandidat musste eine Bescheinigung über die Wählbarkeit vorlegen, die bestätigt, dass der jeweilige Bewerber in Schwerin gemeldet ist. Auf Grundlage dieser Bescheinigung ist auch die Kandidatur von Heiko Schönsee zugelassen worden.

 

Kampagne eines Mitbewerbers?

 

Die Unabhängigen Bürger sprechen deshalb von einer Kampagne gegen Schönsee. Initiator soll nach UB-Angaben ein Mitbewerber des Bestattungsunternehmers sein. Solange dieser seine Vorwürfe nicht hunderprozentig untermauern könne, stehen die UB hundertprozentig hinter Schönsee. „Heiko Schönsee soll durch einen gewerblichen Konkurrenten beruflich geschadet werden, um einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen.“, so Eickelberg. 

Was tatsächlich an den Vorwürfen dran ist, dass wird neben Verwaltung und Politik am Ende auch die Staatsanwaltschaft klären müssen.  Bis zur Verurteilung gilt allerdings die Unschuldsvermutung.

 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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