Streit um Waldweg:
Grüne stellen Asphalt-Radweg zwischen Zippendorf und Mueß infrage
Der Streit um den Uferweg zwischen Zippendorf und Mueß erreicht die Landesebene. Die Grünen lassen die Förderung prüfen und stellen den Beschluss von 2015 infrage.

In Kürze:
- Die Grünen-Fraktion lässt die geplante 90-prozentige Landesförderung für den Radweg zwischen Zippendorf und Mueß vom Wirtschaftsministerium überprüfen.
- Die Fraktion bestreitet, dass die Stadtvertretung bereits 2015 die Asphaltierung dieses konkreten Weges beschlossen hat.
- Hält das Land an der Förderung fest, will die Fraktion den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern einschalten.
Die Auseinandersetzung um den geplanten Asphalt-Radweg zwischen Zippendorf und Mueß geht in die nächste Runde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die PARTEI in der Schweriner Stadtvertretung hat sich an das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern gewandt und eine Überprüfung der vorgesehenen Landesförderung verlangt. Sollte das Ministerium an der Förderung festhalten, will die Fraktion nach eigenen Angaben den Landesrechnungshof einschalten.
Geplant ist, einen rund einen Kilometer langen Wald- und Uferweg zwischen Zippendorf und Mueß auf 2,50 Meter Breite auszubauen und zu asphaltieren. Die Maßnahme soll 776.000 Euro kosten, 90 Prozent davon sollen über Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern für touristische Infrastruktur finanziert werden. Nach bisheriger Planung sollen die Bauarbeiten im Oktober beginnen.
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Die Grünen stellen nun vor allem die politische Grundlage für das Vorhaben infrage. „2015 hat die Stadtvertretung beschlossen, das touristische Radwegenetz weiterzuentwickeln – aber nicht, dass elf Jahre später dieser Waldweg asphaltiert wird“, erklärt Fraktionsvorsitzender Arndt Müller. Die Fraktion widerspricht damit der Argumentation der Stadt, die sich bei der Umsetzung auf einen Beschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr 2015 beruft.
Ein Blick in die damalige Machbarkeitsstudie zeigt, dass sich das Papier mit der Weiterentwicklung des gesamten Schweriner Radfern- und Radrundwegenetzes beschäftigt. Darin wird auch der Residenzstädte-Rundweg behandelt. Eine generelle Festlegung, wonach die untersuchten Wege grundsätzlich asphaltiert werden sollten, lässt sich daraus nicht ableiten. Die Studie berücksichtigt vielmehr unterschiedliche Arten der Wegebefestigung. So werden bereits früher geförderte Rad- und Wanderwege ausdrücklich mit wassergebundener Wegedecke aufgeführt.
Was die Studie von 2015 zeigt
Die Machbarkeitsstudie wurde im Auftrag der Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) erstellt. Sie sollte Möglichkeiten zur Optimierung des Radfern- und Radrundwegenetzes untersuchen. Beim Residenzstädte-Rundweg stellte die Untersuchung unter anderem fest, dass damals auf der Landstraße von Mueß nach Plate kein durchgängig ausgebauter Radweg vorhanden war.
Mueß spielt in der Studie außerdem als touristischer Knotenpunkt eine wichtige Rolle. Genannt werden das Freilichtmuseum, die Nähe zum Schweriner See, Übernachtungsangebote sowie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Fahrgastschifffahrt.
Für die heutige Diskussion ist vor allem bemerkenswert, dass die Studie keineswegs ausschließlich Asphalt als Oberfläche betrachtet. In einer Übersicht über bereits geförderte Rad- und Wanderwege werden etwa die Uferpromenade am Ostorfer Ufer, der Wanderweg am Faulen See und der Rad- und Wanderweg am Störkanal ausdrücklich als Wege mit „wassergebundener Wegedecke“ bezeichnet.
Damit lässt sich aus der Machbarkeitsstudie jedenfalls keine allgemeine Vorgabe ableiten, nach der der Ausbau des Schweriner Radwegenetzes zwingend in Asphalt erfolgen sollte. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, welche konkrete Trassenführung und welcher Ausbau für den Abschnitt zwischen Zippendorf und Mueß damals untersucht wurden.
Streit über den Beschluss von 2015
Genau hier setzt die Kritik der Grünen an. Die Fraktion argumentiert, dass eine grundsätzliche Zustimmung zur Weiterentwicklung des touristischen Radwegenetzes nicht automatisch eine politische Zustimmung zur späteren Asphaltierung eines bestimmten Weges bedeute.
Bereits 2015 hatte die damalige Grünen-Fraktion nach Angaben der heutigen Fraktion versucht, die Entscheidung stärker an konkrete Einzelprojekte zu binden. In einem Ersetzungsantrag forderte sie, für einzelne Vorhaben alternative Wegeführungen und bauliche Lösungen zu prüfen und die Ergebnisse anschließend erneut der Stadtvertretung vorzulegen. Der Antrag fand bei der abschließenden Abstimmung allerdings keine Mehrheit.
„Wir haben 2015 genau davor gewarnt, dass aus einem allgemeinen Grundsatzbeschluss eine Blankovollmacht für die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Radwege gemacht wird“, sagt Müller. Aus Sicht seiner Fraktion müsse deshalb geklärt werden, wie weit die damalige Entscheidung als Grundlage für das heutige Projekt reicht.
Der Konflikt bekommt damit eine zusätzliche Ebene. Bislang stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob eine Asphaltierung des naturnahen Weges ökologisch vertretbar und für eine touristische Radverbindung notwendig ist. Nun geht es auch darum, ob die Stadt für die konkrete Umsetzung über einen ausreichend eindeutigen politischen Auftrag verfügt.
Warum die Stadt Asphalt bevorzugt
Die Stadtverwaltung begründet die Asphaltierung vor allem mit der Befahrbarkeit und der möglichst geringen Beeinträchtigung des angrenzenden Naturraums. Der heutige Weg sei nach starken Niederschlägen teilweise nur schlecht passierbar. Durch den Ausbau soll er außerdem besser für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzbar werden.
Bei der Bauweise argumentiert die Stadt auf den ersten Blick überraschend: Gerade Asphalt soll den geringeren Eingriff ermöglichen. Nach Angaben von Verkehrs- und Umweltdezernent Bernd Nottebaum kann bei der vorgesehenen Konstruktion auf einen umfangreicheren Unterbau verzichtet werden.
Auch die Breite spielt nach Darstellung der Stadt eine Rolle. Eine wassergebundene Wegedecke aus verdichtetem mineralischem Material würde demnach eine Breite von etwa drei Metern benötigen. Die Asphaltvariante soll dagegen mit 2,50 Metern auskommen. Dadurch könnten Eingriffe in angrenzende Flächen und in die Wurzelbereiche der Bäume reduziert werden.
BUND sieht Eingriffe in Naturraum
Der BUND Schwerin kommt zu einer anderen Einschätzung. Der Naturschutzverband lehnt die Asphaltierung ab und verweist auf die sensible Lage des Weges. Der Abschnitt verläuft nach Angaben des Verbandes entlang eines Vogelschutzgebietes und grenzt am Reppin an ein FFH-Gebiet. Dabei handelt es sich um europäisch geschützte Gebiete für besonders wertvolle Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten.
Der Verband befürchtet unter anderem Beeinträchtigungen von Baumwurzeln, Uferbereichen und Feuchtflächen. Außerdem sieht er die Versiegelung des Bodens kritisch. Ein besser ausgebauter Weg könnte nach Auffassung des BUND zudem zu höheren Geschwindigkeiten von Radfahrern und damit zu zusätzlichen Konflikten mit Spaziergängern und Wanderern führen.
Für den Naturschutzverband geht es darüber hinaus um den Charakter der Strecke. Der Weg ist Teil des Jakobswegs und des Naturparkwegs. Statt einer vollständigen Asphaltierung schlägt der BUND vor, lediglich problematische Stellen des bestehenden Weges auszubessern. Radfahrer, die eine befestigte Verbindung bevorzugen, könnten nach Auffassung des Verbandes die Strecke entlang der Crivitzer Chaussee nutzen.
Auch Beteiligung sorgt für Kritik
Neben Natur- und Verkehrsfragen ist inzwischen auch die Beteiligung der betroffenen Ortsteile Teil des Konflikts. Die Pläne waren vor der Sommerpause in der Ortsteilvertretung Mueß vorgestellt worden. Die Ortsteilvertretung Zippendorf wurde dagegen nicht in gleicher Ausführlichkeit informiert.
Nottebaum hatte dies bereits in der vergangenen Woche eingeräumt. Die unzureichende Information habe sich als Fehler erwiesen und zu zusätzlichen Vorbehalten geführt. Das Projekt soll deshalb Ende August noch einmal Thema in der Ortsteilvertretung Zippendorf werden.
Die Ortsteilvertretung selbst hat sich gegen die Asphaltierung ausgesprochen. Eine unmittelbare Entscheidungskompetenz über das Bauprojekt besitzt sie allerdings nicht.
Ministerium soll Förderung prüfen
Mit ihrem Schreiben an das Wirtschaftsministerium bringt die Grünen-Fraktion den Streit nun auf die Landesebene. Geprüft werden soll unter anderem, ob der Beschluss von 2015 tatsächlich als Grundlage für den konkreten Ausbau und dessen Bauweise herangezogen werden kann.
Außerdem will die Fraktion geklärt wissen, ob naturschutzfachliche und landschaftliche Belange ausreichend berücksichtigt und alternative Bauweisen ernsthaft geprüft wurden. Auch die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie die vorgesehene Förderung sollen untersucht werden.
Sollte das Wirtschaftsministerium die Förderung weiterhin für gerechtfertigt halten, kündigt die Fraktion bereits den nächsten Schritt an. Dann wolle sie den Vorgang dem Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung vorlegen.
Der politische Vorstoß trifft damit auf einen Konflikt, der bereits seit vergangener Woche offen ausgetragen wird. BUND und Ortsteilvertretung Zippendorf wollen den naturnahen Charakter des Weges erhalten, während die Stadt gerade die Asphaltvariante als vergleichsweise schonende und dauerhaft nutzbare Lösung verteidigt.
Der Zeitplan erhöht den Druck auf alle Beteiligten. Nach bisheriger Planung sollen die Arbeiten bereits im Oktober beginnen und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Ob die Prüfung durch das Wirtschaftsministerium, die erneute Beratung in Zippendorf oder die Kritik der Naturschützer daran noch etwas ändern, ist derzeit offen.
Damit geht es längst nicht mehr nur um die Frage „Asphalt oder nicht?“. Zu klären ist auch, wie weit der Beschluss von 2015 als Grundlage für das heutige Projekt reicht, ob die gewählte Bauweise tatsächlich den geringsten Eingriff in den Naturraum verursacht – und ob die Stadt vor dem geplanten Baustart noch einmal politisch oder fachlich nachsteuern muss.




