Do, 21. Mai 2026
Close

Großbaustelle in der Schweriner Innenstadt:
Umbau der alten Hauptpost in Schwerin stockt – Fertigstellungstermin unklar

Der Umbau der ehemaligen Hauptpost in Schwerin gerät ins Stocken. Nach dem Zerwürfnis mit dem Generalplaner muss das Millionenprojekt neu organisiert werden. Ein Fertigstellungstermin steht derzeit nicht fest.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht April 14, 2026
Umbau Hauptpost Schwerin
Der Umbau der Alten Post stockt. (Archiv­bild) Fot0: Ste­fan Rochow

 

Der Umbau des ehe­ma­li­gen Haupt­post­ge­bäudes in Schw­erin verzögert sich weit­er. Aus der Antwort der Lan­desregierung auf eine Kleine Anfrage des Land­tagsab­ge­ord­neten Mar­tin Schmidt (AfD) geht her­vor, dass sich das Mil­lio­nen­pro­jekt derzeit in ein­er organ­isatorischen Neuauf­stel­lung befind­et. Ein konkreter Fer­tig­stel­lung­ster­min kann aktuell nicht genan­nt wer­den. Auch mögliche Mehrkosten sind bis­lang nicht bez­if­fer­bar.

Das his­torische Gebäude im Zen­trum der Lan­deshaupt­stadt wird derzeit grundle­gend saniert und soll kün­ftig als Ver­wal­tungssitz für rund 230 Mitar­beit­er der Lan­desregierung dienen. Ursprünglich war vorge­se­hen, die Arbeit­en bis Ende 2025 abzuschließen. Für die Sanierung waren nach früheren Pla­nun­gen rund 50 Mil­lio­nen Euro ver­an­schlagt. Doch inzwis­chen zeigt sich, dass der Zeit­plan nicht gehal­ten wer­den kann.

Zusammenarbeit mit Generalplaner beendet

Ein wesentlich­er Grund für die Verzögerun­gen ist der Bruch mit dem bish­eri­gen Gen­er­alplan­er. Nach Angaben der Lan­desregierung wurde die Zusam­me­nar­beit been­det, weil das Ver­trauensver­hält­nis zwis­chen den Ver­tragsparteien nach­haltig gestört gewe­sen sei. Zudem habe der Auf­trag­nehmer aus Sicht des Lan­des Leis­tun­gen ver­weigert oder zurück­ge­hal­ten. Auch Män­gel – ins­beson­dere im Bere­ich der Trag­w­erk­s­pla­nung – seien nicht aus­re­ichend behoben wor­den. Darüber hin­aus gebe es Unstim­migkeit­en über materielle Forderun­gen zur Beendi­gung des Ver­trags.

Die Folge: Die Pla­nung des Pro­jek­ts muss nun teil­weise neu organ­isiert wer­den. Die Ver­gabev­er­fahren für die Objekt- und Fach­pla­nung laufen derzeit noch. Wer diese Auf­gaben kün­ftig übern­immt, ste­ht deshalb noch nicht fest. Erst nach Abschluss dieser Ver­fahren kann der weit­ere Pro­jek­tablauf neu struk­turi­ert wer­den.

Baufortschritt deutlich verlangsamt

Seit der Beendi­gung der Zusam­me­nar­beit mit dem Gen­er­alplan­er im Juli 2025 hat sich der Bau­fortschritt deut­lich ver­langsamt. Beson­ders betrof­fen ist der erste Bauab­schnitt, der das Gebäude Meck­len­burgstraße 4–6 umfasst. Hier musste zunächst die Koor­dinierungs­funk­tion, die zuvor vom Gen­er­alplan­er über­nom­men wor­den war, neu organ­isiert wer­den.

Aktuell befind­et sich der Bau im Rohbauzu­s­tand. Die Rohbauar­beit­en sind laut Lan­desregierung zu rund 30 Prozent abgeschlossen. Deut­lich weit­er fort­geschrit­ten ist die Fas­saden­sanierung, die bere­its etwa zur Hälfte umge­set­zt wurde.

Par­al­lel laufen ver­schiedene Gew­erke. Dazu gehören unter anderem Gerüst­bauar­beit­en, Fen­ster- und Tür­mon­ta­gen, Putzarbeit­en, Zim­mer­erar­beit­en im Holzbau sowie Dachdeck­er­ar­beit­en. Auch Stahlbau- und Met­all­bauar­beit­en sowie Schlosser­ar­beit­en sind Teil der laufend­en Maß­nah­men. Hinzu kom­men Arbeit­en an der tech­nis­chen Gebäudeaus­rüs­tung – darunter Heizungs‑, San­itär- und Lüf­tungsin­stal­la­tio­nen, Stark­stro­man­la­gen, Gebäudeau­toma­tion und Aufzugsan­la­gen.

Während im ersten Bauab­schnitt zumin­d­est Fortschritte erkennbar sind, ist der zweite Bauab­schnitt bis­lang noch gar nicht ange­laufen. Das Gebäude Meck­len­burgstraße 8, das eben­falls Teil des Gesamt­pro­jek­ts ist, befind­et sich weit­er­hin in der Pla­nungsphase.

Die bauliche Umset­zung hat dort noch nicht begonnen, sodass aktuell kein Bau­fortschritt verze­ich­net wer­den kann.

Kostenentwicklung bleibt unklar

Auch finanziell lässt sich die Entwick­lung des Pro­jek­ts derzeit nur schw­er abschätzen. Laut Lan­desregierung kön­nen konkrete Aus­sagen zu möglichen Mehrkosten zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht getrof­fen wer­den. Der Grund dafür sei der frühe Ver­fahrens­stand nach dem Plan­er­wech­sel.

So sei derzeit wed­er abschätzbar, welche zusät­zlichen Kosten durch eine Neu­ver­gabe der Pla­nungsleis­tun­gen entste­hen kön­nten, noch welche finanziellen Fol­gen mögliche Bau­verzögerun­gen haben wer­den. Eben­so lasse sich aktuell nicht bez­if­fern, ob und in welch­er Höhe Schadenser­satzansprüche gegenüber dem früheren Gen­er­alplan­er gel­tend gemacht wer­den kön­nten.

Soll­ten die Voraus­set­zun­gen dafür vor­liegen, kön­nten durch eine Neu­ver­gabe der Pla­nungsleis­tun­gen Mehrkosten entste­hen – etwa wenn das Hon­o­rar eines neuen Plan­ers höher aus­fällt als das des bish­eri­gen Auf­trag­nehmers. Auch Kosten für eine Neuauss­chrei­bung sowie mögliche Verzögerungss­chä­den infolge län­ger­er Bauzeit­en seien denkbar. In solchen Fällen wolle das Land prüfen, ob entsprechende Ansprüche gel­tend gemacht wer­den kön­nen.

Neuer Terminplan erst nach Vergaben

Beson­ders deut­lich wird die Unsicher­heit beim Blick auf den Zeit­plan. Einen konkreten Fer­tig­stel­lung­ster­min kann die Lan­desregierung derzeit nicht nen­nen. Die Ver­gabe der Pla­nungsleis­tun­gen ein­schließlich der Objek­tüberwachung befinde sich noch im laufend­en Ver­fahren.

Erst nach Abschluss dieser Ver­gaben soll der weit­ere Pro­jek­tablauf neu struk­turi­ert wer­den. Anschließend müssen die Pla­nun­gen mit den aus­führen­den Bau­un­ternehmen abges­timmt wer­den.

Angesichts der bish­eri­gen Verzögerun­gen sei eine umfassende Über­ar­beitung der beste­hen­den Ter­min­pla­nun­gen erforder­lich. Ein belast­bar­er Zeit­plan könne erst nach diesen Abstim­mungen und unter Berück­sich­ti­gung neuer Ver­trags­fris­ten erstellt wer­den.

Politische Kritik am Projektmanagement

Die AfD-Land­tags­frak­tion sieht in der Entwick­lung des Pro­jek­ts ein Zeichen für erhe­bliche Prob­leme im Pro­jek­t­man­age­ment der Lan­desregierung.

Der finanz- und wirtschaft­spoli­tis­che Sprech­er der Frak­tion, Mar­tin Schmidt, spricht von einem „Pla­nungschaos“. Nach dem Zer­würf­nis mit dem Gen­er­alplan­er stecke das Pro­jekt organ­isatorisch im Umbruch. Zen­trale Pla­nungsleis­tun­gen seien weit­er­hin nicht vergeben, während sich die Auswirkun­gen bere­its auf der Baustelle bemerk­bar macht­en.

Schmidt kri­tisiert ins­beson­dere die fehlende Klarheit über Kosten und Zeit­plan. Für die Steuerzahler in Meck­len­burg-Vor­pom­mern bedeute das derzeit „max­i­male Unsicher­heit bei min­i­maler Trans­parenz“.

Beson­ders alarmierend sei aus sein­er Sicht, dass die Lan­desregierung derzeit keinen belast­baren Fer­tig­stel­lung­ster­min nen­nen könne. Dass die gesamte Ter­min­pla­nung neu aufgestellt wer­den müsse, sei ein deut­lich­es Zeichen dafür, dass das Pro­jekt aus dem Rud­er gelaufen sei.

Forderung nach stärkerem Controlling

Die AfD fordert daher eine umfassende Aufk­lärung über die Ursachen der Verzögerun­gen sowie klare Ver­ant­wortlichkeit­en. Zudem müsse ein wirk­sames Con­trol­ling ein­gerichtet wer­den, um weit­ere finanzielle Schä­den für das Land zu ver­hin­dern.

Das Pro­jekt selb­st bleibt den­noch von großer Bedeu­tung für die Lan­desver­wal­tung. Nach der geplanten Fer­tig­stel­lung soll das sanierte Gebäude kün­ftig mehrere Ver­wal­tung­sein­heit­en aufnehmen und damit zur Bün­delung von Behör­den­stan­dorten in Schw­erin beitra­gen.

Bis dahin bleibt jedoch unklar, wann die Arbeit­en tat­säch­lich abgeschlossen wer­den kön­nen  und welche Kosten am Ende auf das Land zukom­men wer­den.