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Neuregistrierung erforderlich:
Umstellung des Schweriner Serviceportals auf BundID

Schwerins Serviceportal stellt auf BundID um: Bis 28. Januar 2025 müssen Nutzer ihr Konto wechseln, sonst verlieren sie den Zugriff auf digitale Services der Stadt.

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  • Veröffentlicht Oktober 29, 2024
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Schwerins Serviceportal stellt auf BundID um: Nutzer müssen sich bis 28. Januar 2025 neu registrieren, um Zugang zu behalten. | Foto: privat
Schw­erins Ser­vi­ce­por­tal stellt auf Bun­dID um: Nutzer müssen sich bis 28. Jan­u­ar 2025 neu reg­istri­eren, um Zugang zu behal­ten. | Foto: pri­vat

 

Zum Jahres­be­ginn 2025 ste­hen Nutzerin­nen und Nutzer des Schw­er­iner Ser­vi­ce­por­tals vor ein­er bedeu­ten­den Umstel­lung: Ab dem 28. Jan­u­ar wer­den die bish­eri­gen MV-Nutzerkon­ten deak­tiviert, und eine Anmel­dung über die soge­nan­nte Bun­dID wird notwendig. Von dieser Änderung sind etwa 16.000 Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner betrof­fen, die derzeit das MV-Nutzerkon­to nutzen, um auf zahlre­iche dig­i­tale Ver­wal­tungs­di­en­ste der Lan­deshaupt­stadt sowie des Lan­des und Bun­des zuzu­greifen.

Im Rah­men der Umstel­lung sind alle bish­eri­gen Nutzerin­nen und Nutzer des MV-Kon­tos aufge­fordert, sich neu zu reg­istri­eren und ein Bun­dID-Kon­to anzule­gen. Diese Reg­istrierung ist entwed­er über die Online-Funk­tion des Per­son­alausweis­es oder – wie bish­er gewohnt – über die Angabe eines Benutzer­na­mens und Pass­worts möglich. Wichtig dabei: Wer bere­its ein MV-Nutzerkon­to besitzt, sollte bei der Reg­istrierung für die Bun­dID dieselbe E‑Mail-Adresse ver­wen­den, um den Zugriff auf bere­its ein­gere­ichte Anträge zu behal­ten.

Das Schw­er­iner Ser­vi­ce­por­tal bietet eine Vielzahl an dig­i­tal­en Dien­stleis­tun­gen, darunter Kfz-An- und Ummel­dun­gen, die Beantra­gung von Bewohn­er­parkausweisen, Gewer­bean­mel­dun­gen, Bauanträge und vieles mehr. Mit über 550 ver­füg­baren Ser­vices wird das Ange­bot stetig erweit­ert, was die Plat­tform zu ein­er wichti­gen Anlauf­stelle für die Schw­er­iner Bürg­er­schaft macht.

Für Unter­stützung beim Wech­sel zur Bun­dID bietet das Schw­er­iner Ser­vi­ce­por­tal auf schwerin.de detail­lierte Schritt-für-Schritt-Anleitun­gen. Auch die Web­seite zur Bun­dID stellt umfassende Infor­ma­tio­nen zur Reg­istrierung und Nutzung der neuen Iden­ti­fika­tion­s­möglichkeit bere­it.

 

 

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