Neuregistrierung erforderlich:
Umstellung des Schweriner Serviceportals auf BundID
Schwerins Serviceportal stellt auf BundID um: Bis 28. Januar 2025 müssen Nutzer ihr Konto wechseln, sonst verlieren sie den Zugriff auf digitale Services der Stadt.
Zum Jahresbeginn 2025 stehen Nutzerinnen und Nutzer des Schweriner Serviceportals vor einer bedeutenden Umstellung: Ab dem 28. Januar werden die bisherigen MV-Nutzerkonten deaktiviert, und eine Anmeldung über die sogenannte BundID wird notwendig. Von dieser Änderung sind etwa 16.000 Schwerinerinnen und Schweriner betroffen, die derzeit das MV-Nutzerkonto nutzen, um auf zahlreiche digitale Verwaltungsdienste der Landeshauptstadt sowie des Landes und Bundes zuzugreifen.
Im Rahmen der Umstellung sind alle bisherigen Nutzerinnen und Nutzer des MV-Kontos aufgefordert, sich neu zu registrieren und ein BundID-Konto anzulegen. Diese Registrierung ist entweder über die Online-Funktion des Personalausweises oder – wie bisher gewohnt – über die Angabe eines Benutzernamens und Passworts möglich. Wichtig dabei: Wer bereits ein MV-Nutzerkonto besitzt, sollte bei der Registrierung für die BundID dieselbe E-Mail-Adresse verwenden, um den Zugriff auf bereits eingereichte Anträge zu behalten.
Das Schweriner Serviceportal bietet eine Vielzahl an digitalen Dienstleistungen, darunter Kfz-An- und Ummeldungen, die Beantragung von Bewohnerparkausweisen, Gewerbeanmeldungen, Bauanträge und vieles mehr. Mit über 550 verfügbaren Services wird das Angebot stetig erweitert, was die Plattform zu einer wichtigen Anlaufstelle für die Schweriner Bürgerschaft macht.
Für Unterstützung beim Wechsel zur BundID bietet das Schweriner Serviceportal auf schwerin.de detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Auch die Webseite zur BundID stellt umfassende Informationen zur Registrierung und Nutzung der neuen Identifikationsmöglichkeit bereit.