Unabhängige fordern Härtefallfonds für Beiträge zum Straßenausbau
Die Wählergruppe „Unabhängige Bürger Schwerin“ begrüßt die jüngsten Aktivitäten des Landtages zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land Mecklenburg-Vorpommern. Auf Druck der von fast 50.000 Wahlberechtigten befürworteten Volksinitiative „Faire Straße“,
Von Redaktion
Veröffentlicht April 3, 2019
Die Wählergruppe „Unabhängige Bürger Schwerin“ begrüßt die jüngsten Aktivitäten des Landtages zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land Mecklenburg-Vorpommern. Auf Druck der von fast 50.000 Wahlberechtigten befürworteten Volksinitiative „Faire Straße“, die von den sechs Schweriner Bürgerinitiativen und den UNABHÄNGIGEN tatkräftig unterstützt wurde, soll das Kommunalabgabengesetz zum 1. Januar 2020 geändert werden.
„Die durch nichts gerechtfertigte Beteiligung der Anlieger entfällt künftig. Darüber sind wir erst einmal froh und erleichtert! Wir wundern uns dennoch, wer sich diese Wende alles als Erfolg anheften möchte. Die Bürger im Land aber wissen genau, wem sie das zu verdanken haben und werden es bis zur Kommunalwahl auch nicht vergessen, wie mancher Landespolitiker jetzt noch hofft“, kommentiert Heiko Schönsee, sachkundiger Einwohner für die UB-Fraktion und Sprecher der Bürgerinitiativen Schwerin, diese Entwicklung.
Nach jüngst im Landtag eingebrachten Übergangsregelungen sollen Straßenbaumaßnahmen, die zum 1.1.2018 begonnen wurden, bereits beitragsfrei sein. Bei aller Freude, sei dies ein heftiger Pferdefuß, so Peter Völzer, Kandidat der Unabhängigen Bürger zur Kommunalwahl. „Mich persönlich hätte die Erhebung der Straßenbaubeiträge mit rund 100.000 Euro in den finanziellen Ruin getrieben. Viele Betroffene, „deren“ Baumaßnahme vor 2018 begonnen haben, die aber noch nicht abgerechnet wurden, müssen wohl leider noch finanziell bluten. Das sind schwere finanzielle Brocken für die Anlieger. Deswegen fordern wir mindestens einen Härtefallfonds, um hier Abhilfe in Einzelfällen zu schaffen. Besser noch wäre eine echte Stichtagsregelung, nach der alle bis 1.Januar 2018 nicht abgerechneten Maßnahmen für die Bürger beitragsfrei bleiben.“