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Ausbildung in der Krise:
Unbezahlte Überstunden, Urlaubssperren, Handyverbot – was Azubis wissen sollten

Viele Azubis in Schwerin kennen ihre Rechte nicht. Das Online-Angebot „Dr. Azubi“ des DGB bietet ihnen rund um die Uhr kostenlose Hilfe bei Fragen zu Lohn, Urlaub und Ausbildung.

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  • Veröffentlicht Oktober 30, 2025
Dr. Azubi bietet Azubis in Schwerin rund um die Uhr kostenlose Beratung zu Lohn, Urlaub und Rechten im Job. Foto: Industriegewerkschaft<br />Bauen-Agrar-Umwelt<br />
Bezirksverband Mecklenburg
Dr. Azu­bi bietet Azu­bis in Schw­erin rund um die Uhr kosten­lose Beratung zu Lohn, Urlaub und Recht­en im Job. Foto: Indus­triegew­erkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bezirksver­band Meck­len­burg

 

Ob unbezahlte Über­stun­den, ein Handyver­bot im Betrieb oder die Frage nach dem Urlaub­sanspruch – viele Auszu­bildende ste­hen zu Beginn ihrer Lehre vor rechtlichen Unsicher­heit­en. Unter­stützung bietet die Inter­net­plat­tform „Dr. Azu­bi“, ein Beratungsange­bot des Deutschen Gew­erkschafts­bun­des (DGB). Darauf weist die Indus­triegew­erkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Meck­len­burg hin.

Rund 2.390 junge Men­schen absolvieren derzeit in Schw­erin eine Aus­bil­dung. Für sie könne das Online-Ange­bot eine wichtige Hil­fe sein, sagt Jörg Rep­pin, Bezirksvor­sitzen­der der IG BAU Meck­len­burg: „Wer Fra­gen oder Prob­leme hat, bekommt unter www.dr-azubi.de
prompt und pro­fes­sionell Hil­fe.“ Die „24/7‑Sprechstunde“ richte sich an alle Auszu­bilden­den, unab­hängig von Branche oder Betrieb.

Die The­men, die Azu­bis beschäfti­gen, sind vielfältig: „Geht die Aus­bil­dungsvergü­tung in Ord­nung? Was ist mit Über­stun­den und Urlaub? Wie kann man den Aus­bil­dungsplatz wech­seln oder sich gegen unfaire Behand­lung wehren?“, nen­nt Rep­pin einige typ­is­che Fra­gen. Über die Plat­tform erhal­ten Betrof­fene Auskun­ft zu arbeit­srechtlichen Regelun­gen und kön­nen sich anonym berat­en lassen.

Ger­ade zu Beginn der Aus­bil­dung treten häu­fig Schwierigkeit­en auf, weiß der Gew­erkschafter. „Viele Jugendliche in Schw­erin sind erst seit ein paar Wochen dabei. Für sie ist die Aus­bil­dung Neu­land“, so Rep­pin. Wichtig sei es, ihnen den Rück­en zu stärken – ins­beson­dere dann, wenn sie im Betrieb Auf­gaben übernehmen sollen, die nichts mit ihrer Aus­bil­dung zu tun haben. In solchen Fällen könne ein Gespräch mit dem Aus­bil­dungs­be­trieb helfen, oft auch mit Unter­stützung des Betrieb­srats oder der Gew­erkschaft.

Darüber hin­aus bietet die IG BAU an, Aus­bil­dungsverträge prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vere­in­barun­gen den geset­zlichen und tar­i­flichen Vor­gaben entsprechen. Ziel sei es, junge Men­schen in ihrer Aus­bil­dung zu unter­stützen und faire Bedin­gun­gen zu fördern.