Sa, 18. April 2026
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A24 bei Wöbbelin:
Pkw landet auf Rohbau einer Autobahnbrücke

Ein 72-jähriger Autofahrer ist auf der A24 bei Wöbbelin durch eine Baustellenabsicherung gefahren und auf einer im Bau befindlichen Autobahnbrücke gelandet. Fahrer und Beifahrerin wurden leicht verletzt. Polizei ermittelt.

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  • Veröffentlicht März 30, 2026
Das Unfall­fahrzeug lan­dete auf dem Bewehrungsstahl der im Rohbau befind­lichen Brücke. Foto: Polizei 

Ein ungewöhn­lich­er Verkehrsun­fall hat sich am Sam­stagabend auf der Auto­bahn 24 bei Wöbbe­lin ereignet. Ein Aut­o­fahrer ist dort mit seinem Wagen durch eine Baustel­len­ab­sicherung gefahren und auf ein­er im Bau befind­lichen Auto­bahn­brücke zum Ste­hen gekom­men. Zwei Men­schen wur­den leicht ver­let­zt.

Nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen der Polizei war ein 72-jähriger Mann gegen 19.20 Uhr mit seinem VW Pas­sat auf der A24 in Fahrtrich­tung Ham­burg unter­wegs. Im Bere­ich ein­er Brück­en­baustelle durch­brach der Fahrer die Baustel­len­ab­sicherung und fol­gte nicht dem aus­geschilderten Fahrbah­n­ver­schwenk.

Anschließend fuhr der Wagen durch einen Absper­rza­un und über das Ende der im Bau befind­lichen Brücke hin­aus. Der Pkw kam schließlich auf der Bewehrung der noch unfer­ti­gen Brücke zum Ste­hen.

Fahrzeuginsassen verlassen Wagen über Fahrertür

Der Fahrer und seine eben­falls 72 Jahre alte Beifahrerin kon­nten das Fahrzeug nur über die Fahrertür ver­lassen. Auf der Beifahrer­seite befand sich der Abgrund der neuen Brücke. Bei­de Insassen erlit­ten leichte Ver­let­zun­gen, lehn­ten jedoch eine Behand­lung durch den Ret­tungs­di­enst vor Ort ab.

Hin­weise auf Alko­hol- oder Dro­gene­in­fluss stell­ten die einge­set­zten Polizeibeamten nicht fest. Nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen hat­te der Fahrer auch die vorgeschriebene Geschwindigkeits­be­gren­zung im Baustel­len­bere­ich einge­hal­ten.

Die Polizei nahm den Unfall vor Ort auf und ermit­telt nun zur genauen Ursache. Dabei wird auch geprüft, ob der Fahrer möglicher­weise durch den Gegen­verkehr geblendet wor­den sein kön­nte.

Sachschaden von rund 20.000 Euro

Am Brück­en­bauw­erk, am Fahrzeug sowie an der Baustel­len­ab­sicherung ent­stand ein Sach­schaden von rund 20.000 Euro