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IHK warnt: Unseriöse Adress- und Branchenbuchverlage unterwegs

In den oft behördlich aussehenden Schreiben werden Unternehmen scheinbar aufgefordert, die Richtigkeit ihres Eintrages zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Was allerdings auf den ersten Blick nicht ohne Weiteres ersichtlich

  • Veröffentlicht März 18, 2018
Foto: Axel Hoffmann / pixelio.de

In den oft behördlich aussehenden Schreiben werden Unternehmen scheinbar aufgefordert, die Richtigkeit ihres Eintrages zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Was allerdings auf den ersten Blick nicht ohne Weiteres ersichtlich ist: Es handelt sich nicht um einen behördlichen Abgleich bzw. Korrektur der Daten, sondern es wird mit der Unterschrift ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Dieses verursacht nicht selten Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro im Jahr und ist nahezu wertlos: Die angebotenen Branchenverzeichnisse, die lediglich die zahlenden Inserenten enthalten, sind in der Regel völlig ungeeignet. 

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Deshalb warnt die IHK davor, Veröffentlichungsangebote für vermeintlich offizielle Adress- oder Branchenbücher vorschnell ohne Lesen der Vertragsbedingungen anzunehmen. „Wir können nur immer wieder an Unternehmen appellieren, derartige Angebote genauestens zu prüfen und im Zweifel keine Unterschrift zu leisten“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. Unternehmen, die sich bezüglich eines Schreibens unsicher sind oder bereits einen solchen Vertrag geschlossen haben, können sich selbstverständlich an die IHK zu Schwerin wenden, so Eisenach abschließend. 

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Redaktion

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