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Unternehmer-Ratgeber: Wenn der Arbeitsplatz zur Hölle wird

(hjk). Mob­bing am Arbeit­splatz ist in den meis­ten Unternehmen immer noch ein Tabuthe­ma. Unser Unternehmer-Coach Hans-Joachim Kölln beleuchtet Auswirkun­gen und Möglichkeit­en des Vorge­hens in diesem Monat in seinem Beitrag.  

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  • Veröffentlicht September 16, 2014

Wenn der Arbeitsplatz zur Hölle wird und Mobbing den Arbeitsalltag bestimmt, dann ist das Unternehmen gefordert [Bild © siksnosparnyte / www.pixelio.de]
Wenn der Arbeit­splatz zur Hölle wird und Mob­bing den Arbeit­sall­t­ag bes­timmt, dann ist das Unternehmen gefordert
[Bild © sik­snosparnyte / www.pixelio.de]
(hjk). Mob­bing am Arbeit­splatz ist in den meis­ten Unternehmen immer noch ein Tabuthe­ma. Unser Unternehmer-Coach Hans-Joachim Kölln beleuchtet Auswirkun­gen und Möglichkeit­en des Vorge­hens in diesem Monat in seinem Beitrag.

 

Die Schä­den, die der deutschen Wirtschaft durch Mob­bing entste­hen, wer­den von der GEK mit 15 – 25 Mil­liar­den Euro pro Jahr angegeben, die Schä­den durch man­gel­nde Arbeit­sleis­tung und Fehl­pro­duk­tion sind damit noch nicht ein­mal erfasst. Man schätzt das jährlich ca. 1,5 Mil­lio­nen Arbeit­nehmer Mob­bing aus­ge­set­zt sind. Das Tragis­che an diesen Zahlen ist jedoch, dass jed­er dieser Fälle ein Einzelschick­sal darstellt – ein Schick­sal, das nicht sel­ten ver­mei­d­bar gewe­sen wäre.

 

Per Def­i­n­i­tion ist Mob­bing: Eine kon­flik­t­be­lastete Art der Kom­mu­nika­tion am Arbeit­splatz, durch Kol­le­gen oder Vorge­set­zte („Boss­ing“), bei der die ange­grif­f­ene Per­son unter­legen ist und von ein­er oder mehreren anderen Per­so­n­en sys­tem­a­tisch und über län­gere Zeit ange­grif­f­en wird und dabei kör­per­liche und/oder seel­is­che Schä­den des Ange­grif­f­e­nen bewusst oder vorsät­zlich in Kauf genom­men wer­den. Alles das mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßes, und ver­bun­den damit, dass das Opfer dies als Diskri­m­inierung erlebt.

 

Als Grund für ihr Tun geben über­führte Mob­ber immer wieder ähn­lich klin­gen­des an: Konkur­ren­z­druck, die Chemie stimmt nicht, Neid, ein Vor­fall in der Ver­gan­gen­heit hat das Ver­hält­nis zum Opfer zer­stört oder Mob­bing auch, dass Mob­bing bewusst und kalkuliert für das Erre­ichen eigen­er Ziele einge­set­zt wurde.

 

In der Wahl der Mit­tel sind Mob­ber nicht ger­ade zim­per­lich. Diese reichen von ver­steck­ter Diskri­m­inierung über Isolierung und offene Dif­famierung bis hin zur geziel­ten Sab­o­tage, zum Beispiel durch das Ver­fälschen von Arbeit­sergeb­nis­sen des Opfers.

 

Die Fol­gen für die Opfer gle­ichen denen, die auch für den Ver­lauf des Burnout Syn­drom iden­ti­fiziert wur­den. Sie gehen von Leis­tung­sein­brüchen durch Angst­ge­füh­le, über kör­per­liche und seel­is­che Krankheit­en, bis hin zur Suizidge­fährdung. Oft wer­den die Krankheitssymp­tome und –bilder dur­chaus isoliert fest­gestellt, die eigentlichen Ursache hier­für wird wed­er vom Arzt noch vom Patien­ten kor­rekt dem Mob­bing zuge­ord­net.

 

Das beste Mit­tel gegen Mob­bing ist die Präven­tion. Unternehmen soll­ten das The­ma Mob­bing in das Leit­bild aufnehmen und sowohl für sich selb­st wie auch für alle Vorge­set­zten im Unternehmen die Ver­mei­dung von Mob­bing zur Selb­stverpflich­tung machen.

 

Die Ver­ant­wortlichkeit der Unternehmensleitung, aber auch die eines jeden Vorge­set­zten, ergibt sich durch die Für­sorgepflicht für ihre zuge­ord­neten Mitar­beit­er. Dazu zählen:

- Die Sen­si­bil­ität für das The­ma durch regelmäßige Belehrun­gen im allen Ebe­nen des Unternehmen erhöhen
- Neu­trale und ver­trauliche Anlauf­stellen für mögliche Opfer schaf­fen – evtl. sog­ar extern
- Geeignetes Kon­flik­t­man­age­ment etablieren

 

Sowohl Chefs, wie auch Kol­le­gen haben also Ver­ant­wortlichkeit­en. Aber auch die Opfer von Mob­bing. Die einen, indem sie nicht ein­fach wegschauen, wenn ein Fall von Mob­bing bekan­nt wird, die anderen, indem sie sich bewusst machen, wie hoch ihre Lei­dens­gren­ze ist und wann sie anfan­gen, sich zu wehren.

 

Mobbing ist strafbar?

Mob­bing ist in Deutsch­land kein Straf­be­stand – aber die Tat­en

 

Die Haf­tungsverpflich­tung des Arbeit­ge­bers gegenüber einem Mob­bin­gopfer definiert sich u.a. durch das BGB (§ 823 I BGB).

 

Der Arbeit­ge­ber ist danach sog­ar auch für die Tat­en sein­er mobben­den Mitar­beit­er ver­ant­wortlich. Ver­let­zt er selb­st das Per­sön­lichkeit­srecht eines Mitar­beit­ers durch Mob­bing, gilt dies als Ver­let­zung sein­er rechtlichen Nebenpflicht­en als Arbeit­ge­ber und damit als Ver­tragsver­let­zung.

 

Anderes als z.B. in Schwe­den gibt es in strafrechtlich­er Hin­sicht in Deutsch­land keine spezielle geset­zliche Grund­lage für den Tatbe­stand Mob­bing.

 

Einen Rechtss­chutz bei Mob­bing wurde allerd­ings durch diverse Gericht­surteile begrün­det und definiert (z.B. LAG Thürin­gen) und auch Para­grafen von SGB, STGB oder BetrVG kön­nen ggf. die einzel­nen Hand­lun­gen von Mob­bing unter Strafe stellen.

 

 

Hans-Joachim Kölln hilft Unternehmen bei der Entwicklung von Personalrekruting-Strategien
Hans-Joachim Kölln hil­ft Unternehmen bei der Entwick­lung von Per­son­al­rekrut­i­ng-Strate­gien
Über unseren Gas­tau­tor
 
Hans-Joachim Kölln ist Busi­ness Train­er und Coach und hil­ft ins­beson­dere kleinen und mit­tel­ständis­chen Unternehmen der Region bei der Unternehmens- und Per­son­alen­twick­lung, sowie bei Fra­gen des Verkaufes und des Selb­st­man­age­ment.
 
Während sein­er inter­na­tionalen Kar­riere in der Papierindus­trie, u.a. als Sales Direc­tor und in ver­schiede­nen Führungsauf­gaben im Bere­ich Mar­ket­ing, ent­deck­te Herr Kölln das Inter­esse für die Arbeit mit Men­schen im Umfeld erfol­gre­ich­er Unternehmensen­twick­lung. 2010 hat er dies als Inhab­er der KMU-Train­ing-Nord  zu seinem Beruf gemacht.   

 

 
Als Ihr UNTERNEHMENS-RATGEBER schreibt er nun regelmäs­sig Rat­ge­ber auf Schwerin-Lokal.de.

 

 

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