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Verbotene Sprengkörper bei vorzeitiger Silvesterfeier

(pm/red) Alle Jahre wieder – und es geht schon los. Nicht nur das verfrühte Weihnachtsangebot, das oft schon ab September in den Kaufhallen zu finden ist, ist für viele Bürger

  • Veröffentlicht Dezember 13, 2014
Bild: Thomas Max Müller/pixelio.de
Bild: Thomas Max Müller/pixelio.de

(pm/red) Alle Jahre wieder – und es geht schon los. Nicht nur das verfrühte Weihnachtsangebot, das oft schon ab September in den Kaufhallen zu finden ist, ist für viele Bürger ein Ärgernis, auch und besonders die „Silvesterfeiern“, die entgegen verwaltungsbehördlicher Vorschriften bereits jetzt stattfinden. Und dann auch noch mit verbotenen Knallkörpern.

Wie das Polizeipräsidium Rostock mitteilt, kam es in der Nacht zum 13.12.2014 wiederholt zu einer Lärmbelästigung durch das Zünden von Polenböllern in der Schweriner Feldstadt. Ein alkoholisierter, 31-jähriger Schweriner soll dafür verantwortlich sein.

Als es den Nachbarn reichte, dass der Lärm ihnen den wohl verdienten Schlaf raubte, riefen sie die Polizei. Als die Beamten nach ihrem Eintreffen den Verursacher aufsuchten, bereute er die Tat und übergab den Beamten die restlichen 115 Knallkörper.

Die Beamten stellten die Sprengkörper sicher und fertigten eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz an. Für den 31-Jährigen könnte Silvester in diesem Jahr angesichts des zu erwartenden Bußgeldes ausfallen. An dieser Stelle weist die Polizei nochmals ausdrücklich auf die Gefährlichkeit dieser Sprengkörper hin und warnt vor deren Gebrauch.

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Redaktion

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