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Verein Schweriner Köche e.V. beschäftigt sich mit EU-Verordnung

(am). Ab Dezember tritt eine EU-Richtlinie für Lebensmittelkennzeichnung in Kraft. Der Verein Schweriner Köche e.V. beschäftigte sich mit der Verordnung. (am). Von EU-Richtlinien hört man oft erst dann, wenn sie

  • Veröffentlicht Oktober 29, 2014
Eine erfolgreiche Tagung des Vereins Schweriner Köche e.V.
Eine erfolgreiche Tagung des Vereins Schweriner Köche e.V.

(am). Ab Dezember tritt eine EU-Richtlinie für Lebensmittelkennzeichnung in Kraft. Der Verein Schweriner Köche e.V. beschäftigte sich mit der Verordnung.

(am). Von EU-Richtlinien hört man oft erst dann, wenn sie Probleme bereiten. Im Dezember tritt eine Verordnung in Kraft, die die Lebensmittelkennzeichnung regeln soll. Sie gilt für »Lebensmittelunternehmer« – unklar ist jedoch, wer als solcher verstanden wird. Jedenfalls schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung – ein echtes Wortmonster – unter anderem vor, dass zukünftig nicht nur bei verpackten, sondern zudem losen Lebensmitteln enthaltene Allergene ausgewiesen werden müssen.

Für Vereine kann das eine problematische Sache werden, wenn Ehrenamtliche sich dann zusätzlich neben der eigentlichen Arbeit für die Verköstigung von Festen noch um diese Dinge kümmern müssen. Auch auf die Gastronomie kommt da einiges an Neuem zu. Grund genug, dass der Verein Schweriner Köche e.V. zusammen mit seinem Ehrenmitglied Dr. Bernd Krugiolka am Montag, dem 27. Oktober im Campus am Ziegelsee der SWS Seminargesellschaft für Wirtschaft und Soziales mbH traf, um diese Dinge zu klären.

Kompetente Beratung im Restaurant

Ziel des Seminars, das norddeutschlandweit Beachtung fand, war es, für das Thema zu sensibilisieren. Eine breite Masse der Beschäftigten müsse sich in der Gastronomie auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Gäste weiterhin kompetent beraten zu können, erklärte der Verein. 81 Teilnehmer, darunter auch Gäste aus Usedom und Husum, können ihr Wissen nun jedenfalls weiter tragen, unter Ihnen Thomas Friess, der Landesvorsitzende vom Landesverband Nord des Verbands der Köche Deutschland e.V. Neben den neuen Informationen für Allergiker – hingewiesen wird auf 14 Stoffe, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen –, werden noch andere Änderungen in Kraft treten.

So ist die Herkunftsangabe bei Rindfleisch bereits seit 14 Jahren Pflicht. Nun wird das auch für alle anderen Sorten gelten. Allerdings: Sobald das Fleisch gewürzt ist, gilt es als verarbeitet und paradoxer Weise keine Herkunftsbezeichnung mehr tragen. Alle verpackten Lebensmittel, außer alkoholische Getränke, müssen einen Aufdruck über ihren Nährwert tragen. Die Aufschrift auf Lebensmittelpackungen muss künftig lesbarer sein. Von EU-Richtlinien hört man oft erst dann, wenn sie Probleme bereiten. Hier wird man sehen, was sie dem Verbraucher am Ende bringen. Die Initiative des Vereins Schweriner Köche e.V. ist jedenfalls ein Beitrag zur Transparenz.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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