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Verein Schweriner Köche e.V. beschäftigt sich mit EU-Verordnung

(am). Ab Dezem­ber tritt eine EU-Richtlin­ie für Lebens­mit­telkennze­ich­nung in Kraft. Der Vere­in Schw­er­iner Köche e.V. beschäftigte sich mit der Verord­nung. (am). Von EU-Richtlin­ien hört man oft erst dann, wenn sie

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  • Veröffentlicht Oktober 29, 2014
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Eine erfolgreiche Tagung des Vereins Schweriner Köche e.V.
Eine erfol­gre­iche Tagung des Vere­ins Schw­er­iner Köche e.V.

(am). Ab Dezem­ber tritt eine EU-Richtlin­ie für Lebens­mit­telkennze­ich­nung in Kraft. Der Vere­in Schw­er­iner Köche e.V. beschäftigte sich mit der Verord­nung.

(am). Von EU-Richtlin­ien hört man oft erst dann, wenn sie Prob­leme bere­it­en. Im Dezem­ber tritt eine Verord­nung in Kraft, die die Lebens­mit­telkennze­ich­nung regeln soll. Sie gilt für »Lebens­mit­telun­ternehmer« – unklar ist jedoch, wer als solch­er ver­standen wird. Jeden­falls schreibt die Lebens­mit­telin­for­ma­tionsverord­nung – ein echt­es Wort­mon­ster – unter anderem vor, dass zukün­ftig nicht nur bei ver­pack­ten, son­dern zudem losen Lebens­mit­teln enthal­tene Aller­gene aus­gewiesen wer­den müssen.

Für Vere­ine kann das eine prob­lema­tis­che Sache wer­den, wenn Ehre­namtliche sich dann zusät­zlich neben der eigentlichen Arbeit für die Verkös­ti­gung von Fes­ten noch um diese Dinge küm­mern müssen. Auch auf die Gas­tronomie kommt da einiges an Neuem zu. Grund genug, dass der Vere­in Schw­er­iner Köche e.V. zusam­men mit seinem Ehren­mit­glied Dr. Bernd Kru­gi­ol­ka am Mon­tag, dem 27. Okto­ber im Cam­pus am Ziegelsee der SWS Sem­i­narge­sellschaft für Wirtschaft und Soziales mbH traf, um diese Dinge zu klären.

Kompetente Beratung im Restaurant

Ziel des Sem­i­nars, das nord­deutsch­landweit Beach­tung fand, war es, für das The­ma zu sen­si­bil­isieren. Eine bre­ite Masse der Beschäftigten müsse sich in der Gas­tronomie auf die neuen Anforderun­gen vor­bere­it­en, um die Gäste weit­er­hin kom­pe­tent berat­en zu kön­nen, erk­lärte der Vere­in. 81 Teil­nehmer, darunter auch Gäste aus Use­dom und Husum, kön­nen ihr Wis­sen nun jeden­falls weit­er tra­gen, unter Ihnen Thomas Friess, der Lan­desvor­sitzende vom Lan­desver­band Nord des Ver­bands der Köche Deutsch­land e.V. Neben den neuen Infor­ma­tio­nen für Allergik­er – hingewiesen wird auf 14 Stoffe, die häu­fig aller­gis­che Reak­tio­nen her­vor­rufen –, wer­den noch andere Änderun­gen in Kraft treten.

So ist die Herkun­ft­sangabe bei Rind­fleisch bere­its seit 14 Jahren Pflicht. Nun wird das auch für alle anderen Sorten gel­ten. Allerd­ings: Sobald das Fleisch gewürzt ist, gilt es als ver­ar­beit­et und para­dox­er Weise keine Herkun­fts­beze­ich­nung mehr tra­gen. Alle ver­pack­ten Lebens­mit­tel, außer alko­holis­che Getränke, müssen einen Auf­druck über ihren Nährw­ert tra­gen. Die Auf­schrift auf Lebens­mit­tel­pack­un­gen muss kün­ftig les­bar­er sein. Von EU-Richtlin­ien hört man oft erst dann, wenn sie Prob­leme bere­it­en. Hier wird man sehen, was sie dem Ver­brauch­er am Ende brin­gen. Die Ini­tia­tive des Vere­ins Schw­er­iner Köche e.V. ist jeden­falls ein Beitrag zur Trans­parenz.