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Verfehlung im Jobcenter Schwerin: „Dann hungern Sie doch.” Was tun bei Streitigkeiten?

Schw­erin, 06.03.2016. (stm). Kun­den des Job­cen­ters  kön­nen einiges bericht­en. Laut der Bun­de­sagen­tur für Arbeit (BA) wur­den bun­desweit allein im Jan­u­ar 2016 186.953 Wider­sprüche und 194.819 Kla­gen gegen Hartz-IV-Beschei­de ein­gelegt. Auch

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  • Veröffentlicht März 4, 2016

Schw­erin, 06.03.2016. (stm). Kun­den des Job­cen­ters  kön­nen einiges bericht­en. Laut der Bun­de­sagen­tur für Arbeit (BA) wur­den bun­desweit allein im Jan­u­ar 2016 186.953 Wider­sprüche und 194.819 Kla­gen gegen Hartz-IV-Beschei­de ein­gelegt. Auch in Schw­erin kommt es immer wieder zu Kon­flik­t­fällen. Doch was kann man eigentlich tun, wenn es Stre­it mit der Leis­tungsabteilung gibt?

Auf Anfrage bestätigte das Job­cen­ter Schw­erin jet­zt  eine deut­liche Ent­gleisung ein­er Mitar­bei­t­erin. Diese hat­te gegenüber ein­er Kundin gesagt „dann müssen Sie halt hungern”  und „dann gehen Sie eben in die Sup­penküche”.

 

Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rain­er Sturm/pixelio.de

Eine Kundin des Job­cen­ter Schw­erin, die erst vor kurzem aus der Region Nürn­berg nach Schw­erin gezo­gen ist, zeigte sich empört.  In zwei Monat­en will sie in Schw­erin eine Arbeit aufnehmen und beantragte deswe­gen als Über­brück­ung Leis­tun­gen nach SGB II (Hartz IV). „Die Woh­nungsmi­ete ist dankenswert­er­weise bere­its über­nom­men wor­den.“ sagt sie. Doch die Regelleis­tung bekomme sie nicht weil ein Doku­ment fehlt.  „Also fragte ich wovon ich jet­zt leben soll, bis der Antrag bear­beit­et ist.“, schildert die Kundin den Her­gang. Nach Aus­sage der Kundin, wur­den ihr wed­er Ersat­zleis­tun­gen in Form von „Lebens­mit­telgutscheine”, noch eine vor­läu­fige Bewil­li­gung ange­boten. Stattdessen gab es eine eher unpässliche Aus­sage von Seit­en der Sach­bear­bei­t­erin.

Hin­weis: „hungern” und „Sup­penküche”

 

Auf ihre Frage gab es fol­gende Antwort: „Dann müssen Sie halt hungern” und weit­er: „Dann gehen Sie eben in die Sup­penküche”. Daraufhin wurde der Kundin ein  Zettel mit der Anschrift der Tafel über­re­icht und das Gespräch been­det.

Job­cen­ter Schw­erin bedauert Vor­fall inderekt

 

Auf Anfrage bezog ein Mitar­beit­er aus dem Büro der Geschäfts­führung des Job­cen­ter Stel­lung: „Sie (die Sach­bear­beit­er) sind aber auch verpflichtet, unsere Kun­den fre­undlich und ser­vice­ori­en­tiert zu behan­deln. […] Soweit das Ver­hal­ten ein­er Mitar­bei­t­erin diese Vor­gaben nicht oder nur unzure­ichend umge­set­zt hat, bedauern wir dies außeror­dentlich. Dies mag möglicher­weise der Gesprächs­dy­namik geschuldet sein, eine Recht­fer­ti­gung ist es hinge­gen nicht. Wir sind fort­laufend bestrebt, Fehler und Fehlver­hal­ten aufzudeck­en und zu beheben. Infor­ma­tio­nen über Fehlver­hal­ten von Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern wer­den daher durch die fach­lich und diszi­pli­nar­isch Ver­ant­wortlichen zum Anlass genom­men, etwaige Defizite auszuw­erten und möglichst abzustellen.”

Diszi­pli­nar­ische Ver­ant­wor­tung – eine interne Angele­gen­heit

 

Wie mit der diszi­pli­nar­ischen Ver­ant­wortlichkeit weit­er ver­fahren wird, sagt das Job­cen­ter Schw­erin lei­der nicht. Als Antwort gab es lediglich die Aus­sage: „Für die diszi­pli­nar­ische Auswer­tung von Fehlver­hal­ten ist die unmit­tel­bare Vorge­set­zte, in diesem Fall die Team­lei­t­erin als Inhab­erin der Dienst- und Fachauf­sicht, zuständig. Deren diszi­pli­nar­ische und fach­liche Vorge­set­zte ist die Bere­ich­slei­t­erin.” Die Beschw­erdean­nahmestelle für Kun­den die Stelle des „Sach­bear­beit­er Büro der Geschäfts­führung“ als Einzel­posten im soge­nan­nten das KRM.

Anlauf­stellen bei Stre­it­igkeit­en

 

In Schw­erin gibt es im Stre­it­fall die Stelle des „Sach­bear­beit­er Büro der Geschäfts­führung“ im  soge­nan­nte KRM, das Kun­den­reak­tions-Man­age­ment. Hier soll bei Stre­it­igkeit­en und Beschw­er­den schnell geholfen wer­den. Erre­ich­bar ist das KRM über die E‑Mail: Schw­erin. Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de. Doch die Zahlen der Beschw­er­den im Schw­er­iner Job­cen­ter liegen noch immer deut­lich über 100 pro Jahr. 2013 waren es 232 Fälle, 2014 waren es 110 Fälle.

Externe Ver­mit­tlungsstelle notwendig?

Schon mehrfach war es in der Stadtvertre­tung The­ma, eine Ombudsstelle, die in Stre­it­fällen für Schlich­tung sor­gen soll. Doch dieser Beschlusspunkt sei nach Aus­sage des Job­cen­ter nicht nötig. Das KRM sei aus­re­ichend.  Zudem seien die Nähe und die geregel­ten Öff­nungszeit­en, sowie die Lage im gle­ichen Gebäude ein Vorteil gegenüber ein­er exter­nen Stelle. Es sei, nach ein­er Stel­lung­nahme des Job­cen­ters Schw­erin aus dem Jahr 2015 möglich ver­schiedene weit­ere Anlauf­stellen aufzusuchen. So  kön­nten der Bürg­er­beauf­tragte des Lan­des oder auch die Bürg­er­sprech­stun­den der Stadt als Anlauf­punkt genutzt wer­den. Der Schaf­fung ein­er Ombudsstelle, sein­erzeit beantragt durch die Linke in Schw­erin, wurde von den Stadtvertretern auf Empfehlung des Job­cen­ters wider­sprochen.

 

Hin­weise und Tipps für den Besuch im Job­cen­ter Schw­erin

Doch es muss nicht in jedem Fall zu ein­er Kon­fronta­tion oder zu Missver­ständ­nis­sen im Job­cen­ter kom­men. Vieles lässt sich im Vor­feld durch ein paar Hin­weise und Tipps ver­mei­den. Im Grunde ist es unwahrschein­lich, das Böswilligkeit oder Denn schließlich sind die Sach­bear­beit­er bei der Ver­ar­beitung von Anträ­gen an Recht und Gesetz gebun­den und die Kun­den an Anspruch und Notwendigkeit. Auf ver­schiede­nen Inter­net­seit­en wer­den Hin­weise gegeben, wodurch Kon­flik­t­si­t­u­a­tio­nen gar nicht erst entste­hen müssen.

Hier die Hin­weise aus dem Forum von SGBII Empfängern, die auch nach 13 Jahren „Hartz IV“ die Ein­führung der Geset­zes­re­form kri­tisieren. Sie ver­fü­gen aber auch über eine umfassendes Archiv zum The­ma SGBII.

Doch auch von Seit­en des Job­cen­ters gibt es viele Hin­weis­blät­ter und Broschüren, die helfen kön­nen.

Und manch­mal hil­ft auch, zumin­d­est bei uns in Schw­erin die ein­fache Frage:

„Und wie gehen wir jet­zt mit der Sit­u­a­tion um?”

 

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