Verkaufsoffener Adventssonntag in Schwerin:
Bummeln und Shoppen am 30. November
Am 1. Advent, dem 30. November 2025, lädt die Schweriner Innenstadt von 13 bis 18 Uhr zum verkaufsoffenen Sonntag ein. Besucherinnen und Besucher erwartet festliches Flair und geöffnete Geschäfte.

Am 1. Advent, dem 30. November 2025, lädt die Landeshauptstadt zum vorweihnachtlichen Einkaufsbummel ein. Von 13 bis 18 Uhr öffnen zahlreiche Geschäfte und Einkaufszentren in der Innenstadt ihre Türen. Besucherinnen und Besucher können sich dann nicht nur auf das Angebot in den Läden freuen, sondern auch die festlich geschmückte Innenstadt und den Schweriner Weihnachtsmarkt genießen.
Damit die Händlerinnen und Händler nicht einzeln Anträge stellen müssen, hat die Ordnungsbehörde den verkaufsoffenen Sonntag per Allgemeinverfügung genehmigt. „Die pauschale Genehmigung entlastet die Einzelhändler von Einzelanträgen auf Sonntagsöffnung. Mit diesem unbürokratischen Verfahren haben die Händler nun Planungssicherheit und können sich optimal vorbereiten“, erklärt Ordnungsdezernent Silvio Horn.
Die Regelung umfasst alle Verkaufsstellen im freigegebenen Innenstadtbereich, also auch Kioske und Spätis. Mit dabei sind unter anderem das Schlosspark-Center und die Marienplatz-Galerie. Nicht öffnen dürfen dagegen Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Barbershops oder Kosmetikstudios. Gastronomiebetriebe sind von der Regelung unabhängig und können wie gewohnt Gäste empfangen.
Außerhalb des festgelegten Bereichs und der Öffnungszeiten bleibt das Sonn- und Feiertagsöffnungsverbot bestehen. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Stadt unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.




