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Verkaufsoffener Adventssonntag in Schwerin:
Bummeln und Shoppen am 30. November

Am 1. Advent, dem 30. November 2025, lädt die Schweriner Innenstadt von 13 bis 18 Uhr zum verkaufsoffenen Sonntag ein. Besucherinnen und Besucher erwartet festliches Flair und geöffnete Geschäfte.

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  • Veröffentlicht September 26, 2025
Der Schw­er­iner Wei­h­nachts­markt. Foto: Ste­fan Rochow 

Am 1. Advent, dem 30. Novem­ber 2025, lädt die Lan­deshaupt­stadt zum vor­wei­h­nachtlichen Einkaufs­bum­mel ein. Von 13 bis 18 Uhr öff­nen zahlre­iche Geschäfte und Einkauf­szen­tren in der Innen­stadt ihre Türen. Besucherin­nen und Besuch­er kön­nen sich dann nicht nur auf das Ange­bot in den Läden freuen, son­dern auch die fes­tlich geschmück­te Innen­stadt und den Schw­er­iner Wei­h­nachts­markt genießen.

Damit die Händ­lerin­nen und Händler nicht einzeln Anträge stellen müssen, hat die Ord­nungs­be­hörde den verkauf­sof­fe­nen Son­ntag per All­ge­mein­ver­fü­gung genehmigt. „Die pauschale Genehmi­gung ent­lastet die Einzel­händler von Einze­lanträ­gen auf Son­ntagsöff­nung. Mit diesem unbürokratis­chen Ver­fahren haben die Händler nun Pla­nungssicher­heit und kön­nen sich opti­mal vor­bere­it­en“, erk­lärt Ord­nungs­dez­er­nent Sil­vio Horn.

Die Regelung umfasst alle Verkauf­sstellen im freigegebe­nen Innen­stadt­bere­ich, also auch Kioske und Spätis. Mit dabei sind unter anderem das Schloss­park-Cen­ter und die Marien­platz-Galerie. Nicht öff­nen dür­fen dage­gen Dien­stleis­tungs­be­triebe wie Friseure, Bar­ber­shops oder Kos­metik­stu­dios. Gas­tronomiebe­triebe sind von der Regelung unab­hängig und kön­nen wie gewohnt Gäste emp­fan­gen.

Außer­halb des fest­gelegten Bere­ichs und der Öff­nungszeit­en bleibt das Sonn- und Feiertagsöff­nungsver­bot beste­hen. Die voll­ständi­ge All­ge­mein­ver­fü­gung ist auf der Inter­net­seite der Stadt unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröf­fentlicht.