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Alte Debatte mit neuen Zahlen:
Vermögensteuer rückt erneut in den Fokus

Die Linke sieht in einer Vermögensteuer ein Milliardenpotenzial für MV. Eine Studie warnt jedoch vor Risiken für Investitionen und Standortattraktivität.

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  • Veröffentlicht Februar 11, 2026
Finanzielle Spielräume für Land und Kommunen. Die Linke bringt das Thema Vermögenssteuer in den Fokus Foto: TMV Gänsicke
Finanzielle Spiel­räume für Land und Kom­munen. Die Linke bringt das The­ma Ver­mö­gen­s­teuer in den Fokus Foto: TMV Gän­sicke

 

Die Ein­führung ein­er Ver­mö­gen­s­teuer in Deutsch­land kön­nte dem Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern und seinen Kom­munen nach Berech­nun­gen der Die Linke jährlich rund 1,7 Mil­liar­den Euro ein­brin­gen. Das erk­lärte die Vor­sitzende der Links­frak­tion im Schw­er­iner Land­tag, Jean­nine Rösler, unter Ver­weis auf eine aktuelle Studie des Deutsches Insti­tut für Wirtschafts­forschung (DIW).

Die Unter­suchung war von den Bun­destags- und Land­tags­frak­tio­nen der Linken in Auf­trag gegeben wor­den. Nach Ansicht der Partei eröff­nen die zusät­zlichen Ein­nah­men erhe­bliche finanzielle Spiel­räume, ins­beson­dere im Bil­dungs­bere­ich. Meck­len­burg-Vor­pom­merns Bil­dungsmin­is­terin Simone Old­en­burg, zugle­ich Spitzenkan­di­datin der Linken für die Land­tagswahl im Sep­tem­ber, sprach von der Möglichkeit, jährlich rund 200 Mil­lio­nen Euro zusät­zlich in Schulen und Kitas zu investieren.

Nach ihren Angaben kön­nten davon etwa 1.000 zusät­zliche Lehrkräfte sowie rund 650 Stellen für Schulpsy­cholo­gen und weit­eres unter­stützen­des Per­son­al finanziert wer­den. Darüber hin­aus ließen sich mit weit­eren rund 50 Mil­lio­nen Euro pro Jahr die Fachkraft-Kind-Schlüs­sel in Krip­pen und Hort­en deut­lich verbessern.

 

Warnung vor Kapitalabwanderung

Das von der Linken vorgestellte Konzept sieht einen per­sön­lichen Frei­be­trag von ein­er Mil­lion Euro sowie einen Frei­be­trag von fünf Mil­lio­nen Euro für Unternehmensver­mö­gen vor. Erst ober­halb dieser Schwellen soll die Ver­mö­gen­s­teuer greifen. Geplant ist ein pro­gres­siv­er Steuer­satz: Ein Prozent ab der Frei­gren­ze, fünf Prozent bei einem steuerpflichti­gen Ver­mö­gen von 50 Mil­lio­nen Euro und bis zu zwölf Prozent bei Ver­mö­gen von ein­er Mil­liarde Euro oder mehr.

Gle­ichzeit­ig weist die Studie selb­st auf erhe­bliche Risiken hin. Wis­senschaftler war­nen, dass eine Ver­mö­gen­s­teuer in dieser Aus­gestal­tung neg­a­tive Auswirkun­gen auf Investi­tio­nen und wirtschaftliche Aktiv­ität haben kön­nte. Ver­mö­gende kön­nten ihre Investi­tio­nen reduzieren, ihren Wohn­sitz ins Aus­land ver­lagern oder legale Gestal­tungsmöglichkeit­en nutzen, um die Steuer­last zu senken. In der Folge kön­nten die erwarteten Ein­nah­men um bis zu 80 Prozent geringer aus­fall­en.

Auch die Attrak­tiv­ität des Wirtschafts­stan­dorts Deutsch­land kön­nte laut Studie lei­den. Ins­beson­dere vor dem Hin­ter­grund der aktuellen wirtschaftlichen Stag­na­tion und der Schwierigkeit­en des expor­to­ri­en­tierten Indus­triemod­ells sei Vor­sicht geboten. Die Autoren empfehlen daher, eine Ver­mö­gen­s­teuer nur schrit­tweise und möglichst inter­na­tion­al koor­diniert einzuführen.

In Deutsch­land wird seit 1997 keine Ver­mö­gen­s­teuer mehr erhoben. Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat­te damals die dama­lige Aus­gestal­tung wegen eines Ver­stoßes gegen den Gle­ich­heits­grund­satz bean­standet, da Immo­bilien im Ver­gle­ich zu anderen Ver­mö­gen­sarten ungle­ich bew­ertet wur­den. Eine Ver­mö­gen­s­teuer an sich schloss das Gericht jedoch nicht aus, forderte aber eine grundle­gende Reform.