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Bürokratieabbau oder neue Hürden?:
Verwaltungen warnen vor Überlastung

Kommunale Verbände kritisieren die geplante Reform des Personalvertretungsgesetzes in MV. Sie warnen vor mehr Bürokratie und neuen Konflikten.

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  • Veröffentlicht Februar 12, 2026
Blick auf das Innen­min­is­teri­um MV Foto: pri­vat

 

Der Städte- und Gemein­de­tag Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat gemein­sam mit dem Kom­mu­nalen Arbeit­ge­berver­band und dem Land­kreistag Meck­len­burg-Vor­pom­mern deut­liche Kri­tik am Entwurf zur Nov­el­lierung des Lan­des­per­son­alvertre­tungs­ge­set­zes geäußert. In ein­er Stel­lung­nahme an das Innen­min­is­teri­um war­nen die drei kom­mu­nalen Spitzen­ver­bände vor zusät­zlich­er Bürokratie und neuen Ver­fahren­shür­den in den Ver­wal­tun­gen.

Nach Auf­fas­sung der Ver­bände erschw­eren die geplanten Änderun­gen die Arbeit von Bürg­er­meis­tern, Lan­dräten und Amtsvorste­hern erhe­blich. In Zeit­en von Fach- und Per­sonal­man­gel wür­den neue Mitbes­tim­mungs- und Beteili­gungsver­fahren die Abläufe in den Dien­st­stellen nicht vere­in­fachen, son­dern weit­er verkom­plizieren. Der Geschäfts­führer des Städte- und Gemein­de­tages, Andreas Well­mann, erk­lärte, das Gesetz gehe am Ziel des Bürokratieab­baus vor­bei.

Im Zen­trum der Kri­tik ste­ht die geplante Ein­führung ein­er soge­nan­nten Allzuständigkeit des per­son­al­rechtlichen Mitbes­tim­mungsver­fahrens für inner­di­en­stliche Maß­nah­men. Diese neue, nicht klar definierte Kat­e­gorie berge aus Sicht der kom­mu­nalen Ver­bände erhe­blich­es Kon­flik­t­poten­zial. Stre­it­igkeit­en zwis­chen Dien­st­stellen und Per­son­alvertre­tun­gen kön­nten erst durch Gerichte gek­lärt wer­den – oft erst nach Jahren.

 

Gewerkschaftszugänge sorgen für Kritik

Sehr kri­tisch sehen die Ver­bände zudem die vorge­se­henen dig­i­tal­en und per­sön­lichen Zugangsrechte für alle Gew­erkschaften zu den Dien­st­stellen, auch wenn diese dort keine Mit­glieder vertreten. Dazu zählen unter anderem die Teil­nahme an Monats­ge­sprächen, ein erweit­ertes Beschw­erderecht sowie die Verpflich­tung der Dien­st­stellen, sämtliche Gew­erkschaften im Intranet zu ver­linken. Dabei hät­ten die Ver­wal­tun­gen wed­er Ein­fluss auf Inhalte noch auf Fra­gen der IT-Sicher­heit.

Die kom­mu­nalen Ver­bände sehen darin die Umset­zung von Eck­punk­ten, die die Lan­desregierung zuvor ohne Beteili­gung der kom­mu­nalen Seite mit den Gew­erkschaften vere­in­bart habe. Dabei seien wed­er die prak­tis­chen Gegeben­heit­en in den Ver­wal­tun­gen noch die Per­spek­tive der Ver­wal­tungsleitun­gen aus­re­ichend berück­sichtigt wor­den, kri­tisierte Well­mann.

Weit­ere Bedenken richt­en sich gegen eine neue Soll­regelung zur Zusam­menset­zung von Per­son­al­rats-Wahlvorschlä­gen nach dem Geschlechter­ver­hält­nis der jew­eili­gen Ver­wal­tung. Aus Sicht der Ver­bände beste­he die Gefahr, dass sich dadurch kün­ftig weniger Beschäftigte für eine Kan­di­datur zur Ver­fü­gung stellen. Dies könne die Arbeit der Per­son­al­räte ins­ge­samt schwächen.

Hin­ter­grund der Reform ist das Lan­des­per­son­alvertre­tungs­ge­setz aus dem Jahr 1993, das über Jahrzehnte unverän­dert blieb. Die Lan­desregierung sieht sich nun durch die Koali­tionsvere­in­barung verpflichtet, noch in der laufend­en Wahlpe­ri­ode eine umfassende Nov­el­le auf den Weg zu brin­gen. Nach Darstel­lung der kom­mu­nalen Ver­bände sollen die Änderun­gen mit kurzen Fris­ten durch Kabi­nett und Land­tag einge­bracht wer­den. Die Stel­lung­nahme der drei Ver­bände kann beim Städte- und Gemein­de­tag Meck­len­burg-Vor­pom­mern ange­fordert wer­den.