Bürokratieabbau oder neue Hürden?:
Verwaltungen warnen vor Überlastung
Kommunale Verbände kritisieren die geplante Reform des Personalvertretungsgesetzes in MV. Sie warnen vor mehr Bürokratie und neuen Konflikten.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband und dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern deutliche Kritik am Entwurf zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes geäußert. In einer Stellungnahme an das Innenministerium warnen die drei kommunalen Spitzenverbände vor zusätzlicher Bürokratie und neuen Verfahrenshürden in den Verwaltungen.
Nach Auffassung der Verbände erschweren die geplanten Änderungen die Arbeit von Bürgermeistern, Landräten und Amtsvorstehern erheblich. In Zeiten von Fach- und Personalmangel würden neue Mitbestimmungs- und Beteiligungsverfahren die Abläufe in den Dienststellen nicht vereinfachen, sondern weiter verkomplizieren. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, Andreas Wellmann, erklärte, das Gesetz gehe am Ziel des Bürokratieabbaus vorbei.
Im Zentrum der Kritik steht die geplante Einführung einer sogenannten Allzuständigkeit des personalrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens für innerdienstliche Maßnahmen. Diese neue, nicht klar definierte Kategorie berge aus Sicht der kommunalen Verbände erhebliches Konfliktpotenzial. Streitigkeiten zwischen Dienststellen und Personalvertretungen könnten erst durch Gerichte geklärt werden – oft erst nach Jahren.
Gewerkschaftszugänge sorgen für Kritik
Sehr kritisch sehen die Verbände zudem die vorgesehenen digitalen und persönlichen Zugangsrechte für alle Gewerkschaften zu den Dienststellen, auch wenn diese dort keine Mitglieder vertreten. Dazu zählen unter anderem die Teilnahme an Monatsgesprächen, ein erweitertes Beschwerderecht sowie die Verpflichtung der Dienststellen, sämtliche Gewerkschaften im Intranet zu verlinken. Dabei hätten die Verwaltungen weder Einfluss auf Inhalte noch auf Fragen der IT-Sicherheit.
Die kommunalen Verbände sehen darin die Umsetzung von Eckpunkten, die die Landesregierung zuvor ohne Beteiligung der kommunalen Seite mit den Gewerkschaften vereinbart habe. Dabei seien weder die praktischen Gegebenheiten in den Verwaltungen noch die Perspektive der Verwaltungsleitungen ausreichend berücksichtigt worden, kritisierte Wellmann.
Weitere Bedenken richten sich gegen eine neue Sollregelung zur Zusammensetzung von Personalrats-Wahlvorschlägen nach dem Geschlechterverhältnis der jeweiligen Verwaltung. Aus Sicht der Verbände bestehe die Gefahr, dass sich dadurch künftig weniger Beschäftigte für eine Kandidatur zur Verfügung stellen. Dies könne die Arbeit der Personalräte insgesamt schwächen.
Hintergrund der Reform ist das Landespersonalvertretungsgesetz aus dem Jahr 1993, das über Jahrzehnte unverändert blieb. Die Landesregierung sieht sich nun durch die Koalitionsvereinbarung verpflichtet, noch in der laufenden Wahlperiode eine umfassende Novelle auf den Weg zu bringen. Nach Darstellung der kommunalen Verbände sollen die Änderungen mit kurzen Fristen durch Kabinett und Landtag eingebracht werden. Die Stellungnahme der drei Verbände kann beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern angefordert werden.




