Bewerbungsfrist endet im Februar:
Verwaltungsgerichte in Schwerin suchen neue ehrenamtliche Richter
Schwerin sucht ehrenamtliche Richter für die Verwaltungsgerichte in Greifswald und Schwerin. Bewerbungen sind bis zum 25. Februar 2025 möglich.

Die Landeshauptstadt Schwerin ruft zur Bewerbung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten in Greifswald und Schwerin auf. Diese Positionen werden für die Wahlperiode von 2025 bis 2030 vergeben.
Ehrenamtliche Richter spielen eine wesentliche Rolle in der Rechtsprechung, indem sie gemeinsam mit den hauptberuflichen Richtern Urteile fällen, die oft weitreichende Auswirkungen auf die Bürger haben. Ihre Aufgabe ist es, als unabhängige Vertreter des Volkes in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu urteilen. Diese Gerichte sind unter anderem für Klagen von Bürgern zuständig, die sich durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt sehen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die im Gerichtsbezirk Schwerin oder Greifswald ihren Wohnsitz haben und das 25. Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 25. Februar 2025 bewerben. Bewerber sollten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dürfen nicht als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sein.
Die Bewerbung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: telefonisch unter 0385/5451715, per Fax an 0385/5451749, per E‑Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder schriftlich an die Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Bürgerservice / Wahlbehörde, Am Packhof 2–6, 19053 Schwerin.



