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Politik:
Polizei lehnt Ausweitung der Videoüberwachung in Schwerin ab

Nur der Marienplatz erfüllt laut Sicherheitsbehörden die Kriterien für eine Bildüberwachung. Vier weitere Orte wurden geprüft – ohne Ergebnis.

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  • Veröffentlicht Mai 24, 2025
Überwachungskameras
Sym­bol­bild ein­er Überwachungskam­era. Bild von Andreas Lis­ch­ka auf Pix­abay

 

Die Polizei sieht derzeit keinen Anlass, die Videoüberwachung in Schw­erin über den Marien­platz hin­aus auszuweit­en. Das geht aus ein­er Prü­fung her­vor, die auf Beschluss der Stadtvertre­tung erfol­gte. Dem­nach seien die rechtlichen Voraus­set­zun­gen für eine Videoüberwachung an anderen Orten nicht gegeben, teilte Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD) mit. Die Polizei habe sich bei ihrer Bew­er­tung an densel­ben Maßstäben ori­en­tiert, die bere­its zur Ein­stu­fung des Marien­platzes als Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt führten.

Am Marien­platz selb­st ist aktuell eine mobile Überwachung im Ein­satz: Zwei acht Meter hohe Mas­ten mit jew­eils vier Kam­eras sollen dort wieder durch eine feste Instal­la­tion erset­zt wer­den, nach­dem Anfang Feb­ru­ar die bish­erige Tech­nik aus­ge­fall­en war. Eine Ausweitung der Überwachung auf andere Stadt­ge­bi­ete hält die Polizei jedoch nicht für gerecht­fer­tigt.

Vier Standorte unter Sicherheitsaspekten geprüft

Im Zuge der Prü­fung wur­den vier weit­ere Bere­iche Schw­erins in den Blick genom­men: die Meck­len­burgstraße, das Südufer des Pfaf­fen­te­ichs, der Bere­ich „Am Stein“ im Stadt­teil Mueßer Holz sowie der Lobe­danz­gang mit­samt dem Seit­enein­gang des Schloss­park-Cen­ters. Die Zahl der polizeilichen Ein­sätze sowie reg­istri­erten Straftat­en blieb dort jedoch deut­lich hin­ter dem Marien­platz zurück.

Zum Ver­gle­ich: 2024 kam es am Marien­platz zu 259 polizeilichen Ein­sätzen zur Gefahren­ab­wehr und 920 erfassten Straftat­en. Die Meck­len­burgstraße verze­ich­nete im gle­ichen Zeitraum 100 Ein­sätze und 203 Straftat­en, „Am Stein“ 32 Ein­sätze und 186 Delik­te. Der Lobe­danz­gang wurde lediglich dreimal von der Polizei aufge­sucht, dort wur­den 16 Straftat­en reg­istri­ert. Die Arse­nal­straße inklu­sive Pfaf­fen­te­ich-Südufer kam auf 52 Ein­sätze und 70 Straftat­en.

Rechtliche Hürden und politische Kontroversen

Die rechtlichen Anforderun­gen an eine Bildüberwachung im öffentlichen Raum bleiben hoch. Nur Orte mit dauer­haft erhöhter Gefährdungslage dür­fen per Kam­era überwacht wer­den. Bere­its im Okto­ber 2024 hat­te die Lan­desregierung auf Anfrage klargestellt, dass der Marien­platz einzig deshalb überwacht werde, weil er als Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt gilt.

Trotz­dem war in der Stadtvertre­tung eine inten­sive Debat­te ent­bran­nt. Während die CDU den Antrag zur Ausweitung gestellt hat­te, zeigten sich Vertreter ander­er Frak­tio­nen skep­tisch. So betonte SPD-Stadtvertreterin Mari­ka Rieth­müller, Kam­eras kön­nten Straftat­en nicht ver­hin­dern – sin­nvoller sei die Investi­tion in Präven­tion­sar­beit. Auch Linken-Poli­tik­er Daniel Treps­dorf warnte vor ein­er Ver­drän­gung der Krim­i­nal­ität in Wohnge­bi­ete.

Ein tragis­ches Ereig­nis nährte die Debat­te zusät­zlich: Am 4. Feb­ru­ar wurde am Seit­enein­gang des Schloss­park-Cen­ters ein 17-jähriger Afghane bei ein­er Messer­at­tacke tödlich ver­let­zt. Der Täter kon­nte inzwis­chen gefasst wer­den. Den­noch sieht die Polizei auch an diesem Ort keine dauer­hafte Gefahren­lage, die eine Überwachung recht­fer­ti­gen würde.