Politik:
Polizei lehnt Ausweitung der Videoüberwachung in Schwerin ab
Nur der Marienplatz erfüllt laut Sicherheitsbehörden die Kriterien für eine Bildüberwachung. Vier weitere Orte wurden geprüft – ohne Ergebnis.

Die Polizei sieht derzeit keinen Anlass, die Videoüberwachung in Schwerin über den Marienplatz hinaus auszuweiten. Das geht aus einer Prüfung hervor, die auf Beschluss der Stadtvertretung erfolgte. Demnach seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung an anderen Orten nicht gegeben, teilte Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) mit. Die Polizei habe sich bei ihrer Bewertung an denselben Maßstäben orientiert, die bereits zur Einstufung des Marienplatzes als Kriminalitätsschwerpunkt führten.
Am Marienplatz selbst ist aktuell eine mobile Überwachung im Einsatz: Zwei acht Meter hohe Masten mit jeweils vier Kameras sollen dort wieder durch eine feste Installation ersetzt werden, nachdem Anfang Februar die bisherige Technik ausgefallen war. Eine Ausweitung der Überwachung auf andere Stadtgebiete hält die Polizei jedoch nicht für gerechtfertigt.
Vier Standorte unter Sicherheitsaspekten geprüft
Im Zuge der Prüfung wurden vier weitere Bereiche Schwerins in den Blick genommen: die Mecklenburgstraße, das Südufer des Pfaffenteichs, der Bereich „Am Stein“ im Stadtteil Mueßer Holz sowie der Lobedanzgang mitsamt dem Seiteneingang des Schlosspark-Centers. Die Zahl der polizeilichen Einsätze sowie registrierten Straftaten blieb dort jedoch deutlich hinter dem Marienplatz zurück.
Zum Vergleich: 2024 kam es am Marienplatz zu 259 polizeilichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr und 920 erfassten Straftaten. Die Mecklenburgstraße verzeichnete im gleichen Zeitraum 100 Einsätze und 203 Straftaten, „Am Stein“ 32 Einsätze und 186 Delikte. Der Lobedanzgang wurde lediglich dreimal von der Polizei aufgesucht, dort wurden 16 Straftaten registriert. Die Arsenalstraße inklusive Pfaffenteich-Südufer kam auf 52 Einsätze und 70 Straftaten.
Rechtliche Hürden und politische Kontroversen
Die rechtlichen Anforderungen an eine Bildüberwachung im öffentlichen Raum bleiben hoch. Nur Orte mit dauerhaft erhöhter Gefährdungslage dürfen per Kamera überwacht werden. Bereits im Oktober 2024 hatte die Landesregierung auf Anfrage klargestellt, dass der Marienplatz einzig deshalb überwacht werde, weil er als Kriminalitätsschwerpunkt gilt.
Trotzdem war in der Stadtvertretung eine intensive Debatte entbrannt. Während die CDU den Antrag zur Ausweitung gestellt hatte, zeigten sich Vertreter anderer Fraktionen skeptisch. So betonte SPD-Stadtvertreterin Marika Riethmüller, Kameras könnten Straftaten nicht verhindern – sinnvoller sei die Investition in Präventionsarbeit. Auch Linken-Politiker Daniel Trepsdorf warnte vor einer Verdrängung der Kriminalität in Wohngebiete.
Ein tragisches Ereignis nährte die Debatte zusätzlich: Am 4. Februar wurde am Seiteneingang des Schlosspark-Centers ein 17-jähriger Afghane bei einer Messerattacke tödlich verletzt. Der Täter konnte inzwischen gefasst werden. Dennoch sieht die Polizei auch an diesem Ort keine dauerhafte Gefahrenlage, die eine Überwachung rechtfertigen würde.