Close

Vogelgrippe: Stallpflicht gilt auch für Schwerin

(pm/red) Im Jahr 2009 war das H5N1-Virus nach dem Befall einer Geflügelpopulation in Bayern bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Vogelgrippe-Epidemien traten jedoch im weltweiten Maßstab zunehmend seit Mitte der 2000er

  • Veröffentlicht Dezember 3, 2014
(c) Martin Schemm/pixelio.de
(c) Martin Schemm/pixelio.de

(pm/red) Im Jahr 2009 war das H5N1-Virus nach dem Befall einer Geflügelpopulation in Bayern bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Vogelgrippe-Epidemien traten jedoch im weltweiten Maßstab zunehmend seit Mitte der 2000er auf. Diesmal droht das hochansteckende Virus sich über die Wildvogelpopulation zu verbreiten.

Diesmal droht das H5N8-Virus, ebenfalls ein Erreger der Vogelgrippe, auch Deutschland zu erfassen, weshalb die Behörden die Beobachtung der Situation intensiviert haben. Das auch für Schwerin zuständige Veterinäramt Ludwigslust-Parchim hat nun in einer Aufstallungsverordnung festgelegt, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse bis auf Weiteres ausschließlich in geschlossenen Ställen oder gesicherten Gehegen gehalten werden dürfen.

Wer sein Geflügel ins Freie lassen möchte, muss das Gehege oder die Voliere durch Schutzvorrichtungen sichern, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Vorerst sind auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind in der Landeshauptstadt Schwerin untersagt. Dies gilt nicht für Ausstellungen von Tauben und anderen Ziervögeln, die kein Geflügel sind. Für diese Arten können Veranstaltungen unter Auflagen genehmigt werden.

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert