Vom Hauptbahnhof in die Justizvollzugsanstalt
Schwerin, 28.07.2017 (red/pol). Für einen 30-jährigen Mann ging es gestern vom Hauptbahnhof direkt in die Justizvollzugsanstalt. Die nächsten 40 Tage wird das nun seine neue Heimstätte sein.
Schwerin, 28.07.2017 (red/pol). Für einen 30-jährigen Mann ging es gestern vom Hauptbahnhof direkt in die Justizvollzugsanstalt. Die nächsten 40 Tage wird das nun seine neues Zuhause sein.
Gestern Nacht gegen 03.00 Uhr griff die Bundespolizei am Schweriner Hauptbahnhof einen 30-jährigen Mann aus Sachsen auf. Bei der Kontrolle stellte sich raus, dass den Beamten dabei ein besonderer Fisch ins Netz gegangen ist. Seit dem 1. Februar lag nämlich gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor. Mit Strafbefehl wurde ihm auferlegt, wegen einer Straftat „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ eine Geldstrafe in Höhe von 477 Euro zu entrichten. Mit dem Betroffenen und seinem Betreuer wurde zum damaligen Zeitpunkt eine Ratenzahlung vereinbart.
40 Tage Ersatzhaft
Dieser Vereinbarung scheint offensichtlich weder er noch sein Betreuer nachgekommen zu sein, so dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Trotz mehrmaliger Versuche gelang es nicht, seinen Betreuer zu erreichen. Da er den geforderten Betrag nicht vor Ort sowie anderweitig einzahlen konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingewiesen, wo er seine Strafe, nun ersatzweise 40 Tage, verbüßen muss.