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Mietersuche:
Warum viele Vermieter unbewusst Datenschutzregeln verletzen

Viele Vermieter verlangen bei der Mietersuche zu früh persönliche Daten und riskieren damit Datenschutzverstöße. Experte Victor Baumann erklärt das Dilemma und zeigt mögliche Lösungen auf.

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  • Veröffentlicht Juli 6, 2026
Ver­mi­eter zunehmend in Kon­flikt mit den Vor­gaben des Daten­schutzes. © Vic­tor Bau­mann, ohne-makler.net

 

Viele Ver­mi­eter erfassen bei der Suche nach passenden Mietern mehr Dat­en, als nach Daten­schutzrecht zu diesem Zeit­punkt zuläs­sig ist. Darauf weist Vic­tor Bau­mann hin. Als Experte für Immo­bilien­ver­mark­tung und COO der Immo­bilien­plat­tform ohne-makler.net sieht er eine deut­liche Diskrepanz zwis­chen rechtlichen Vor­gaben und der prak­tis­chen Umset­zbarkeit eines sin­nvollen Ver­mi­etung­sprozess­es. Die Folge: Viele Ver­mi­eter gehen unwissentlich rechtliche Risiken ein.

Herr Bau­mann, inwiefern ver­stoßen Ver­mi­eter gegen gel­tendes Recht?

Auf Woh­nungsange­bote in gefragten Lagen bewer­ben sich häu­fig sehr viele Inter­essen­ten, teil­weise mehrere hun­dert. Da nicht alle zu einem Besich­ti­gung­ster­min ein­ge­laden wer­den kön­nen, muss eine Vorauswahl stat­tfind­en. Wenn diese Vorauswahl nicht zufäl­lig, son­dern fair und anhand konkreter Kri­te­rien erfol­gen soll, benöti­gen Ver­mi­eter Infor­ma­tio­nen, die einen Ver­gle­ich ermöglichen.

Und genau hier begin­nen die rechtlichen Prob­leme, denn nach der aktuellen Ori­en­tierung der Daten­schutzkon­ferenz dür­fen zu diesem Zeit­punkt abge­se­hen von einem Namen und ein­er Kon­tak­t­möglichkeit über­haupt keine weit­eren Infos oder Doku­mente erfragt wer­den.

Ist es nicht ver­ständlich, dass Ver­mi­eter sich ein umfassendes Bild machen möcht­en?

Natür­lich. Eine Ver­mi­etung bedeutet trotz Bele­gen und Verträ­gen immer auch einen erhe­blichen Ver­trauensvorschuss. Ver­mi­eter entschei­den, wem sie ein wertvolles Stück Eigen­tum für eine unbes­timmte Zeit über­lassen. Dabei geht es ein­er­seits um den Umgang mit der Immo­bilie und um eine har­monis­che Haus­ge­mein­schaft und ander­er­seits natür­lich auch darum abzuschätzen, ob die Miete zuver­läs­sig gezahlt wer­den kann.

Wenn hier etwas nicht passt, entste­hen Ver­mi­etern schnell hohe Kosten und viel Ärg­er. Der Wun­sch nach belast­baren Infor­ma­tio­nen ist also abso­lut nachvol­lziehbar – nur eben erst zu einem späteren Zeit­punkt erlaubt.

Was bedeutet das konkret? Wann dür­fen Ver­mi­eter welche Angaben ein­fordern?

Vor oder bis zur Besich­ti­gung dür­fen Ver­mi­eter im Kern nur Name, Vor­name und eine Kon­tak­t­möglichkeit erfra­gen. Bei Sozial­woh­nun­gen kön­nen Angaben zum Wohn­berech­ti­gungss­chein hinzukom­men. Eine Iden­tität­sprü­fung darf beim Besich­ti­gung­ster­min zwar stat­tfind­en, allerd­ings dür­fen Ausweis­doku­mente auch hier lediglich vorgezeigt und die Prü­fung doku­men­tiert wer­den.

Erst nach der Besich­ti­gung und bei weit­er­hin beste­hen­dem Inter­esse des Miet­inter­essen­ten dür­fen die üblichen Angaben zur Mieter­auswahl abge­fragt wer­den. Dazu gehören die Anzahl der einziehen­den Per­so­n­en, Beruf, Arbeit­ge­ber, Einkom­men, Haustiere, Auskün­fte über laufende Insol­ven­zver­fahren sowie Räu­mungsti­tel wegen Mietrück­stän­den aus den let­zten fünf Jahren.

Einkom­men­snach­weise und Bonität­snach­weise dür­fen Ver­mi­eter sog­ar erst dann ver­lan­gen, wenn sie sich für einen bes­timmten Inter­essen­ten entsch­ieden haben.

Als Pflich­tangabe grund­sät­zlich nicht zuläs­sig sind zum Beispiel: Fam­i­lien­stand, Staat­sange­hörigkeit, Geburt­sort, Reli­gion, eth­nis­che Herkun­ft, Vorstrafen, laufende Ermit­tlungsver­fahren, Dauer des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es, Konkrete finanzielle Belas­tun­gen wie Dar­lehen oder Unter­halt, Ausweiskopie, Mietschulden­frei­heits­bescheini­gun­gen sowie Kon­tak­t­dat­en vorheriger Ver­mi­eter.

Das erschw­ert die Auswahl geeigneter Kan­di­dat­en. Ist der rechtlich saubere Weg nicht auch zum Nachteil der Mieter?

Ja. Genau darin liegt das Dilem­ma. Wenn Ver­mi­eter vor der Besich­ti­gung kaum belast­bare Infor­ma­tio­nen erheben dür­fen, müssen sie entwed­er sehr viele Men­schen ein­laden oder nach dem Zufall­sprinzip vorauswählen. Das erschw­ert den Prozess für Ver­mi­eter natür­lich – die wirk­lich Lei­d­tra­gen­den sind hier aber die Mieter.

Ein Beispiel: 300 Inter­essen­ten bewer­ben sich auf eine Woh­nung. Davon wer­den 100 zu Besich­ti­gun­gen ein­ge­laden, 75 erscheinen tat­säch­lich. Erst danach dür­fen umfan­gre­ichere Angaben einge­holt wer­den. Viele Inter­essen­ten haben sich dann umson­st Hoff­nun­gen gemacht, sind umson­st angereist oder haben sich sog­ar Urlaub genom­men.

Eine struk­turi­erte Vorauswahl kann dage­gen die Qual­ität des Besich­ti­gung­ster­mins für bei­de Seit­en deut­lich verbessern. Der Ver­mi­eter kann sich auf eine kleinere Anzahl ern­sthaft geeigneter Inter­essen­ten konzen­tri­eren und diese in Ruhe per­sön­lich durch die Immo­bilie führen. Daten­schutzrechtlich ist genau diese frühe Vorauswahl aber schwierig.

Wie gehen Sie bei ohne-makler.net mit diesem Prob­lem um?

Wir sehen darin ein echt­es struk­turelles Prob­lem: Die Recht­slage schützt zu Recht die Dat­en der Miet­inter­essen­ten, erschw­ert aber zugle­ich einen prak­tisch sin­nvollen Auswahl­prozess. Deshalb arbeit­en wir an einem OM-Mieter­pro­fil, das genau diesen Kon­flikt entschär­fen soll.

Die Idee dahin­ter: Miet­inter­essen­ten kön­nen frei­willig ein Pro­fil anle­gen und aus­gewählten Anbi­etern gezielt Infor­ma­tio­nen freigeben. Sie behal­ten dabei die Kon­trolle darüber, welche Angaben sie teilen, wem sie diese zugänglich machen und zu welchem Zeit­punkt. Ver­mi­eter wiederum erhal­ten einen struk­turi­ert­eren Überblick über passende Inter­essen­ten, ohne sich durch unzäh­lige unter­schiedlich aufge­baute Nachricht­en und Anhänge arbeit­en zu müssen.

Damit set­zen wir nicht auf einen verpflich­t­en­den Fra­genkat­a­log für Ver­mi­eter, son­dern auf eine frei­willige, nutzerges­teuerte Freiga­be durch die Miet­inter­essen­ten. Unser Ziel ist ein Prozess, der für bei­de Seit­en prak­tik­abler wird: Weniger unnötiger Date­naus­tausch, mehr Über­sicht und eine fairere Vorauswahl, in der möglichst keine Anfrage mehr unterge­ht oder überse­hen wird.

 

Über Vic­tor Bau­mann
Vic­tor Bau­mann ist Chief Oper­at­ing Offi­cer (COO) der Immo­bilien­plat­tform ohne-makler.net. Seit 2019 entwick­elt er Ver­mark­tung­sprozesse und dig­i­tale Lösun­gen für pri­vate Eigen­tümer. Als Experte für Immo­bilien­ver­mark­tung beschäftigt er sich ins­beson­dere mit Ver­mi­etung, Mieter­auswahl und der prax­is­na­hen Umset­zung rechtlich­er Vor­gaben.