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Neues Wassergesetz:
Wasser wird für Bauern kostenpflichtig

Der Landtag in Schwerin hat beschlossen, dass Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern künftig für die Beregnung ihrer Felder zahlen müssen. Ziel ist ein besserer Schutz von Wasserressourcen.

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  • Veröffentlicht Januar 29, 2026
Landtag beschließt Reform des Landeswassergesetzes Foto: Polizei Schwerin
Land­tag beschließt Reform des Lan­deswasserge­set­zes Archiv­bild: Polizei Schw­erin

 

Land­wirte in Meck­len­burg-Vor­pom­mern müssen kün­ftig für die Bereg­nung ihrer Felder bezahlen. Der Land­tag hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Lan­deswasserge­set­zes beschlossen. Für die Reform stimmten die Regierungs­frak­tio­nen von SPD und Linken. CDU, AfD und FDP votierten dage­gen, die Grü­nen enthiel­ten sich.

Die Nov­el­le des seit 1992 gel­tenden Wasserge­set­zes bet­rifft neben der land­wirtschaftlichen Wasser­nutzung auch den Schutz von Gewässern und der Küste. Nach Angaben der Lan­desregierung reagiert das Land damit auf die zunehmenden Auswirkun­gen des Kli­mawan­dels sowie auf steigende Belas­tun­gen des Grund­wassers. Län­gere Trock­en­pe­ri­o­den und eine inten­si­vere Nutzung der Wasser­res­sourcen macht­en eine Anpas­sung der geset­zlichen Regelun­gen notwendig.

 

„Sparsamer Umgang“ oder neue Belastung? Streit um Wasserentgelt

Konkret sieht das Gesetz vor, dass Agrar­be­triebe kün­ftig für ent­nommenes Wass­er zahlen müssen. Für Ober­flächen­wass­er wird ein Ent­gelt von zwei Cent pro Kubik­me­ter fäl­lig, für Grund­wass­er sechs Cent. Ausgenom­men sind bes­timmte For­men der Bewässerung, darunter die als beson­ders wassers­parend gel­tende Tröpfchen­be­wässerung sowie die Frostschutzbereg­nung im Obstan­bau. In anderen Bun­deslän­dern ist ein solch­es Ent­gelt für land­wirtschaftliche Bereg­nung bere­its seit Län­gerem üblich.

Mit der Reform wer­den zudem neue Vor­gaben zum Schutz von Grund- und Ober­flächengewässern einge­führt. Für Land­wirte gilt kün­ftig ein Nach­haltigkeits­ge­bot. Ent­lang von Gewässern müssen fünf Meter bre­ite Rand­streifen einge­hal­ten wer­den, in denen tiefes Pflü­gen, Dün­gen sowie der Ein­satz von Pflanzen­schutzmit­teln ver­boten sind. Ziel dieser Regelung ist es, den Ein­trag von Schad­stof­fen zu reduzieren und die Qual­ität des Trinkwassers langfristig zu sich­ern.

Aus Sicht der Regierungs­frak­tio­nen ist das Gesetz ein notwendi­ger Schritt. Der Linken-Abge­ord­nete Dirk Bruhn betonte im Land­tag, sauberes Trinkwass­er, wider­stands­fähige Gewäss­er und wirk­samer Küsten­schutz seien keine Selb­stver­ständlichkeit. Sie seien das Ergeb­nis poli­tis­ch­er Entschei­dun­gen und langfristiger Investi­tio­nen. Die höheren Ent­gelte set­zten Anreize für einen sparsamen Umgang mit Wass­er und trü­gen dazu bei, die wach­senden Kosten für eine sta­bile Wasser­in­fra­struk­tur zu finanzieren.

Die Grü­nen begrüßten zwar grundle­gende Ansätze der Geset­zesän­derung, sehen jedoch weit­eren Hand­lungs­be­darf. Nach Auf­fas­sung der Frak­tion müssten Wasser­rück­halt und Moorschutz stärk­er in den Fokus rück­en. Die land­wirtschaftliche Entwässerung von Mooren verur­sache hohe Treib­haus­gase­mis­sio­nen, erk­lärte der Grü­nen-Abge­ord­nete Har­ald Terpe. Notwendig sei ein grund­sät­zlich­er Kur­swech­sel hin zu ein­er Wasser­wirtschaft, die nicht länger auf schnelle Entwässerung aus­gerichtet sei.

 

Mehr Schutz oder mehr Kosten? Wassergesetz spaltet den Landtag

Deut­liche Kri­tik kam aus der Oppo­si­tion. Vertreter von CDU, AfD und FDP warn­ten vor zusät­zlichen Belas­tun­gen für die land­wirtschaftlichen Betriebe. Der AfD-Abge­ord­nete Thore Stein sprach von ein­er spür­baren Mehrbe­las­tung: Die Höfe stün­den wirtschaftlich bere­its unter Druck, da wür­den auch wenige Cent pro Kubik­me­ter ins Gewicht fall­en. Ähn­lich äußerte sich der Bauern­ver­band Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Ver­band­spräsi­dent Karsten Trunk erk­lärte, die Betriebe benötigten Unter­stützung statt weit­er­er Kosten, zumal der konkrete Mehrw­ert der Regelung aus Sicht viel­er Land­wirte unklar sei. Umweltver­bände hinge­gen kri­tisierten im Vor­feld, dass die Reform nicht weit genug gehe.

Neben der Land­wirtschaft sind auch pri­vate Haushalte von der Geset­zesän­derung betrof­fen. Die Ent­nah­mege­bühr für Trinkwass­er steigt von bis­lang zehn auf kün­ftig 20 Cent pro Kubik­me­ter. Nach Angaben des Umwelt­min­is­teri­ums erhöhen sich die jährlichen Ein­nah­men des Lan­des dadurch von rund 11 auf etwa 21 Mil­lio­nen Euro. Das Geld soll voll­ständig und zweck­ge­bun­den in den Gewässer­schutz fließen. Land­wirtschaftsmin­is­ter Till Back­haus (SPD) betonte, die zusät­zlichen Ein­nah­men wür­den nicht im all­ge­meinen Lan­deshaushalt ver­schwinden, son­dern gezielt für Investi­tio­nen in den Schutz von Gewässern einge­set­zt.

Für Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er wird sich die höhere Ent­nah­mege­bühr voraus­sichtlich ab dem Jahr 2027 bemerk­bar machen. Das Umwelt­min­is­teri­um rech­net mit ein­er mod­er­at­en Erhöhung der Wasser­preise. Eine durch­schnit­tliche Fam­i­lie müsse nach aktuellen Schätzun­gen mit Mehrkosten von rund 15 Euro pro Jahr rech­nen.