Neues Wassergesetz:
Wasser wird für Bauern kostenpflichtig
Der Landtag in Schwerin hat beschlossen, dass Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern künftig für die Beregnung ihrer Felder zahlen müssen. Ziel ist ein besserer Schutz von Wasserressourcen.

Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern müssen künftig für die Beregnung ihrer Felder bezahlen. Der Landtag hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Für die Reform stimmten die Regierungsfraktionen von SPD und Linken. CDU, AfD und FDP votierten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Die Novelle des seit 1992 geltenden Wassergesetzes betrifft neben der landwirtschaftlichen Wassernutzung auch den Schutz von Gewässern und der Küste. Nach Angaben der Landesregierung reagiert das Land damit auf die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels sowie auf steigende Belastungen des Grundwassers. Längere Trockenperioden und eine intensivere Nutzung der Wasserressourcen machten eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen notwendig.
„Sparsamer Umgang“ oder neue Belastung? Streit um Wasserentgelt
Konkret sieht das Gesetz vor, dass Agrarbetriebe künftig für entnommenes Wasser zahlen müssen. Für Oberflächenwasser wird ein Entgelt von zwei Cent pro Kubikmeter fällig, für Grundwasser sechs Cent. Ausgenommen sind bestimmte Formen der Bewässerung, darunter die als besonders wassersparend geltende Tröpfchenbewässerung sowie die Frostschutzberegnung im Obstanbau. In anderen Bundesländern ist ein solches Entgelt für landwirtschaftliche Beregnung bereits seit Längerem üblich.
Mit der Reform werden zudem neue Vorgaben zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern eingeführt. Für Landwirte gilt künftig ein Nachhaltigkeitsgebot. Entlang von Gewässern müssen fünf Meter breite Randstreifen eingehalten werden, in denen tiefes Pflügen, Düngen sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Ziel dieser Regelung ist es, den Eintrag von Schadstoffen zu reduzieren und die Qualität des Trinkwassers langfristig zu sichern.
Aus Sicht der Regierungsfraktionen ist das Gesetz ein notwendiger Schritt. Der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn betonte im Landtag, sauberes Trinkwasser, widerstandsfähige Gewässer und wirksamer Küstenschutz seien keine Selbstverständlichkeit. Sie seien das Ergebnis politischer Entscheidungen und langfristiger Investitionen. Die höheren Entgelte setzten Anreize für einen sparsamen Umgang mit Wasser und trügen dazu bei, die wachsenden Kosten für eine stabile Wasserinfrastruktur zu finanzieren.
Die Grünen begrüßten zwar grundlegende Ansätze der Gesetzesänderung, sehen jedoch weiteren Handlungsbedarf. Nach Auffassung der Fraktion müssten Wasserrückhalt und Moorschutz stärker in den Fokus rücken. Die landwirtschaftliche Entwässerung von Mooren verursache hohe Treibhausgasemissionen, erklärte der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe. Notwendig sei ein grundsätzlicher Kurswechsel hin zu einer Wasserwirtschaft, die nicht länger auf schnelle Entwässerung ausgerichtet sei.
Mehr Schutz oder mehr Kosten? Wassergesetz spaltet den Landtag
Deutliche Kritik kam aus der Opposition. Vertreter von CDU, AfD und FDP warnten vor zusätzlichen Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein sprach von einer spürbaren Mehrbelastung: Die Höfe stünden wirtschaftlich bereits unter Druck, da würden auch wenige Cent pro Kubikmeter ins Gewicht fallen. Ähnlich äußerte sich der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern. Verbandspräsident Karsten Trunk erklärte, die Betriebe benötigten Unterstützung statt weiterer Kosten, zumal der konkrete Mehrwert der Regelung aus Sicht vieler Landwirte unklar sei. Umweltverbände hingegen kritisierten im Vorfeld, dass die Reform nicht weit genug gehe.
Neben der Landwirtschaft sind auch private Haushalte von der Gesetzesänderung betroffen. Die Entnahmegebühr für Trinkwasser steigt von bislang zehn auf künftig 20 Cent pro Kubikmeter. Nach Angaben des Umweltministeriums erhöhen sich die jährlichen Einnahmen des Landes dadurch von rund 11 auf etwa 21 Millionen Euro. Das Geld soll vollständig und zweckgebunden in den Gewässerschutz fließen. Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) betonte, die zusätzlichen Einnahmen würden nicht im allgemeinen Landeshaushalt verschwinden, sondern gezielt für Investitionen in den Schutz von Gewässern eingesetzt.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird sich die höhere Entnahmegebühr voraussichtlich ab dem Jahr 2027 bemerkbar machen. Das Umweltministerium rechnet mit einer moderaten Erhöhung der Wasserpreise. Eine durchschnittliche Familie müsse nach aktuellen Schätzungen mit Mehrkosten von rund 15 Euro pro Jahr rechnen.



