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Wer liegt mit in deinem Grab? Ausschuss berät über Friedhofszwang.

Schwerin, 09.03.2017 (stm). Wer liegt in meinem Grab? Der § 11 der Friedhofssatzung – soll zukünftig ermöglichen, dass „Leichenkapseln und Leichenreste“ anscheinend auch ohne Rücksprache mit Trauernden, sondern ausschließlich mit

  • Veröffentlicht März 9, 2017

Schwerin, 09.03.2017 (stm). Wer liegt in meinem Grab? Der § 11 der Friedhofssatzung – soll zukünftig ermöglichen, dass „Leichenkapseln und Leichenreste“ anscheinend auch ohne Rücksprache mit Trauernden, sondern ausschließlich mit Genehmigung der Friedhofsleitung dem Grab hinzugefügt werden.

 

Paulskirche in Schwerin (c) Rosentod – Eigenes Werk/Wikipedia

Auf der heutigen Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung soll unter anderem die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Schwerin beraten werden. Der Fokus scheint bei den Parteien auf Befahrzeiten und Nutzungszeiten, sowie die Ermöglichung von Kindergrabstätten zu liegen. Ein Punkt, der die Umbettung wider Wissen alter, „Ruhezeiten“ überschreitender Grabstätten in aktuellen Gräbern vorsieht hat es bis dato nicht in die Öffentlichkeit geschafft.

 

 

 

Satzungsänderung soll Friedhofszwang stärken

 

Laut der neuen Satzung soll gesichert werden, dass die sterblichen Überreste nach der regulären „Liegezeit“ nicht auf Antrag von Verwandten und Angehörigen herausgegeben werden müssen. Stattdessen sollen diese „Überreste und Leichenteile“ laufenden Bestattungen hinzugefügt werden. Mit Erlaubnis der Friedhofsleitung. Und gegebenenfalls gegen den Willen beziehungsweise ohne das Wissen  der Hinterbliebenen akut Trauernden.

 

Bis dato war es theoretisch möglich die sterblichen Überreste nach der gesetzlichen „Liegezeit“ auf andere Friedhöfe umzubettenund die Herausgabe der Überreste zu verlangen. Dies soll zukünftig unterbunden werden. Als Begründung heißt es:

 

Aufnahme der Regelung nach Ablauf der Ruhezeiten zum Verbleib von Aschen und Leichenresten auf einem Friedhof. Es wird der Rechtsauffassung gefolgt, dass der Friedhofszwang zeitlich unbefristet gilt.

 

Wer der Sitzung des Ausschusses beiwohnen möchte:

 

Öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung
09.03.2017 Zeit: 18:00 Uhr
Raum: Stadthaus, Am Packhof 2-6, Multifunktionsraum (E 070)

 

Beitragsbild: Archiv.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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