Gehwegsannierungen in der Weststadt:
Einschränkungen und Sperrungen bis August
In Schwerins Weststadt beginnen am 3. März Gehwegsanierungen. Bis August kommt es zu Sperrungen und Umleitungen. Anwohner und Fußgänger müssen sich umstellen.

Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin beginnt am 3. März mit umfangreichen Instandsetzungsarbeiten an Gehwegen in der Friesenstraße, Ernst-Moritz-Arndt-Straße und der Wossidlostraße. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis zum 1. August und erfolgen in vier Bauabschnitten. Während der Maßnahmen kommt es zu halbseitigen Sperrungen der Fahrbahn sowie zur vollständigen Sperrung der betroffenen Gehwege. Fußgängerinnen und Fußgänger werden über alternative Routen geleitet.
Zusätzlich zur Gehwegsanierung führt die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS), vertreten durch die Netz- und Wartungsservice GmbH (NWS), in der Friesenstraße Arbeiten zur Verlegung neuer Niederspannungskabel und zur Erneuerung von Hausanschlüssen durch. Auch die Telekom nutzt die Bauphase für Kabelverlegearbeiten.
Die Bauabschnitte im Überblick:
- 3. März – 30. März: Gehwegsanierung in der Friesenstraße auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern zwischen der Einmündung zur Ernst-Moritz-Arndt-Straße.
- 31. März – 4. Mai: Arbeiten am Verbindungsweg zwischen Friesenstraße Hausnummer 37 und Johannes‑R.-Becher-Straße Hausnummer 17.
- 5. Mai – 1. Juni: Sanierung des Gehwegs in der Friesenstraße zwischen Hausnummer 7 und der Einmündung zur Lübecker Straße sowie in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße auf Höhe der Hausnummern 6 und 8.
- 2. Juni – 1. August: Bauarbeiten in der Wossidlostraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern zwischen Hausnummer 70 und 38.
Alternative Wegeführungen werden vor Ort ausgeschildert. Die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge bleibt jederzeit gewährleistet, und auch die Abfallentsorgung ist organisiert. Anwohnerinnen und Anwohner erhalten weiterführende Informationen sowie einen direkten Ansprechpartner. Der SDS bittet alle Betroffenen, die Einschränkungen in ihre Planung einzubeziehen und besondere Vorsicht in den betroffenen Bereichen walten zu lassen. Für das entgegengebrachte Verständnis bedankt sich der Eigenbetrieb im Voraus.