Konflikt um Nebenkosten:
Vorwürfe gegen WGS wegen neuer Umlageposten spitzen sich zu
Die WGS sorgt mit der Betriebskostenabrechnung 2024 für Aufruhr: Bis zu 400 Euro kostet die „E-Revision“ pro Wohnung. Der Mieterbund spricht von Abzocke – WGS wehrt sich.

Die Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) hat vor Kurzem die Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024 an ihre Mieter übermittelt. Damit sorgt sie im Nachgang für reichlich Diskussionsbedarf. Grund ist die Position “Wartung E‑Revision”, die je nach Größe der Wohnung mit 300€ bis 400€ zu Buche schlägt. Der Mieterbund wittert hinter der Abrechnung einen Skandal, aber die WGS hält dagegen:
“Wartung E‑Revision”? – Das steckt dahinter
Hinter der abstrakt klingenden Position verbirgt sich eine umfassende Prüfung der Elektroanlagen. Laut WGS werden dabei nicht nur die zentralen Hausanlagen kontrolliert, sondern auch die elektrischen Installationen in jeder Wohnung. Überprüft werden unter anderem auch Steigleitungen, Steckdosen, Haus- und Wohnungsverteilungen, Klingel- und Außenbeleuchtung sowie Keller- und Flurbeleuchtung.
Kurz gesagt: Hinter der „E‑Revision” verbirgt sich eine umfassende Sicherheits- und Funktionsprüfung der gesamten Elektroinstallation im Haus und den jeweiligen Wohnungen.
Mieterbund erhebt schwere Vorwürfe
Beim Blick auf die Betriebskostenabrechnung schrillen beim Schweriner Mieterbund die Alarmglocken. Nach Angaben des Vereins seien die Kosten nur dann umlagefähig – also vom Vermieter auf die Mieter übertragbar –, wenn es auch so „mietvertraglich vereinbart” wurde. Der Vorwurf: „Gerade bei älteren Mietverträgen findet sich eine solche Vereinbarung oft nicht”, warnt eine Sprecherin.
Geht es also nach dem Schweriner Mieterbund, habe die WGS die Kosten für die „E‑Revision“ unrechtmäßig auf ihre Mieter umgelegt, weil dazu ‑zumindest in älteren Mietverträgen- keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Schwere Vorwürfe dürften es wohl sein, die der Verein, der die Interessen von 3.600 Mieterhaushalten in Schwerin vertritt, gegen die Wohnungsgesellschaft erhebt. Aber die WGS weiß mit den Vorwürfen umzugehen:
WGS widerspricht Vorwürfen
In ihrem Antwortschreiben bestätigt die WGS, die mehr als 10.000 Wohnungen in Schwerin verwaltet, dass alle Mietverträge die Umlage von Betriebskosten grundsätzlich zuließen.
Weiter versichert das Unternehmen unserer Redaktion gegenüber, alle rechtlichen Fragen im Vorfeld ausgeräumt zu haben. “Vor Erstellung der Betriebskostenabrechnung hat die Fachabteilung der WGS die Möglichkeit der Umlage auf die Mieter überprüft und erst nach Abschluss der Prüfung die Abrechnung erstellt.”, so eine Sprecherin.
Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, können sich Mieter mit Fragen zur Position “E‑Revision” direkt an die Wohnungsgesellschaft wenden. Dann werde, wie die Sprecherin anbietet, die Abrechnung im Detail überprüft.
Dauerstreitthema
Die Diskussion ist nicht neu, sondern reiht sich in einen langjährigen Konflikt zwischen Mieterbund und WGS ein. Vor mehr als 10 Jahren führte bereits eine Abrechnung – im Mittelpunkt steht dabei stets die Umlage der Nebenkosten- zu einer ähnlichen Auseinandersetzung. Während der Mieterbund die aktuelle Abrechnung scharf kritisiert, signalisiert die Wohnungsgesellschaft in ihrem Antwortschreiben Gesprächsbereitschaft:
Man werde, wie bereits 2014, “vollständig und ordnungsgemäß nachweisen, dass die Voraussetzungen zur Umlage der Betriebskostenpositionen, auch z. B. für die E‑Revision, für unsere Mieter bestehen”, betont die Sprecherin zum Abschluss ihres Antwortschreiben.



