Mi, 10. Dezember 2025
Close

Konflikt um Nebenkosten:
Vorwürfe gegen WGS wegen neuer Umlageposten spitzen sich zu

Die WGS sorgt mit der Betriebskostenabrechnung 2024 für Aufruhr: Bis zu 400 Euro kostet die „E-Revision“ pro Wohnung. Der Mieterbund spricht von Abzocke – WGS wehrt sich.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht September 17, 2025
Heizkosten
Ärg­er um Betrieb­skostenabrech­nung. Foto von Gerd Alt­mann auf Pix­abay

 

Die Woh­nungs­ge­sellschaft Schw­erin (WGS) hat vor Kurzem die Betrieb­skostenabrech­nung für das Abrech­nungs­jahr 2024 an ihre Mieter über­mit­telt. Damit sorgt sie im Nach­gang für reich­lich Diskus­sions­be­darf. Grund ist die Posi­tion “Wartung E‑Revision”, die je nach Größe der Woh­nung mit 300€ bis 400€ zu Buche schlägt. Der Mieter­bund wit­tert hin­ter der Abrech­nung einen Skan­dal, aber die WGS hält dage­gen:

“Wartung E‑Revision”? – Das steckt dahinter

Hin­ter der abstrakt klin­gen­den Posi­tion ver­birgt sich eine umfassende Prü­fung der Elek­troan­la­gen. Laut WGS wer­den dabei nicht nur die zen­tralen Hau­san­la­gen kon­trol­liert, son­dern auch die elek­trischen Instal­la­tio­nen in jed­er Woh­nung. Über­prüft wer­den unter anderem auch Stei­gleitun­gen, Steck­dosen, Haus- und Woh­nungsverteilun­gen, Klin­gel- und Außen­beleuch­tung sowie Keller- und Flurbeleuch­tung.

Kurz gesagt: Hin­ter der „E‑Revision” ver­birgt sich eine umfassende Sicher­heits- und Funk­tion­sprü­fung der gesamten Elek­troin­stal­la­tion im Haus und den jew­eili­gen Woh­nun­gen.

Mieterbund erhebt schwere Vorwürfe

Beim Blick auf die Betrieb­skostenabrech­nung schrillen beim Schw­er­iner Mieter­bund die Alar­m­glock­en. Nach Angaben des Vere­ins seien die Kosten nur dann umlage­fähig – also vom Ver­mi­eter auf die Mieter über­trag­bar –, wenn es auch so „mietver­traglich vere­in­bart” wurde. Der Vor­wurf: „Ger­ade bei älteren Mietverträ­gen find­et sich eine solche Vere­in­barung oft nicht”, warnt eine Sprecherin. 

Geht es also nach dem Schw­er­iner Mieter­bund, habe die WGS die Kosten für die „E‑Revision“ unrecht­mäßig auf ihre Mieter umgelegt, weil dazu ‑zumin­d­est in älteren Mietverträ­gen- keine entsprechende Vere­in­barung getrof­fen wurde. 

Schwere Vor­würfe dürften es wohl sein, die der Vere­in, der die Inter­essen von 3.600 Mieter­haushal­ten in Schw­erin ver­tritt, gegen die Woh­nungs­ge­sellschaft erhebt. Aber die WGS weiß mit den Vor­wür­fen umzuge­hen:

WGS widerspricht Vorwürfen

In ihrem Antwortschreiben bestätigt die WGS, die mehr als 10.000 Woh­nun­gen in Schw­erin ver­wal­tet, dass alle Mietverträge die Umlage von Betrieb­skosten grund­sät­zlich zuließen.

Weit­er ver­sichert das Unternehmen unser­er Redak­tion gegenüber,  alle rechtlichen Fra­gen im Vor­feld aus­geräumt zu haben. “Vor Erstel­lung der Betrieb­skostenabrech­nung hat die Fach­abteilung der WGS die Möglichkeit der Umlage auf die Mieter über­prüft und erst nach Abschluss der Prü­fung die Abrech­nung erstellt.”, so eine Sprecherin.

Soll­ten weit­er­hin Unklarheit­en beste­hen, kön­nen sich Mieter mit Fra­gen zur Posi­tion “E‑Revision” direkt an die Woh­nungs­ge­sellschaft wen­den. Dann werde, wie die Sprecherin anbi­etet, die Abrech­nung im Detail über­prüft.

Dauerstreitthema

Die Diskus­sion ist nicht neu, son­dern rei­ht sich in einen langjähri­gen Kon­flikt zwis­chen Mieter­bund und WGS ein. Vor mehr als 10 Jahren führte bere­its eine Abrech­nung – im Mit­telpunkt ste­ht dabei stets die Umlage der Nebenkosten- zu ein­er ähn­lichen Auseinan­der­set­zung. Während der Mieter­bund die aktuelle Abrech­nung scharf kri­tisiert, sig­nal­isiert die Woh­nungs­ge­sellschaft in ihrem Antwortschreiben Gesprächs­bere­itschaft:

Man werde, wie bere­its 2014,  “voll­ständig und ord­nungs­gemäß nach­weisen, dass die Voraus­set­zun­gen zur Umlage der Betrieb­skosten­po­si­tio­nen, auch z. B. für die E‑Revision, für unsere Mieter beste­hen”, betont die Sprecherin zum Abschluss ihres Antwortschreiben.