Streit um moderne Infrastruktur:
Mieter erhebt Vorwürfe gegen WGS
Seit Monaten kämpft ein Schweriner Mieter nach eigenen Angaben um Wallbox und Glasfaser. Statt Zustimmung gab es Ablehnungen, Verzögerungen. Plötzlich verschwand sogar ein Stromanschluss.

Während Politik und Wirtschaft in Schwerin regelmäßig die Mobilitäts- und Digitalwende beschwören, erlebt ein Mieter der WGS nach eigenen Worten das genaue Gegenteil: Statt moderner Infrastruktur gebe es Absagen, Verzögerungen und am Ende sogar abgebaute Technik. Seit fast zwei Jahren kämpft Jeremy Gottwald aus der Edgar-Bennert-Straße nach eigener Darstellung vergeblich darum, sein Zuhause fit für E‑Mobilität und Glasfaserinternet zu machen. Für ihn ist klar: „Anstatt Modernisierung zu ermöglichen, wird hier offensichtlich verhindert.“
Besonders bitter für den Mann: Noch vor einiger Zeit galt er bei der WGS selbst als Vorzeige-Mieter für moderne Energietechnik. Die Wohnungsgesellschaft hatte ihn aktiv als Teilnehmer eines Pilotprojekts für Balkonkraftwerke angesprochen. Heute hängt das Solarpanel sichtbar an seinem Balkon, doch bei Wallbox und Glasfaser sei die Offenheit der WGS plötzlich verschwunden. „Umso unverständlicher ist es für mich, dass dieselbe Hausverwaltung nun bei Themen wie Glasfaser und E‑Mobilität eine massive Wand aufbaut“, so Gottwald.
Bereits im Juni 2024 hatte Gottwald erstmals bei der WGS angefragt, ob an seinem Tiefgaragenstellplatz eine Wallbox installiert werden könne. Laut einem Screenshot aus dem WGS-Portal wurde die Anfrage damals nach „technischer Prüfung“ abgelehnt. Später fragte der Mieter sogar nach einer einfachen Haushaltssteckdose als Alternative. Auch daraus wurde nichts.
Anfang 2026 startete Gottwald einen neuen Versuch. Nachdem er sich auf § 554 BGB berief, der Mietern grundsätzlich einen Anspruch auf bauliche Veränderungen zur E‑Mobilität einräumt, bot er an, sämtliche Kosten selbst zu übernehmen. Nach eigenen Angaben kontaktierte er dafür sogar den Schweriner Elektrofachbetrieb Henschel. Dort habe man ihm bestätigt, dass die Installation technisch grundsätzlich möglich sei.
Demontierter Stromanschluss sorgt für Ärger
Für zusätzlichen Ärger sorgte anschließend ein Vorfall in der Tiefgarage. In unmittelbarer Nähe des Stellplatzes befand sich jahrelang ein Starkstrom-Bauanschluss. Kurz nach der erneuten Anfrage sei dieser jedoch demontiert worden. Heute hängen laut Gottwald dort lediglich noch lose Kabel von der Decke. Den Vorgang dokumentierte er mit Vorher-Nachher-Fotos.
Die WGS weist zurück, den Anschluss bewusst entfernt zu haben. Auf SNO-Nachfrage erklärte das Unternehmen: „Eine Beauftragung zur Entfernung des Anschlusses ist durch uns nicht erfolgt. Wir werden dies vor Ort prüfen.“
Grundsätzlich betont die WGS, dass Anfragen zu Wallboxen stets im Einzelfall geprüft würden. Entscheidend seien technische Voraussetzungen, Netzkapazitäten, Sicherheitsfragen und die langfristige Planung für das jeweilige Wohnquartier. Gerade in Tiefgaragen gebe es besondere Sicherheitsanforderungen. Eine individuelle Kostenübernahme allein reiche daher nicht aus. Statt Einzellösungen wolle man perspektivisch „gemeinschaftliche Quartierslösungen“ schaffen.
Nach Angaben der Wohnungsgesellschaft läuft derzeit ein entsprechendes Pilotprojekt im Wohnquartier Monumentenberg. Dort werde Ladeinfrastruktur für mehrere Mieter aufgebaut. Zudem prüfe die WGS bei Bauvorhaben grundsätzlich die Möglichkeit entsprechender Angebote.
Streit auch beim Glasfaserausbau
Neben der E‑Mobilität sorgt auch das Thema Glasfaser für Streit. Laut Gottwald sei die Edgar-Bennert-Straße bereits durch mehrere Anbieter erschlossen. Er selbst habe bereits einen Glasfasertarif bei O2 abgeschlossen. Die Schaltung sei jedoch gescheitert, weil die notwendige Zustimmung der WGS für den hausinternen Ausbau fehlte. Auf einer Telekom-Seite erscheint dazu wörtlich der Hinweis: „Der Glasfaser-Ausbau dieser Immobilie wurde uns untersagt.“
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In einer schriftlichen Fristsetzung an die WGS vom 1. April 2026 spricht Gottwald von einem Widerspruch zwischen öffentlichen Ausbauversprechen und der tatsächlichen Praxis. Dort verweist er auch auf die gesetzliche Duldungspflicht nach § 134 Telekommunikationsgesetz.
Die WGS sieht die Situation anders. Das Unternehmen verweist darauf, dass man mit der Tele Columbus Gruppe (PŸUR) einen festen Vertragspartner für Internet- und TV-Versorgung habe. Über dessen bestehendes Glasfasernetz seien bereits Bandbreiten von bis zu 400 Mbit/s verfügbar. Deshalb könne man einem weiteren Glasfaseranschluss durch andere Anbieter derzeit nicht zustimmen. Andere Anbieter könnten jedoch über sogenannte Durchleitungsvereinbarungen mit PŸUR zusammenarbeiten.
Für Jeremy Gottwald bleibt dennoch ein bitterer Eindruck zurück: Während überall über Digitalisierung und Verkehrswende gesprochen werde, stoße er im eigenen Wohnhaus auf Stillstand. „Diese Blockadehaltung ist unverständlich und schadet am Ende der Modernisierung unserer ganzen Stadt“, so der Schweriner.




